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Impfpflicht Verwaltungsstrafen

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Dingo
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Dingo » Do 13. Jan 2022, 13:13

kuni hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 13:01
Dingo hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:54
Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:39
zeroflow hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:49


Klär mich bitte auf, was hat der Nürnberger Kodex mit einem bereits zugelassenen Arzneimittel zu tun?
Die Impfung gilt weiterhin trotz Schnellzulasungsverfahren als experimentell.

Der Nürnberger Kodex stellt seit 1945 sicher, dass keine medizinischen Experimente an Menschen mehr gegen ihren Willen durchgeführt werden dürfen, das steht einer allgemeinen Impfpflicht gegenüber.

Daher hat sie EU auch schon angekündigt zu versuchen, den Kodex zu entfernen / durch einen neuen zu ersetzen.
Nein - auch wenn es noch sooft wiederholt wird - es stimmt nicht.

https://www.ages.at/themen/krankheitser ... pfstoffen/

Zum Nürnberger Kodex - die nächste Verdrehung - hier empfiehlt sich Mimikama:

https://www.mimikama.at/aktuelles/nuern ... pfpflicht/
...
Der Nürnberger Kodex bezieht sich samt und sonders auf medizinische Versuche an Menschen, nicht auf getestete und autorisierte Impfstoffe, die dazu da sind, Menschenleben zu retten. Insofern ist das Heranziehen des Kodex schon mal unpassend.


Der Quargel (Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex) kommt aus diversen Telegram Gruppen - da ist das auch richtig aufgehoben.
Bitte versuch nicht das zu erklären - manche wollen es nicht verstehen und leben in Ihrer eigenen Blase. Du ärgerst dich umsonst

Wir haben als Nachbarn jetzt einen "Freibürger" - der erzählt auch lauter solche Dinge. Es fehlt nur mehr die Österreich GmbH
Dem Autor eh nicht - mag das nur so nicht stehen lassen. Die Ignore-Liste wird halt immer länger = ärgere mich da sicher nicht.

Mit Reichsbürgern hatte ich fallweise schon zu tun - da brauchst nicht diskutieren - sinnlos. Vor Gericht sind' s dann die gleichen Winzlinge wie sonst auch.

Wäre generell wahrscheinlich keine schlechte Idee, solche Threads asap dicht zu machen / auf einen zu beschränken - da kommt nichts Gutes raus.
:handgestures-salute: :handgestures-salute: :handgestures-salute:


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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Joewood » Do 13. Jan 2022, 13:19

Dingo hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:54
https://www.ages.at/themen/krankheitser ... pfstoffen/
So unsinnig war der Beitrag gar nicht... auch wenn ich es wusste (hab zufällig paar Virologen und Biochemiker und Pharmazeuten im nahen Bekanntenkreis), ich hatte bis jetzt keine so schöne Zusammenfassung (weil imme rnur miteinandern gesprochen, nie geschrieben), die man den Leuten schicken kann...

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von approach_lowg » Do 13. Jan 2022, 16:56

Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:39
zeroflow hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:49
Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:28
Auch gilt zumindest noch der Nürnberger Kodex und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Klär mich bitte auf, was hat der Nürnberger Kodex mit einem bereits zugelassenen Arzneimittel zu tun?
Die Impfung gilt weiterhin trotz Schnellzulasungsverfahren als experimentell.

Der Nürnberger Kodex stellt seit 1945 sicher, dass keine medizinischen Experimente an Menschen mehr gegen ihren Willen durchgeführt werden dürfen, das steht einer allgemeinen Impfpflicht gegenüber.

Daher hat sie EU auch schon angekündigt zu versuchen, den Kodex zu entfernen / durch einen neuen zu ersetzen.
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ruz
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von ruz » Do 13. Jan 2022, 17:21

Für mich stellt sich die Frage der Zuverlässigkeit eher deswegen, wenn wer behauptet, er sei immun gegen Corona. Verwaltungsstrafen sind da das kleinere Übel.
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Teal'c » Do 13. Jan 2022, 17:38

ruz hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:21
Für mich stellt sich die Frage der Zuverlässigkeit eher deswegen, wenn wer behauptet, er sei immun gegen Corona. Verwaltungsstrafen sind da das kleinere Übel.
und warum sollte das nicht so sein? Nur weil du es nicht bist? Gibt Leute, die trotz intensivem Kontakt mit Positiven selbst immer noch negativ waren. Oder auch Leute, die am Zettel zwar Positiv waren, aber absolut keine Symptome hatten, ergo gesund.
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von ruz » Do 13. Jan 2022, 17:45

Teal'c hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:38
ruz hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:21
Für mich stellt sich die Frage der Zuverlässigkeit eher deswegen, wenn wer behauptet, er sei immun gegen Corona. Verwaltungsstrafen sind da das kleinere Übel.
und warum sollte das nicht so sein? Nur weil du es nicht bist? Gibt Leute, die trotz intensivem Kontakt mit Positiven selbst immer noch negativ waren. Oder auch Leute, die am Zettel zwar Positiv waren, aber absolut keine Symptome hatten, ergo gesund.
Mir tut es schon wieder leid, dass ich dazu was geschrieben habe….

Der symptomlose Positive war auch immun?
Danke, brauch keine Antwort….
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Wheelgun » Do 13. Jan 2022, 17:46

Ab wie vielen Beiträgen darf man im Corona Thread schreiben?
Zieht an die Waffenrüstung Gottes, damit ihr bestehen könnt gegen die listigen Anschläge des Teufels.
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Ich bin Trans-parent ,Pronomen lauten wer/wo

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Do 13. Jan 2022, 17:54

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 16:09
Darengus hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 15:29
Hallo Forum,

habe eine Frage zu der kommenden Impfpflicht (Wird warscheinlich nicht kommen, aber falls doch) und den Verwaltungsstrafen wenn man sich nicht impfen lässt. Wenn man mehrfach Einspruch einlegt wegen den Strafen kann man dann die WBK verlieren? Und wie ist es, wenn man die Strafen ganz normal bezahlt, wie sieht es dann da aus, trotzdem möglich die WBK zu verlieren?

LG
Wieso soll man die WBK verlieren, wenn man ein Rechtsmittel ergreift, das einem gesetzlich zusteht? Kompletter Blödsinn.

Und die Verlässlichkeit: man kann auch für die Imfpung aber gegen eine Impfpflicht sein. Außerdem wird einem nicht die Verlässlichkeit abgesprochen, nur weil man sich nicht impfen lassen möchte.

Wir kommt man auf sowas?

Weil das in Österreich sehr leicht sein kann das einem da dadurch ein Strick gedreht wird. Wer als zuverlässig oder unzuverlässig gilt ist ja eine reine Auslegungssache, da gibs viel Spielraum. Vor allem da ja Covid-19 Ungeimpfte als politisch unerwünschte Personen gelten.

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Do 13. Jan 2022, 17:57

Teal'c hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:38
ruz hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:21
Für mich stellt sich die Frage der Zuverlässigkeit eher deswegen, wenn wer behauptet, er sei immun gegen Corona. Verwaltungsstrafen sind da das kleinere Übel.
und warum sollte das nicht so sein? Nur weil du es nicht bist? Gibt Leute, die trotz intensivem Kontakt mit Positiven selbst immer noch negativ waren. Oder auch Leute, die am Zettel zwar Positiv waren, aber absolut keine Symptome hatten, ergo gesund.
Ich kenne einige Leute die mit Positiven zusammen gehockt sind und gesoffen haben. Von denen war danach kein einziger angesteckt.... ich habs im übrigen auch noch nicht geschafft.

Ein geimpfter Arbeitskollege hats schon 3 mal geschafft das sein Test positiv war. Tja, manche bekommen es leichter, andere schwerer und wieder andere gar nicht.

Darengus
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Darengus » Do 13. Jan 2022, 18:14

Doppelpost sorry
Zuletzt geändert von Darengus am Do 13. Jan 2022, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.

Darengus
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Darengus » Do 13. Jan 2022, 18:15

Darengus hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 18:14
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:57
Teal'c hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:38
ruz hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:21
Für mich stellt sich die Frage der Zuverlässigkeit eher deswegen, wenn wer behauptet, er sei immun gegen Corona. Verwaltungsstrafen sind da das kleinere Übel.
und warum sollte das nicht so sein? Nur weil du es nicht bist? Gibt Leute, die trotz intensivem Kontakt mit Positiven selbst immer noch negativ waren. Oder auch Leute, die am Zettel zwar Positiv waren, aber absolut keine Symptome hatten, ergo gesund.
Ich kenne einige Leute die mit Positiven zusammen gehockt sind und gesoffen haben. Von denen war danach kein einziger angesteckt.... ich habs im übrigen auch noch nicht geschafft.

Ein geimpfter Arbeitskollege hats schon 3 mal geschafft das sein Test positiv war. Tja, manche bekommen es leichter, andere schwerer und wieder andere gar nicht.
Ja das war bei mir auch der Fall in meiner letzten Arbeitsstelle, da waren einige meiner Arbeitskollegen Positiv bei mir waren aber all meine PCR Test immer negativ, trotz Kontakt mit Positiv getesteten Menschen. Mir gehts eher nur darum, weil ich im bekannten Kreis einen Kumpel habe, der nach der Impfung eine Herzmuskelentzündung bekommen hat. Er musste mit dem Rettungswagen abgeholt werden und ist seitdem Arbeitsunfähig und liegt nur noch im Bett :cry:
Zuletzt geändert von Darengus am Do 13. Jan 2022, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Teal'c » Do 13. Jan 2022, 18:18

ruz hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:45
Teal'c hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:38
ruz hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:21
Für mich stellt sich die Frage der Zuverlässigkeit eher deswegen, wenn wer behauptet, er sei immun gegen Corona. Verwaltungsstrafen sind da das kleinere Übel.
und warum sollte das nicht so sein? Nur weil du es nicht bist? Gibt Leute, die trotz intensivem Kontakt mit Positiven selbst immer noch negativ waren. Oder auch Leute, die am Zettel zwar Positiv waren, aber absolut keine Symptome hatten, ergo gesund.
Mir tut es schon wieder leid, dass ich dazu was geschrieben habe….

Der symptomlose Positive war auch immun?
Danke, brauch keine Antwort….
Kollege, es geht eher darum WAS du geschrieben hast. Jemandem einfach mal so die Zuverlässigkeit absprechen... :tipphead:

ja die Antwort kannst dir eh behalten!

Nachtrag: Ja auch hier gilt wie im WS Thread, der schlimmste Feind des LWB ist der LWB!!! :headslap:
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Do 13. Jan 2022, 19:27

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:54
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 16:09
Darengus hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 15:29
Hallo Forum,

habe eine Frage zu der kommenden Impfpflicht (Wird warscheinlich nicht kommen, aber falls doch) und den Verwaltungsstrafen wenn man sich nicht impfen lässt. Wenn man mehrfach Einspruch einlegt wegen den Strafen kann man dann die WBK verlieren? Und wie ist es, wenn man die Strafen ganz normal bezahlt, wie sieht es dann da aus, trotzdem möglich die WBK zu verlieren?

LG
Wieso soll man die WBK verlieren, wenn man ein Rechtsmittel ergreift, das einem gesetzlich zusteht? Kompletter Blödsinn.

Und die Verlässlichkeit: man kann auch für die Imfpung aber gegen eine Impfpflicht sein. Außerdem wird einem nicht die Verlässlichkeit abgesprochen, nur weil man sich nicht impfen lassen möchte.

Wir kommt man auf sowas?

Weil das in Österreich sehr leicht sein kann das einem da dadurch ein Strick gedreht wird. Wer als zuverlässig oder unzuverlässig gilt ist ja eine reine Auslegungssache, da gibs viel Spielraum. Vor allem da ja Covid-19 Ungeimpfte als politisch unerwünschte Personen gelten.
Nein, sehr leicht geht da einmal gar nichts. Grundsätzlich geht es um Anhaltspunkte, die belegen oder den Schluss zulassen, dass die Verlässlichkeit per se nicht gegeben ist. Obwohl die Wissenschaft die Impfung grundsätzlich für ungefährlich erachtet, ist es kein Geheimnis, dass nach wie vor viele Menschen skeptisch sind und auch Ängste haben. Eine Skepsis oder Angst alleine, mag sie auch in einer Verwaltungsstrafe münden, reicht nicht für eine Aberkennung der Verlässlichkeit.

Wenn es die nächsten Jahre notorisch passiert, wird es irgendwann knapp. Wer das Spiel lange spielt, wird definitiv verlieren. Egal wie man zur Impfung steht, Gesetz ist Gesetz und gilt für alle. Jeder kann den VfGH mit einer Normenkontrolle anrufen, jeder kann politisch aktiv werden oder sich einer Partei anschließen, die die eigenen Interessen vertritt. Aber die geltenden Gesetze sind einzuhalten. Wer meint eine Extrawurst zu schieben, wird halt irgendwann seine WBK (verdient) abgeben.
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Do 13. Jan 2022, 20:52

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 19:27
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:54
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 16:09
Darengus hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 15:29
Hallo Forum,

habe eine Frage zu der kommenden Impfpflicht (Wird warscheinlich nicht kommen, aber falls doch) und den Verwaltungsstrafen wenn man sich nicht impfen lässt. Wenn man mehrfach Einspruch einlegt wegen den Strafen kann man dann die WBK verlieren? Und wie ist es, wenn man die Strafen ganz normal bezahlt, wie sieht es dann da aus, trotzdem möglich die WBK zu verlieren?

LG
Wieso soll man die WBK verlieren, wenn man ein Rechtsmittel ergreift, das einem gesetzlich zusteht? Kompletter Blödsinn.

Und die Verlässlichkeit: man kann auch für die Imfpung aber gegen eine Impfpflicht sein. Außerdem wird einem nicht die Verlässlichkeit abgesprochen, nur weil man sich nicht impfen lassen möchte.

Wir kommt man auf sowas?

Weil das in Österreich sehr leicht sein kann das einem da dadurch ein Strick gedreht wird. Wer als zuverlässig oder unzuverlässig gilt ist ja eine reine Auslegungssache, da gibs viel Spielraum. Vor allem da ja Covid-19 Ungeimpfte als politisch unerwünschte Personen gelten.
Nein, sehr leicht geht da einmal gar nichts. Grundsätzlich geht es um Anhaltspunkte, die belegen oder den Schluss zulassen, dass die Verlässlichkeit per se nicht gegeben ist. Obwohl die Wissenschaft die Impfung grundsätzlich für ungefährlich erachtet, ist es kein Geheimnis, dass nach wie vor viele Menschen skeptisch sind und auch Ängste haben. Eine Skepsis oder Angst alleine, mag sie auch in einer Verwaltungsstrafe münden, reicht nicht für eine Aberkennung der Verlässlichkeit.

Wenn es die nächsten Jahre notorisch passiert, wird es irgendwann knapp. Wer das Spiel lange spielt, wird definitiv verlieren. Egal wie man zur Impfung steht, Gesetz ist Gesetz und gilt für alle. Jeder kann den VfGH mit einer Normenkontrolle anrufen, jeder kann politisch aktiv werden oder sich einer Partei anschließen, die die eigenen Interessen vertritt. Aber die geltenden Gesetze sind einzuhalten. Wer meint eine Extrawurst zu schieben, wird halt irgendwann seine WBK (verdient) abgeben.

Die Verlässlichkeit ist schnell aberkannt, da brauchts nicht viel. Wer sich dann nicht impfen lässt und somit vorsätzlich eine Verwaltungsübertretung begeht machts der Behörde sehr einfach.

Natürlich kann man probieren dagegen Einspruch zu erheben, das wird sich dann 1 Jahr raus ziehen....was da dann raus kommt kann man zurzeit noch nicht wissen. Wenn dir die Behörde da vor die Verlässlichkeit abspricht hast halt Pech gehabt.

Inzwischen ist man ja als Covid Impfverweigerer nicht mehr weit vom Staatsverweigerer entfernt....

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Do 13. Jan 2022, 22:04

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 20:52
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 19:27
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 17:54
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 16:09


Wieso soll man die WBK verlieren, wenn man ein Rechtsmittel ergreift, das einem gesetzlich zusteht? Kompletter Blödsinn.

Und die Verlässlichkeit: man kann auch für die Imfpung aber gegen eine Impfpflicht sein. Außerdem wird einem nicht die Verlässlichkeit abgesprochen, nur weil man sich nicht impfen lassen möchte.

Wir kommt man auf sowas?

Weil das in Österreich sehr leicht sein kann das einem da dadurch ein Strick gedreht wird. Wer als zuverlässig oder unzuverlässig gilt ist ja eine reine Auslegungssache, da gibs viel Spielraum. Vor allem da ja Covid-19 Ungeimpfte als politisch unerwünschte Personen gelten.
Nein, sehr leicht geht da einmal gar nichts. Grundsätzlich geht es um Anhaltspunkte, die belegen oder den Schluss zulassen, dass die Verlässlichkeit per se nicht gegeben ist. Obwohl die Wissenschaft die Impfung grundsätzlich für ungefährlich erachtet, ist es kein Geheimnis, dass nach wie vor viele Menschen skeptisch sind und auch Ängste haben. Eine Skepsis oder Angst alleine, mag sie auch in einer Verwaltungsstrafe münden, reicht nicht für eine Aberkennung der Verlässlichkeit.

Wenn es die nächsten Jahre notorisch passiert, wird es irgendwann knapp. Wer das Spiel lange spielt, wird definitiv verlieren. Egal wie man zur Impfung steht, Gesetz ist Gesetz und gilt für alle. Jeder kann den VfGH mit einer Normenkontrolle anrufen, jeder kann politisch aktiv werden oder sich einer Partei anschließen, die die eigenen Interessen vertritt. Aber die geltenden Gesetze sind einzuhalten. Wer meint eine Extrawurst zu schieben, wird halt irgendwann seine WBK (verdient) abgeben.

Die Verlässlichkeit ist schnell aberkannt, da brauchts nicht viel. Wer sich dann nicht impfen lässt und somit vorsätzlich eine Verwaltungsübertretung begeht machts der Behörde sehr einfach.

Natürlich kann man probieren dagegen Einspruch zu erheben, das wird sich dann 1 Jahr raus ziehen....was da dann raus kommt kann man zurzeit noch nicht wissen. Wenn dir die Behörde da vor die Verlässlichkeit abspricht hast halt Pech gehabt.

Inzwischen ist man ja als Covid Impfverweigerer nicht mehr weit vom Staatsverweigerer entfernt....
Ich bitte um Judikatur, wo die Verlässlichkeit aufgrund einer Verwaltungsstrafe schnell aberkannt wurde. Und ich meine nicht das Lenken einee Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand oder Übertretungen, die direkt in Zusammenhang mit Schusswaffen stehen (Verwahrung etc.).
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