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Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Sa 6. Nov 2021, 18:43
von Irwin J. Finster
Styrax hat geschrieben:
Sa 6. Nov 2021, 09:08
Bzgl. Baofeng Geräte und allgemeine Informationen zum Funken. Hab mir mal alles was ich für Einsteiger relevant halte in einen Ordner verpackt und in die Cloud hochgeladen. Bitteschön ;)

https://app.box.com/s/dp5lvk71xad0eqh3f0vkjzsm6idj1hnv
Kannst das evtl. auf Google Drive laden oder so? Hab kein Box Konto. Danke! :bow-blue:

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Sa 6. Nov 2021, 20:14
von Jagdmatch
Hab auch kein Konto nicht und konnte es runterladen. Den Hinweis zur Anmeldung einfach ignoriern. Download startete danach trotzdem.
lg

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 00:55
von gewo
weils hier so schoen reinpasst:

nachdem man zugeben muss dass der amateurfunk mit wenigen ausnahmen wie zb der lawinenkatstrophe in galtuer bereits seit ca dreissig jahren von seiner position als pacekeeper der technischen entwicklung zug um zug in die dritte oder vierte reihe zuruecktreten musste …. scheint sich gerade eine sensation anzukuendigen

seit ca 15 jahren wird von vielen funkamateuren weltweit das Weak Signal Propagation Net betrieben.
in sehr verkuerzter form ist dass ein kommunikationsnetz von minicomputern die mit minimaler leistung andauernd automatisch miteinander in form eines mesh netzes kommunizieren. sie verwenden dabei die amateurfunkantennen der stationen der funker in der zeit in der diese nicht selber senden.
die ermittelten empfangsstaerken werden dazu verwendet um ausbreitungsbedingungen zu bestimmen und zu veroeffentlichen.
das ist noetig um besser einschaetzen zu koennen wann man mit richtigen funkgeraeten eine richtige funkverbindung wohin aufzubauen versuchen kann.

schon bald hat sich rausgestellt dass die bei diesen ermittlungen immer wieder auftretenden anomalien flugzeuge sind welche diese quasi testverbindungen stoeren indem sie den „funkstrahl“ kreuzen.

die ermittelten verbindungsdaten sind seit 2009 gespeichert und werden verwendet um evt mal in der zukunft eine vorhersage ueber zu erwartende funkverbindungsmoeglichkeiten ….. aehnlich der wettervorhersage …. treffen zu koennen

soweit so amateurfunk

nun scheint es so als ob mittels des WSPRnets das wohl groesste geheimniss der moderen luftfahrt …. das verschwinden von MH370 …. evt geloest werden koennte

durch die heute verfuegbaren computerleistungen konnte man die auftretenden anomalien auswerten, bearbeiten, hochrechnen und damit das „tracken“ von flugzeugspuren an vielen bekannten flugverbindungen testen.
nun hat man die zum zeitpunkt des verschwindens von MH370 erfassten damaligen daten untersucht und festgestellt dass die 777 sich gut 20 min in einem holding pattern nahe der westkueste von sumatra befunden hat den bisher niemand in den berechnungen beruecksichtigt hat.
wenn das wirklich so war dann ist klar warum bei den bisherigen suchaktionen kein wrack gefunden wurde und warum flugzeugteile tw an orten angeschwemmt worden sind an denen sie laut den stroemungsberechnungen nicht auftauchen haetten sollen.

egal ob man mit diesen daten nun evt MH370 noch finden wird oder nicht… aber dass WSPRnet mit den minimalen aufwaendingen durch ein paar hundert private amateurfunker (so ein WSPRnet kastl um da beizutragen kostet ein paar euro, die sendeleistungen bewegen sich im milliwattbereich, also noch viel schwaecher wie ein PMR handgeraet, und die benoetigten aussenantennen sind ja eh da) quasi langzeitspeicherndes gesamtweltradar der letzten 15 jahre erstellen kann freut mich einerseits fuer den urspruenglichen entwickler des systems … ich glaube eines deutschen … und fuer die reputation von uns funkamateuren

auf der anderen seite hege ich nicht viel hoffnung fuer die weitere erhaltung des datenbestandes und die weitere entwicklung denn mir fallen grad auf die schnelle a paar dutzend staaten, organisationen, verbuende und gesellschaften ein die ein sehr hohes interesse daran haben dass nicht jeder auf die derzeit frei herunterladbaren taeglichen datenfiles mit den standort, feldstaerke, verbindungs und anomaliedaten des jeweiligen tages zugreifen kann und somit evt einmal selbst der in der lage ist zu berechnen wo sich welche rakete oder welches flugzeug wann befunden hat in den letzen dreizehn jahren …

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 08:54
von hari
Am Dienstag beginnt ein Online Kurs: https://oe6.oevsv.at/aktivitaeten/ausbi ... s-2022-02/

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Mo 7. Feb 2022, 10:33
von Blaine
Blaine hat geschrieben:
Fr 5. Nov 2021, 11:07
hat schonmal jemand direkt bei baofeng bestellt?
preise sind teilweise DEUTLICH günstiger als amazon...
weils mir grad wieder eingefallen ist, hier ein erfahrungsbericht von meiner BAOFENG bestellung

die anfänglichen probleme mit der versandadresse waren eigentlich probleme der verfügbarkeit
sprich, der shop sagt dir, er kann an deine adresse ned verschicken, weil eines der teile im warenkorb im EU lager ned verfügbar is
wurde aber vorher auf der artikel seite ned angezeigt
ich vermute, dass der webshop ned die verfügbarkeit je nach lager anzeigen kann...

der support is sehr bemüht aber manchmal bissi schwer von begriff - geh davon aus, dass das "lost in translation" is...

abschließen is mir noch sauer aufgestoßen, das am ende der bestellung noch "taxes" drauf gekommen sind aber irgendwas um die 10%
(also keine einfuhrumsatzsteuer oder so)

fazit: wenn mans schnell braucht, eher amazon aber direkt is es günstiger...

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Mo 7. Feb 2022, 18:10
von BR1
sind diese boafeng gerät nicht von haus aus extrem günstig?

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 07:18
von gewo
chris01 hat geschrieben:
Di 5. Okt 2021, 13:47
Matt_anders hat geschrieben:
Di 5. Okt 2021, 13:30
Baofeng UV5-R, lustigerweise aktuell bei Amazon z.b. ausverkauft, sollten deinen Anforderungen mehr als nur gerecht werden.

Ich häng mich mal dran und lese mit.
Darf ich fragen, ob du aus Erfahrung sprichst oder zumindest das technisch einschätzen kannst - nicht bös gemeint.

Die PMR sollten auch bis zu 10km gehen, aber es ist dann aus, wenn nach 1km ein Hügelchen dazwischen ist.
„Legales“ PMR geht ned mal ueber offenem wasser 10km
Ueber freiem feld vielleicht 4 bis 5km
Im wald ist nach ca 500m sense

Aber die baofengdingsbumsirgendwad ham ja ned 0,5 watt sondern 2,5 oder manche sogar 5 watt.

Da sind 10km zu machen

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 10:23
von Blaine
BR1 hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 18:10
sind diese boafeng gerät nicht von haus aus extrem günstig?
jap, aber teilweise auf amazon deutlich teurer, dafür schneller da
is alles geschmacksache...

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 16:58
von bino71
Blaine hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 10:33
Blaine hat geschrieben:
Fr 5. Nov 2021, 11:07
hat schonmal jemand direkt bei baofeng bestellt?
preise sind teilweise DEUTLICH günstiger als amazon...
weils mir grad wieder eingefallen ist, hier ein erfahrungsbericht von meiner BAOFENG bestellung

die anfänglichen probleme mit der versandadresse waren eigentlich probleme der verfügbarkeit
sprich, der shop sagt dir, er kann an deine adresse ned verschicken, weil eines der teile im warenkorb im EU lager ned verfügbar is
wurde aber vorher auf der artikel seite ned angezeigt
ich vermute, dass der webshop ned die verfügbarkeit je nach lager anzeigen kann...

der support is sehr bemüht aber manchmal bissi schwer von begriff - geh davon aus, dass das "lost in translation" is...

abschließen is mir noch sauer aufgestoßen, das am ende der bestellung noch "taxes" drauf gekommen sind aber irgendwas um die 10%
(also keine einfuhrumsatzsteuer oder so)

fazit: wenn mans schnell braucht, eher amazon aber direkt is es günstiger...
Ich habe es am Sonntag direkt bei Baofeng bestellt. Das Paket ist heute angekommen. Geschickt wurde es aus Berlin.

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 17:32
von silverstar
Ich empfehle den Besitzern dieser "Ausschliesslich " für den Betrieb durch uns lizensierte Amateurfunker in Österreich zugelassenen 2m/70cm Geräten das Studium des Amateurfunk und Fernmeldegesetzes !
"73"! OE3 MV?

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 20:00
von rand00m
silverstar hat geschrieben:
Mi 9. Feb 2022, 17:32
Ich empfehle den Besitzern dieser "Ausschliesslich " für den Betrieb durch uns lizensierte Amateurfunker in Österreich zugelassenen 2m/70cm Geräten das Studium des Amateurfunk und Fernmeldegesetzes !
"73"! OE3 MV?
Natürlich juristisch korrekt.

Die PMR446 und andere lokale Relais Kanäle kann man ja zwar mit Chirp einpflegen.

Man sollte aber das Gerät als Listen-Only Device verwenden wenn man keine AFU-Lizenz hat.
Insbesondere geschickt ist der Analog UKW Empfang zum Radio hören. (z.B.: BF UV-5R)

SWL Grüße

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 09:19
von oJo
rand00m hat geschrieben:
Mi 9. Feb 2022, 20:00
silverstar hat geschrieben:
Mi 9. Feb 2022, 17:32
Ich empfehle den Besitzern dieser "Ausschliesslich " für den Betrieb durch uns lizensierte Amateurfunker in Österreich zugelassenen 2m/70cm Geräten das Studium des Amateurfunk und Fernmeldegesetzes !
"73"! OE3 MV?
Natürlich juristisch korrekt.

Die PMR446 und andere lokale Relais Kanäle kann man ja zwar mit Chirp einpflegen.

Man sollte aber das Gerät als Listen-Only Device verwenden wenn man keine AFU-Lizenz hat.
Insbesondere geschickt ist der Analog UKW Empfang zum Radio hören. (z.B.: BF UV-5R)

SWL Grüße
Die Inbetriebnahme ist illegal, also auch das "Listen-Only". Der Besitz ist nicht reglementiert, der Betrieb sehr wohl.

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 09:33
von John Connor
oJo hat geschrieben:
Do 10. Feb 2022, 09:19
Die Inbetriebnahme ist illegal, also auch das "Listen-Only". Der Besitz ist nicht reglementiert, der Betrieb sehr wohl.
Quelle, die den passiven Betrieb untersagt?

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 09:42
von winnfield
oJo hat geschrieben:
Do 10. Feb 2022, 09:19

Die Inbetriebnahme ist illegal, also auch das "Listen-Only". Der Besitz ist nicht reglementiert, der Betrieb sehr wohl.
Ich möchte leise auf den Titel dieses Tröööts hinweisen.

SHTF

chris

Re: Funkgeräte für SHTF

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 10:00
von silverstar
John Connor hat geschrieben:
Do 10. Feb 2022, 09:33
oJo hat geschrieben:
Do 10. Feb 2022, 09:19
Die Inbetriebnahme ist illegal, also auch das "Listen-Only". Der Besitz ist nicht reglementiert, der Betrieb sehr wohl.
Quelle, die den passiven Betrieb untersagt?
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Amateurfunkgesetz 1998, Fassung vom 30.11.2018
Verwaltungsstrafbestimmungen
§ 27. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 726 Euro zu bestrafen, wer
1.

entgegen § 10 Abs. 3 Aussendungen durchführt

a)

in Frequenzbereichen, die zwar dem Amateurfunkdienst, nicht aber der jeweiligen Bewilligungsklasse zugewiesen sind, oder

b)

mit anderen als für die jeweilige Bewilligungsklasse festgesetzten Sendearten oder

c)

mit einer höheren als der zulässigen Sendeleistung oder

d)

mit einer größeren als der festgesetzten Bandbreite und keine Ausnahme gemäß § 10 Abs. 5 vorliegt,

2.

entgegen § 10 Abs. 3 als Inhaber der Amateurfunkbewilligung oder als Mitbenützer der Amateurfunkstelle nicht während der gesamten Dauer der Aussendung persönlich an der Amateurfunkstelle anwesend ist,

3.

entgegen § 10 Abs. 4 Amateurfunkstellen mit Telekommunikationsnetzen verbindet oder in Verbindung mit diesen betreibt und keine Ausnahme gemäß § 10 Abs. 5 vorliegt,

4.

entgegen § 13 Abs. 2 und 3 vorsätzlich mit einer Funkstelle, die keine bewilligte Amateurfunkstelle ist, Funkverkehr durchführt oder eine solche Funkverbindung nicht sofort abbricht, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 5 nicht vorliegen,

5.

entgegen § 13 Abs. 2 und 3 Funkverkehr nicht unmittelbar mit einer bewilligten Amateurfunkstelle durchführt oder eine solche Funkverbindung nicht sofort abbricht, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 5 nicht vorliegen und keine Ausnahme gemäß § 13 Abs. 6 vorliegt,

6.

entgegen § 13 Abs. 5 mit Amateurfunkstellen jener Staaten, deren Einwand gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist, Funkverkehr durchführt,

7.

entgegen § 17 Abs. 1 die Mitbenützung seiner Amateurfunkstelle Personen gestattet, die nicht die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben,

8.

entgegen § 17 Abs. 2 eine Amateurfunkstelle, ohne die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt zu haben, oder über den sich aus § 17 Abs. 2 Z 1 und 2 ergebenden Umfang hinaus mitbenützt und keine Ausnahme gemäß § 17 Abs. 3 vorliegt,

9.

entgegen § 17 Abs. 4 bei der Mitbenützung nicht für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sorgt oder den Betrieb der Funkstelle nicht ausreichend überwacht.

(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer

1.

entgegen § 10 Abs. 3 Aussendungen in Frequenzbereichen, die nicht dem Amateurfunkdienst zugewiesen sind, durchführt,

2.

entgegen § 13 Abs. 4 im Verkehr mit anderen Funkstellen das Ansehen, die Sicherheit oder die Wirtschaftsinteressen des Bundes oder eines Landes gefährdet, gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit verstößt,

3.

entgegen § 14 Abs. 7 Notrufe stört oder nicht beantwortet,

4.

entgegen § 15 ein anderes als das zugewiesene Rufzeichen oder kein Rufzeichen aussendet.

(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und mit Geldstrafe bis zu 3 633 Euro ist zu bestrafen, wer

1.

entgegen § 3 Abs. 1 eine Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkbewilligung errichtet oder betreibt oder

2.

entgegen § 16 Abs. 4 Daten für andere Zwecke als den Amateurfunkdienst verarbeitet.

(4) Eine Verwaltungsübertretung gemäß Abs. 1 bis 3 liegt nicht vor, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist.