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(Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

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kuni
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von kuni » Mi 26. Jan 2022, 10:04

hari hat geschrieben:
Mi 26. Jan 2022, 09:39
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 13:56
Ned das man noch Wilderei vorgeworfen bekommt wennst mit der Schusswaffe in fremden Gefilden rumwerkst.
Im Nachbarrevier gestern so passiert. Der Herr war selbst Jaeger und hat das Fallwild geknickt. Natuerlich ohne Aneignung. Wilderei (StGB) kann es gar nicht sein da der Vorsatz fehlt.
Soll in Niederösterreich angeblich in kürze offiziell erlaubt werden - und wäre auch für die anderen Bundesländer sehr wichtig. Wir waren vor einigen Jahren alle Jäger von uns auf einem Ausflug und die Polizei hat einfach 2h neben dem Reh auf die Tierrettung gewartet. So ziemlich gleichzeitig mit dem Eintreffen dieser ist auch der erlösende Tod eingetreten.

Jäger aus dem Nachbarrevier hat die Hilfe aufgrund der anwesenden Polizei abgelehnt. Er hatte Angst, dass irgendwas nicht passt und ihm im Nachhinein daraus ein Strick gedreht wird - also ist in Österreich "Nix Tun" die bessere Alternative

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