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Impfpflicht Verwaltungsstrafen

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gewo
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von gewo » Fr 14. Jan 2022, 00:35

Wheelgun hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:46
Ab wie vielen Beiträgen darf man im Corona Thread schreiben?
Jederzeit
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Irwin J. Finster » Fr 14. Jan 2022, 08:37

gewo hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 00:35
Wheelgun hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:46
Ab wie vielen Beiträgen darf man im Corona Thread schreiben?
Jederzeit
Besser wäre gar nicht. Bei dem Thread kommt eh nix raus. Dicht machen wäre wohl "gscheiter".... ;)
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Herakles » Fr 14. Jan 2022, 09:22

Die Corona Threads bitte alle löschen, die haben im "Pulverdampf" nichts verloren, dafür gibt es andere Foren.
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Irwin J. Finster » Fr 14. Jan 2022, 09:38

Herakles hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 09:22
Die Corona Threads bitte alle löschen, die haben im "Pulverdampf" nichts verloren, dafür gibt es andere Foren.
:handgestures-thumbupleft: :handgestures-thumbupleft: :handgestures-thumbupleft: :handgestures-thumbupleft:
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kuni
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von kuni » Fr 14. Jan 2022, 10:04

Herakles hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 09:22
Die Corona Threads bitte alle löschen, die haben im "Pulverdampf" nichts verloren, dafür gibt es andere Foren.
sind halt 90% aller Posts

und ein aktives Forum wird von Google besser gerankt und öfters gecrawlt. Ich verstehe die Betreiber

Ansonsten hätte man schon längst eingreifen müssen - spaltet auch hier nur die User

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von AUG-andy » Fr 14. Jan 2022, 11:44

Herakles hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 09:22
Die Corona Threads bitte alle löschen, die haben im "Pulverdampf" nichts verloren, dafür gibt es andere Foren.
Deine Bitte stößt auf taube Ohren. :whistle:
Wurde schon mehrfach gefordert.
Der oder die Threads werden als informativ, sehr wichtig und unbedingt notwendig gesehen. Zumindest von der wichtigsten Person. Von daher wird sich nichts ändern. Seit Corona sind halt die eigentlichen Themen stark in den Hintergrund gerückt. Was auch den verhärteten Standpunkten und den daraus entstandenen Feindschaften geschuldet ist. Es gibt hier nämlich zwei Fronten die zu diesen Spannungen führen. Derzeit ist es ein Coronaforum und kein Waffenforum. Es würde sicher um einiges ruhiger werden wenn diese Diskussion beendet wäre.
MfG
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Joewood » Fr 14. Jan 2022, 11:52

Darengus hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 18:15
Mir gehts eher nur darum, weil ich im bekannten Kreis einen Kumpel habe, der nach der Impfung eine Herzmuskelentzündung bekommen hat. Er musste mit dem Rettungswagen abgeholt werden und ist seitdem Arbeitsunfähig und liegt nur noch im Bett :cry:
Zu dem Thema: Rein grundsätzlich gesprochen ist keine Medizin, die irgendeine Wirkung hat, frei von potentiellen Nebenwirkungen. Im Falle deines Bekannten gibt es 2 Möglichkeiten
1) Pech, weil er zu dem 1/1000 Promille (wenn überhaupt so viel) gehört, dem sowas passiert ist oder
2) er hat gemacht, was er nicht tun sollte, nämlich sich nach der Impfung übermäßig angestrengt. Das ist entweder uninformiert (shame on the "Aufklärungsgespräch") oder dämlich, weil er entsprechende Hinweise ignoriert hat (Shame on him - Selber Schuld auf gut Deutsch)

In jedem Fall gute Besserung an den Kollegen!

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Justin88 » Fr 14. Jan 2022, 12:06

Irwin J. Finster hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 08:37
gewo hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 00:35
Wheelgun hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:46
Ab wie vielen Beiträgen darf man im Corona Thread schreiben?
Jederzeit
Besser wäre gar nicht. Bei dem Thread kommt eh nix raus. Dicht machen wäre wohl "gscheiter".... ;)
Genau so ist es:
Besser sich etwas denken als schreiben. Das vermeidet unnötigen Streit u. eine weitere Spaltung, was im Hinblick auf uns LWB sehr wünschenswert wäre.

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von kemira » Fr 14. Jan 2022, 12:13

Meine Hausärztin hat sich nach erfolgter Untersuchung mehrfach geweigert, mich zu impfen, weil ich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht gesund war. Nach der erfolgten Impfung wurde mir - no na - ans Herz gelegt, ein paar Tage möglichst nicht ins Fitnessstudio zu gehen.

Weiß jemand, wie die Impfstraßen das bzgl. aktueller Erkrankung bzw. Aufklärung allgemein handhab(t)en?
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Colonel Erran Morad » Fr 14. Jan 2022, 12:49

An dieser Stelle zwei aktuelle Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofes zur Zuverlässigkeit (Geschäftszahl Ra 2019/03/0089, Entscheidung vom 21. August 2021), zu denen sich jeder selbst ein Bild machen kann:
Die Beurteilung der Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde setzt eine Prognose über die zukünftigen Verhaltensweisen des zu Beurteilenden voraus; in diese Prognose haben die gesamte Geisteshaltung und Sinnesart, konkrete Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften des zu Beurteilenden einzufließen. Die "Tatsachen" im Sinne des § 8 Abs. 1 WaffG 1996 als Ausgangspunkt der Prognoseentscheidung sind somit nicht eingeschränkt; vielmehr kommt jede Verhaltensweise, jede Charaktereigenschaft der zu beurteilenden Person in Betracht, die nach den Denkgesetzen und der Erfahrung einen Schluss auf ihr zukünftiges Verhalten im Sinne (u.a.) des § 8 Abs. 1 Z 1 WaffG 1996 zulässt, also erwarten lässt, der Betreffende werde Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden.
Bei der Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist angesichts des mit dem Waffenbesitz verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ein strenger Maßstab anzulegen. Mit Entziehung ist auch dann vorzugehen, wenn im Einzelfall ein nur einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach die Folgerung rechtfertigt, der Urkundeninhaber gewährleiste nicht mehr das Zutreffen der in § 8 Abs. 1 WaffG 1996 genannten Voraussetzungen. Die nach der Rechtsvorschrift des § 8 Abs. 1 WaffG 1996 vorzunehmende Verhaltensprognose kann daher bereits auf der Grundlage eines einzigen Vorfalls einen Schluss im Sinn ihrer Z 1 bis 3 rechtfertigen. Eine bisherige Unbescholtenheit tritt bei dieser Beurteilung in den Hintergrund.
"Yalla! Let go!" 🇮🇱

kuni
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von kuni » Fr 14. Jan 2022, 14:21

kemira hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 12:13
Meine Hausärztin hat sich nach erfolgter Untersuchung mehrfach geweigert, mich zu impfen, weil ich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht gesund war. Nach der erfolgten Impfung wurde mir - no na - ans Herz gelegt, ein paar Tage möglichst nicht ins Fitnessstudio zu gehen.

Weiß jemand, wie die Impfstraßen das bzgl. aktueller Erkrankung bzw. Aufklärung allgemein handhab(t)en?
Mir wurde so ziemlich alles heruntergebetet - und vorher nach aktuellen Beschwerden oder nach Allergien gefragt

Und man kriegt vorher eine 2 A4 Seiten ERklärung, die man ausfüllen muss - da sind auch alle Nebenwirkungen und Risiken aufgezählt.

Ist aber wie beim Blutspenden - die meisten kreuzen alles mit Ja an. Ist dann bei der Frage nach bisherigen Schwangerschaften witzig, wenn die Männer hier auch Ja ankreuzen ....

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Dingo » Fr 14. Jan 2022, 14:49

kuni hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 14:21
kemira hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 12:13
Meine Hausärztin hat sich nach erfolgter Untersuchung mehrfach geweigert, mich zu impfen, weil ich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht gesund war. Nach der erfolgten Impfung wurde mir - no na - ans Herz gelegt, ein paar Tage möglichst nicht ins Fitnessstudio zu gehen.

Weiß jemand, wie die Impfstraßen das bzgl. aktueller Erkrankung bzw. Aufklärung allgemein handhab(t)en?
Mir wurde so ziemlich alles heruntergebetet - und vorher nach aktuellen Beschwerden oder nach Allergien gefragt

Und man kriegt vorher eine 2 A4 Seiten ERklärung, die man ausfüllen muss - da sind auch alle Nebenwirkungen und Risiken aufgezählt.

Ist aber wie beim Blutspenden - die meisten kreuzen alles mit Ja an. Ist dann bei der Frage nach bisherigen Schwangerschaften witzig, wenn die Männer hier auch Ja ankreuzen ....
So einen Wisch kriegst auch bei der Grippeimpfung in einem Impfzentrum. Hab' ich etwas üppiger gegessen, dann kommt das schon hin mit der (Schein-) Schwangerschaft ;)
:handgestures-salute: :handgestures-salute: :handgestures-salute:


Don' t try to argue with idi :orcs-censored: ots. They will bring you down to their level and beat you with experience

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Darengus » Fr 14. Jan 2022, 15:00

kuni hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 14:21
kemira hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 12:13
Meine Hausärztin hat sich nach erfolgter Untersuchung mehrfach geweigert, mich zu impfen, weil ich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht gesund war. Nach der erfolgten Impfung wurde mir - no na - ans Herz gelegt, ein paar Tage möglichst nicht ins Fitnessstudio zu gehen.

Weiß jemand, wie die Impfstraßen das bzgl. aktueller Erkrankung bzw. Aufklärung allgemein handhab(t)en?
Mir wurde so ziemlich alles heruntergebetet - und vorher nach aktuellen Beschwerden oder nach Allergien gefragt

Und man kriegt vorher eine 2 A4 Seiten ERklärung, die man ausfüllen muss - da sind auch alle Nebenwirkungen und Risiken aufgezählt.

Ist aber wie beim Blutspenden - die meisten kreuzen alles mit Ja an. Ist dann bei der Frage nach bisherigen Schwangerschaften witzig, wenn die Männer hier auch Ja ankreuzen ....
Was heisst das nun wenn man diese Verzichtserklärung unterschreiben muss? Politik und Impfstoffhersteller haften dann nicht bei Impfschäden? Heisst mein Kumpel, der wegen der Impfung eine Herzmuskelentzündung bekommen hat, ist jetzt auf sich alleine gestellt? Das kann doch nicht wahr sein!? :cry:

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Hellprayer » Fr 14. Jan 2022, 15:17

Darengus hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 15:00
kuni hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 14:21
kemira hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 12:13
Meine Hausärztin hat sich nach erfolgter Untersuchung mehrfach geweigert, mich zu impfen, weil ich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht gesund war. Nach der erfolgten Impfung wurde mir - no na - ans Herz gelegt, ein paar Tage möglichst nicht ins Fitnessstudio zu gehen.

Weiß jemand, wie die Impfstraßen das bzgl. aktueller Erkrankung bzw. Aufklärung allgemein handhab(t)en?
Mir wurde so ziemlich alles heruntergebetet - und vorher nach aktuellen Beschwerden oder nach Allergien gefragt

Und man kriegt vorher eine 2 A4 Seiten ERklärung, die man ausfüllen muss - da sind auch alle Nebenwirkungen und Risiken aufgezählt.

Ist aber wie beim Blutspenden - die meisten kreuzen alles mit Ja an. Ist dann bei der Frage nach bisherigen Schwangerschaften witzig, wenn die Männer hier auch Ja ankreuzen ....
Was heisst das nun wenn man diese Verzichtserklärung unterschreiben muss? Politik und Impfstoffhersteller haften dann nicht bei Impfschäden? Heisst mein Kumpel, der wegen der Impfung eine Herzmuskelentzündung bekommen hat, ist jetzt auf sich alleine gestellt? Das kann doch nicht wahr sein!? :cry:
Das ist ein Aufklärungsfragebogen fürs Gespräch mit dem Arzt. Wenn du irgendwelche Vorerkrankungen hast werden die hier berücksichtigt bzw. kann der Arzt entsprechende Maßnahmen setzen (z.B. Allergiker).

Es ist KEIN Revers oder Haftungsausschluss. Das Impfschadengesetz gilt in vollem Umfang.

Dein Kumpel soll nen Antrag stellen wenn er nen Schaden davongetragen hat:
https://www.sozialministeriumservice.at ... en.de.html
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Darengus » Fr 14. Jan 2022, 15:34

Hellprayer hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 15:17
Darengus hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 15:00
kuni hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 14:21
kemira hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 12:13
Meine Hausärztin hat sich nach erfolgter Untersuchung mehrfach geweigert, mich zu impfen, weil ich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht gesund war. Nach der erfolgten Impfung wurde mir - no na - ans Herz gelegt, ein paar Tage möglichst nicht ins Fitnessstudio zu gehen.

Weiß jemand, wie die Impfstraßen das bzgl. aktueller Erkrankung bzw. Aufklärung allgemein handhab(t)en?
Mir wurde so ziemlich alles heruntergebetet - und vorher nach aktuellen Beschwerden oder nach Allergien gefragt

Und man kriegt vorher eine 2 A4 Seiten ERklärung, die man ausfüllen muss - da sind auch alle Nebenwirkungen und Risiken aufgezählt.

Ist aber wie beim Blutspenden - die meisten kreuzen alles mit Ja an. Ist dann bei der Frage nach bisherigen Schwangerschaften witzig, wenn die Männer hier auch Ja ankreuzen ....
Was heisst das nun wenn man diese Verzichtserklärung unterschreiben muss? Politik und Impfstoffhersteller haften dann nicht bei Impfschäden? Heisst mein Kumpel, der wegen der Impfung eine Herzmuskelentzündung bekommen hat, ist jetzt auf sich alleine gestellt? Das kann doch nicht wahr sein!? :cry:
Das ist ein Aufklärungsfragebogen fürs Gespräch mit dem Arzt. Wenn du irgendwelche Vorerkrankungen hast werden die hier berücksichtigt bzw. kann der Arzt entsprechende Maßnahmen setzen (z.B. Allergiker).

Es ist KEIN Revers oder Haftungsausschluss. Das Impfschadengesetz gilt in vollem Umfang.

Dein Kumpel soll nen Antrag stellen wenn er nen Schaden davongetragen hat:
https://www.sozialministeriumservice.at ... en.de.html
Super danke Dir, werde ich ihm alles weiter leiten. Ist echt so traurig, ich habe oft mit ihm diskutiert wegen den mRNA Impfungen und habe ihm noch gesagt, er solle auf den Totimpfstoff (Auf den warten ja schon viele) warten. Warum kommen sie mit der Impfpflicht eigentlich, bevor der Totimpfstoff überhaupt erst auf dem Markt kommt?! Leider musste er sich wegen seiner Arbeit Impfen lassen. Jetzt ist er Arbeitsunfähig und kann erst recht nichts mehr machen.

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