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Impfpflicht Verwaltungsstrafen

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Darengus
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Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Darengus » Mi 12. Jan 2022, 15:29

Hallo Forum,

habe eine Frage zu der kommenden Impfpflicht (Wird warscheinlich nicht kommen, aber falls doch) und den Verwaltungsstrafen wenn man sich nicht impfen lässt. Wenn man mehrfach Einspruch einlegt wegen den Strafen kann man dann die WBK verlieren? Und wie ist es, wenn man die Strafen ganz normal bezahlt, wie sieht es dann da aus, trotzdem möglich die WBK zu verlieren?

LG

kuni
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von kuni » Mi 12. Jan 2022, 15:45

Bitte nicht noch einen 4. Corona Thread

und die Antwort steht nicht in unserer Glaskugel. Zuverlässigkeit kann man einfach verlieren. Brauchst nur einen Sachbearbeiter der was dagegen hat.

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Wilhelmshoehe
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 12. Jan 2022, 16:07

Wenn einem wegen irgendwas mulmig ist und man zu 100% sicher sein will: Legt man die Waffen derweil beim Händler auf Depot.

Dann kann man Notfalls immer noch das Rückgaberecht verkaufen und es ist nix verfallen.

Hauptsacheesknallt
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Mi 12. Jan 2022, 16:09

Darengus hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 15:29
Hallo Forum,

habe eine Frage zu der kommenden Impfpflicht (Wird warscheinlich nicht kommen, aber falls doch) und den Verwaltungsstrafen wenn man sich nicht impfen lässt. Wenn man mehrfach Einspruch einlegt wegen den Strafen kann man dann die WBK verlieren? Und wie ist es, wenn man die Strafen ganz normal bezahlt, wie sieht es dann da aus, trotzdem möglich die WBK zu verlieren?

LG
Wieso soll man die WBK verlieren, wenn man ein Rechtsmittel ergreift, das einem gesetzlich zusteht? Kompletter Blödsinn.

Und die Verlässlichkeit: man kann auch für die Imfpung aber gegen eine Impfpflicht sein. Außerdem wird einem nicht die Verlässlichkeit abgesprochen, nur weil man sich nicht impfen lassen möchte.

Wir kommt man auf sowas?
Pew Pew

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Darengus » Mi 12. Jan 2022, 16:17

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 16:09
Darengus hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 15:29
Hallo Forum,

habe eine Frage zu der kommenden Impfpflicht (Wird warscheinlich nicht kommen, aber falls doch) und den Verwaltungsstrafen wenn man sich nicht impfen lässt. Wenn man mehrfach Einspruch einlegt wegen den Strafen kann man dann die WBK verlieren? Und wie ist es, wenn man die Strafen ganz normal bezahlt, wie sieht es dann da aus, trotzdem möglich die WBK zu verlieren?

LG
Wieso soll man die WBK verlieren, wenn man ein Rechtsmittel ergreift, das einem gesetzlich zusteht? Kompletter Blödsinn.

Und die Verlässlichkeit: man kann auch für die Imfpung aber gegen eine Impfpflicht sein. Außerdem wird einem nicht die Verlässlichkeit abgesprochen, nur weil man sich nicht impfen lassen möchte.

Wir kommt man auf sowas?
Ok gut zu wissen. Ich will nur sicher gehen. Für viele ist die Impfung sicher etwas gutes (Ältere, Leute mit vorerkrankungen usw.)
Ich selbst bin Immun gegen Corona also hat es bei mir keinen Sinn. Und im Freundeskreis hat ein Freund mit Ende 20 nach der 2. Impfung eine Herzmusekelentzündung bekommen, auf so etwas möchte ich gerne verzichten. Aber gut wenn es wegen dem Einspruch keine Probleme gibt, ist das beruhigend, danke für die Infos!

Hauptsacheesknallt
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Mi 12. Jan 2022, 16:19

Darengus hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 16:17
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 16:09
Darengus hat geschrieben:
Mi 12. Jan 2022, 15:29
Hallo Forum,

habe eine Frage zu der kommenden Impfpflicht (Wird warscheinlich nicht kommen, aber falls doch) und den Verwaltungsstrafen wenn man sich nicht impfen lässt. Wenn man mehrfach Einspruch einlegt wegen den Strafen kann man dann die WBK verlieren? Und wie ist es, wenn man die Strafen ganz normal bezahlt, wie sieht es dann da aus, trotzdem möglich die WBK zu verlieren?

LG
Wieso soll man die WBK verlieren, wenn man ein Rechtsmittel ergreift, das einem gesetzlich zusteht? Kompletter Blödsinn.

Und die Verlässlichkeit: man kann auch für die Imfpung aber gegen eine Impfpflicht sein. Außerdem wird einem nicht die Verlässlichkeit abgesprochen, nur weil man sich nicht impfen lassen möchte.

Wir kommt man auf sowas?
Ok gut zu wissen. Ich will nur sicher gehen. Für viele ist die Impfung sicher etwas gutes (Ältere, Leute mit vorerkrankungen usw.)
Ich selbst bin Immun gegen Corona also hat es bei mir keinen Sinn. Und im Freundeskreis hat ein Freund mit Ende 20 nach der 2. Impfung eine Herzmusekelentzündung bekommen, auf so etwas möchte ich gerne verzichten. Aber gut wenn es wegen dem Einspruch keine Probleme gibt, ist das beruhigend, danke für die Infos!
Immun gegen Corona? Jössas Sie glücklicher. Aber gut, mehr sage ich nicht dazu.
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von fast12 » Mi 12. Jan 2022, 16:25

Prinzipiell ist die größte "Gefahr" immer noch, wenn die Überprüfung ansteht und du wegen deines Verstoßes gegen das Impflichtgesetz den "Waffenführerschein" nicht legal bringen kannst.

Außerdem kann es sein dass wenn du zur Behörde gehst und ihr mitteilst dass du gegen Corona imun bist, sie WaffG §8 (2) 2 zur Anwendung bringen...

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Joewood » Mi 12. Jan 2022, 16:28

oh, ein neuer ichwillmichnichtimpfencoronathread... Ich hol schon mal die Chips und das Bier...

Nur zur Sachlichkeit: wegen dem Einspruch per se wirst die Verlässlichkeit nicht verlieren aber wenn der Einspruch nicht durchgeht wirst bestraft werden - jedes mal. Dann hast jedes mal eine Verwaltungsstrafe am Hals. das kann sich sehr wohl auswirken...

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Spitfire » Do 13. Jan 2022, 08:28

Kurz gesagt, nein.

Kann nicht passieren, wird nicht passieren.

Du bist nicht per se unzuverlässig, weil du einem neuen Impfstoff misstraust.

Auch gilt zumindest noch der Nürnberger Kodex und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von zeroflow » Do 13. Jan 2022, 08:49

Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:28
Auch gilt zumindest noch der Nürnberger Kodex und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Klär mich bitte auf, was hat der Nürnberger Kodex mit einem bereits zugelassenen Arzneimittel zu tun?

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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von gewo » Do 13. Jan 2022, 08:58

richtig ist dass ein dauerhaftes und anhaltendes fehlverhalten in welchem bereich auch imme4 sich tatsaechlich auch auf die waffenrechtliche zuverlaessigkeit auswirken kann

mir ist da was erinnerlich ueber einen chronischem falschparker (?) dems dann nach monaten und dutzenden nicht bezahlten verwaltungsstrafen ( weil uneinbringlich) tatsaechlich auch die waffenrechtliche zuverlaessigkeit abgesprochen haben

aber ich denke bei der impfpflicht wird sowas erst nach vielen jahren ein thema sein

viel realer ist da das problem mit den waffenfuehrerscheinen
die sind nach wie vor nicht durchfuehrbar mit non2Gs

und es gibtvauch schon behoerden die nicht aufschieben …
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Herakles
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Herakles » Do 13. Jan 2022, 08:59

anticipation of obedience
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.

Spitfire
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Spitfire » Do 13. Jan 2022, 12:39

zeroflow hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:49
Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:28
Auch gilt zumindest noch der Nürnberger Kodex und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Klär mich bitte auf, was hat der Nürnberger Kodex mit einem bereits zugelassenen Arzneimittel zu tun?
Die Impfung gilt weiterhin trotz Schnellzulasungsverfahren als experimentell.

Der Nürnberger Kodex stellt seit 1945 sicher, dass keine medizinischen Experimente an Menschen mehr gegen ihren Willen durchgeführt werden dürfen, das steht einer allgemeinen Impfpflicht gegenüber.

Daher hat sie EU auch schon angekündigt zu versuchen, den Kodex zu entfernen / durch einen neuen zu ersetzen.
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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von Dingo » Do 13. Jan 2022, 12:54

Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:39
zeroflow hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:49
Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:28
Auch gilt zumindest noch der Nürnberger Kodex und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Klär mich bitte auf, was hat der Nürnberger Kodex mit einem bereits zugelassenen Arzneimittel zu tun?
Die Impfung gilt weiterhin trotz Schnellzulasungsverfahren als experimentell.

Der Nürnberger Kodex stellt seit 1945 sicher, dass keine medizinischen Experimente an Menschen mehr gegen ihren Willen durchgeführt werden dürfen, das steht einer allgemeinen Impfpflicht gegenüber.

Daher hat sie EU auch schon angekündigt zu versuchen, den Kodex zu entfernen / durch einen neuen zu ersetzen.
Nein - auch wenn es noch sooft wiederholt wird - es stimmt nicht.

https://www.ages.at/themen/krankheitser ... pfstoffen/

Zum Nürnberger Kodex - die nächste Verdrehung - hier empfiehlt sich Mimikama:

https://www.mimikama.at/aktuelles/nuern ... pfpflicht/
...
Der Nürnberger Kodex bezieht sich samt und sonders auf medizinische Versuche an Menschen, nicht auf getestete und autorisierte Impfstoffe, die dazu da sind, Menschenleben zu retten. Insofern ist das Heranziehen des Kodex schon mal unpassend.


Der Quargel (Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex) kommt aus diversen Telegram Gruppen - da ist das auch richtig aufgehoben.
:handgestures-salute: :handgestures-salute: :handgestures-salute:


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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Beitrag von kuni » Do 13. Jan 2022, 13:01

Dingo hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:54
Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 12:39
zeroflow hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:49
Spitfire hat geschrieben:
Do 13. Jan 2022, 08:28
Auch gilt zumindest noch der Nürnberger Kodex und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Klär mich bitte auf, was hat der Nürnberger Kodex mit einem bereits zugelassenen Arzneimittel zu tun?
Die Impfung gilt weiterhin trotz Schnellzulasungsverfahren als experimentell.

Der Nürnberger Kodex stellt seit 1945 sicher, dass keine medizinischen Experimente an Menschen mehr gegen ihren Willen durchgeführt werden dürfen, das steht einer allgemeinen Impfpflicht gegenüber.

Daher hat sie EU auch schon angekündigt zu versuchen, den Kodex zu entfernen / durch einen neuen zu ersetzen.
Nein - auch wenn es noch sooft wiederholt wird - es stimmt nicht.

https://www.ages.at/themen/krankheitser ... pfstoffen/

Zum Nürnberger Kodex - die nächste Verdrehung - hier empfiehlt sich Mimikama:

https://www.mimikama.at/aktuelles/nuern ... pfpflicht/
...
Der Nürnberger Kodex bezieht sich samt und sonders auf medizinische Versuche an Menschen, nicht auf getestete und autorisierte Impfstoffe, die dazu da sind, Menschenleben zu retten. Insofern ist das Heranziehen des Kodex schon mal unpassend.


Der Quargel (Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex) kommt aus diversen Telegram Gruppen - da ist das auch richtig aufgehoben.
Bitte versuch nicht das zu erklären - manche wollen es nicht verstehen und leben in Ihrer eigenen Blase. Du ärgerst dich umsonst

Wir haben als Nachbarn jetzt einen "Freibürger" - der erzählt auch lauter solche Dinge. Es fehlt nur mehr die Österreich GmbH

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