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Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Fr 29. Okt 2021, 16:08
von ebner33
Drei Opfer bei Home Invasion im Bezirk Horn maltraetiert.

https://www.kleinezeitung.at/service/ne ... ltraetiert

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Sa 30. Okt 2021, 22:28
von Django
Arizona Marine vet who disarmed robbery suspect accepts heroism award in 'Let's go Brandon' T-shirt

"Let's Go Brandon" is a political slogan and internet meme used as a euphemism for "Fuck Joe Biden" in reference to the 46th president of the United States, Joe Biden, during his first year in office.
https://www.foxnews.com/us/arizona-mari ... go-brandon


Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 11:30
von jab01

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 19:23
von gewo
was genau ist an

{ohne Diskussionen}


so schwer zu verstehen ..?

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 19:26
von AUG-andy
gewo hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 19:23
was genau ist an

{ohne Diskussionen}


so schwer zu verstehen ..?
Was war so schlimm daran auf den Fundort hinzuweisen?
Das fällt unter Information.

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 21:02
von bino71
Hier eine recht detaillierte Aufstellung, was gefunden wurde:
https://www.meinbezirk.at/baden/c-lokal ... ref=curate

Schade um die MG42

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 20:31
von RcL
Kyle Rittenhouse wurde freigesprochen: https://www.fr.de/panorama/kyle-rittenh ... 19028.html

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: So 21. Nov 2021, 08:50
von tousibaer
Leider kein Link dazu, aber trotzdem (vielleicht) erwähnenswert:

In der aktuellen "Konsument" Ausgabe 12/2021 unter der Rubrik Plus/Minus wird die Firma Voere für ihren Kundendienst lobend erwähnt.

Grüße

Re: 80j schießt sich beim Putzen selbst in den Bauch

Verfasst: So 21. Nov 2021, 09:02
von Steppenwolf
80-Jährige schießt sich selbst in Bauch

Pistole war geladen

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Mo 22. Nov 2021, 17:53
von winnfield
Pressekonferenz des Scheriffs
https://twitter.com/talkradio/status/1 ... 0126646272

Sheriff Ivey: “He got exactly what he deserved. For those foolish enough to ask why we shot him so many times? The answer is evil can never be dead enough.”

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Mi 24. Nov 2021, 23:57
von gewo
https://www.heute.at/s/polizistinnen-fl ... -100174110

Weil sie ihren Kollegen während eines Schusswechsels nicht geholfen haben sollen, sind zwei Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Di 30. Nov 2021, 19:13
von Michl9mm
Jagdkommando-Soldat
Afghanistan-Veteran bekommt zum Schutz Waffenpass
https://www.krone.at/2568881

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 11:58
von Huck_Finn
Der Typ (Baldwin) ist ein noch schlimmerer Heuchler als bisher angenommen. Er ist sich keiner Schuld bewusst und er hat nicht abgedrückt. usw. :angry-cussing:

https://www.tagesschau.de/ausland/ameri ... w-101.html

https://www.derstandard.at/story/200013 ... stern-dreh

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: So 5. Dez 2021, 23:15
von Bernd2
US-Politiker posiert mit Waffen unter Christbaum

https://www.krone.at/2573664

Was auffällt:
-Kein Magazin in der Waffe
-Verschluss offen
-Finger lang
-Lauf in sichere Richtung

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}

Verfasst: Mo 27. Dez 2021, 12:59
von Armin
Da dieser Artikel im ef-Magazin hinter der Bezahlschranke liegt, stelle ich ihn in voller Länge hier ein:

Kyle Rittenhouse – ein exemplarischer Fall
Der Zweite Verfassungszusatz und das Recht auf Notwehr

Freispruch in allen Anklagepunkten, so lautet das Urteil der Jury im Fall des 18-jährigen Kyle Rittenhouse. Der junge Mann hatte im Zuge von Ausschreitungen, die anlässlich einer Demonstration der marxistischen „Black Lives Matter“-Bewegung in Kenosha im Bundesstaat Wisconsin erfolgten, zwei Menschen erschossen und einen dritten schwer verletzt. Seine Anwälte plädierten auf unschuldig, da ihr Mandant in Notwehr gehandelt habe – eine Argumentation, der die Geschworenen folgten.

Dass der Freispruch prompt wütende Proteste schwarzer Rassisten nach sich zog, darf nicht verwundern, da nach deren extremen Meinung allein die weiße Hautfarbe des Mannes für einen Schuldspruch gereicht hätte. Die Medienberichterstattung diesseits des Atlantiks trieft von der üblichen Mischung aus Empörung und Ignoranz. So war etwa die unentwegt wiederholte Meldung, dass Rittenhouse mit einem „Sturmgewehr“ geschossen habe, falsch. Politisch korrekten Redakteuren, die schon beim bloßen Anblick einer Schusswaffe in Schnappatmung verfallen, ist der Unterschied zwischen einem vollautomatischen Sturmgewehr und einer halbautomatischen Büchse (eine derartige Waffe vom Typ AR-15 hatte der junge Mann eingesetzt) einfach nicht zu vermitteln.
Das Urteil, das nicht etwa von einem dem Ku-KluxKlan nahestehenden Richter, sondern von einer sorgfältig ausgewählten Jury gesprochen wurde (schließlich war die Brisanz des Falles unübersehbar), geht nach den bislang vorliegenden Informationen in Ordnung. Wer gewaltsam attackiert wird, darf sein Leben und seine Gesundheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. „Recht muss dem Unrecht nicht weichen“ heißen einschlägige, in 30 US-Bundesstaaten geltende Gesetze. Man möge sich ausmalen, was Rittenhouse in Deutschland oder Österreich geblüht hätte, wo den privaten Waffenbesitz stets der Hautgout potenzieller Gewaltbereitschaft umweht, wo man den Einsatz von Waffengewalt nur der Staatsmacht zubilligt – und wo Opfer in solchen Fällen gerne zu Tätern umgedeutet werden. In den USA gilt der Zweite Verfassungszusatz, der den Bürgern das Recht auf Waffenbesitz garantiert. Darauf und auf das daraus abgeleitete Recht, zu seinem persönlichen Schutz auch auf Waffengewalt setzen zu dürfen, bauten die Anwälte im Fall Rittenhouse ihre Verteidigung erfolgreich auf.

Das liberale Mises Institute in Auburn, Alabama, veröffentlichte – unter dem Eindruck des Freispruchs – einen Artikel von David Gordon, in dem er ein Plädoyer des Philosophen und Kant-Experten Robert Hanna, der für eine Abschaffung des Zweiten Verfassungszusatzes und ein Verbot des privaten Waffenbesitzes plädiert, einer kritischen Würdigung unterzieht. Hanna rekurriert scheinbar auf das Nichtaggressionsprinzip, indem er in einem ersten Argument – völlig korrekt – den Einsatz von Zwang mittels initiierter Gewalt verurteilt. In einem zweiten Argument allerdings lehnt er dann jegliche Anwendung von Zwang ab, da sein Einsatz Menschen zu Instrumenten degradiere und damit „verdingliche“. In einem Fall von Notwehr kann von Zwang indessen keine Rede sein! Der geht vielmehr vom Aggressor aus, während dem Angegriffenen nur die Wahl zwischen der Flucht, der Inkaufnahme von Verletzungen oder gar des Todes oder eben der Gegenwehr bleibt. Aus seiner fehlerhaften Prämisse leitet Hanna sein Argument gegen den privaten Waffenbesitz ab, indem er Waffen ausschließlich als Mittel zur Ausübung von Zwang einstuft.

Da Waffen in einer Unzahl von Fällen der initiierten Ausübung von Zwang involviert seien, sei deren Besitz unmoralisch und nicht zu rechtfertigen. Ein generelles Waffenverbot sei daher notwendig. Hanna vergisst dabei Jäger, Sportschützen und Sammler, die ihre Waffen weder als „Zwangsmittel“ erwerben noch jemals als solches einsetzen. Für Gordon ist Hannas Argument „extrem unplausibel“, weil es sage, „Zwangsausübung ist übel, aber sich mithilfe von Gewalt dagegen zu wehren, ist es ebenfalls“.
Fazit: Auch Koryphäen auf dem Gebiet der Philosophie können mit ihrem Urteil danebenliegen. Die Jury dagegen lag diesmal richtig.

Dieser Artikel ist zuerst in der Jan/Feb. 2022-Ausgabe Nr. 219 des ef-Magazins erschienen