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Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

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Evilcannibal79
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 29. Jun 2021, 09:14

wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 08:43
gegen rücksichtslose o....l..... hilft das alles nix, seids ihr mehrere männer im haus ? regt sich noch wer auf ? wenn ja, geht einmal geschlossen rauf......du verstehst ?
wär auch meine Idee gewesen.
Du wirst wohl ein paar Freunde haben und die anderen Mieter die das stört.
Trommel alle zusammen und kommt denen einfach zuvor.
Wenns dann aufkreuzen kann man ihnen ziemlich unmissverständlich klarmachen das sie hier nix zu suchen haben.
Muss man halt seine Zeit ein paar mal "opfern" und selber oben Party machen und schwimmen gehen.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von gewo » Di 29. Jun 2021, 10:30

wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 08:43
gegen rücksichtslose o....l..... hilft das alles nix, seids ihr mehrere männer im haus ? regt sich noch wer auf ? wenn ja, geht einmal geschlossen rauf......du verstehst ?
So ein unsinn
Wenn da ein WBK besitzer dabei ist dann kostet ihn das bei a bisserl pech die WBK
Egal was er tut oder nicht tut

Es reicht wenn sich zwei oder drei der Gegner daran erinnern dass genau ER es war der gesagt hat „ schleichrs euch sonst fliagts uebers glanda“

Diese fuer wiener verhaeltnisse liebevolle und freundliche aufforderung einen schuh zu machen ( fuer nicht wiener „sich zu entfernen“) gilt bereits fuer sich alleine genomnen als gefaehrliche drohung und fuehrt zum verlust der waffenrechtlichen zuverlaessigkeit und der WBK ( nicht jedoch zu einem waffenverbot)
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 29. Jun 2021, 10:33

man muss ja gar nicht ausfallend werden oder drohen.
Einfach vorher da sein und das Platzal für sich besetzen.....
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von zeroflow » Di 29. Jun 2021, 10:36

tousibaer hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 22:29
Auf jeden Fall alles dokumentieren! Zusammen mit anderen Mietern (nicht das du als der Querulant erscheinst).
Danke, das hatte ich bisher nicht auf dem Schirm, aber dazu wirds nun jedes mal eine Notiz bzw. Info an die Hausverwaltung geben.
Ares hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 07:38
Wenn ich den Wohnpark Alt Erlaa hernehme, der in Wien als richtungsweisend gelten kann, gibt es solche seltsamen Einschränkungen nicht. Gibt es da vielleicht eine Badeverordnung für dieses Wohnhaus?
Gibts, da steht explizit drinnen, dass nur Bewohner die Dachterrasse / den Pool nutzen dürfen, und Gäste ausgeschlossen sind.
Glücklicherweise steht dort auch, dass Personen, die gegen die Poolordnung verstoßen, dieses Privileg verlieren können.
gewo hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 08:33
Mir scheint das nicht der fall
Dass nur der mieter ins bad darf und nicht auch zb die bei ihm wohnende lebensgefaehrtin dass tanzt du mir mal vor vor gericht.

Drogen und lärm anderes thema ..
Polizei
Betreffend Mieter: Die Hausordnung / Badeordnung sagt "Bewohner", also Lebensgefährtin ist erlaubt.
Gäste sind explizit ausgeschlossen. Allerdings haben wir da mit anderen Bewohnern gesprochen, und die sehen das auch so, dass es ok is, vereinzelt einen Gast mit rauf zu nehmen.
wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 08:43
gegen rücksichtslose o....l..... hilft das alles nix, seids ihr mehrere männer im haus ? regt sich noch wer auf ? wenn ja, geht einmal geschlossen rauf......du verstehst ?
Ja, es regt sich noch wer auf, allerdings ist der Plan aktuell den Dialog zu suchen, und nett darauf hinzuweisen, dass das nicht in Ordnung ist.
gewo hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 10:30
Es reicht wenn sich zwei oder drei der Gegner daran erinnern dass genau ER es war der gesagt hat „ schleichrs euch sonst fliagts uebers glanda“

Diese fuer wiener verhaeltnisse liebevolle und freundliche aufforderung einen schuh zu machen ( fuer nicht wiener „sich zu entfernen“) gilt bereits fuer sich alleine genomnen als gefaehrliche drohung und fuehrt zum verlust der waffenrechtlichen zuverlaessigkeit und der WBK ( nicht jedoch zu einem waffenverbot)
Exakt das ging auch mir durch den Kopf.
1. Handy rennt zufällig mit
2. Nichts anderes als freundlich. Könnte Sie bitte, ... Wäre es bitte möglich, ... es wäre nett, wenn...


-------------

Das gute dazu ist, die Hausverwaltung lies sich zum glück erreichen, und jetzt gehts nur darum, Name oder Wohnung rauszufinden, damit sie seine Poolkarte mal für nen Monat deaktiveren können.

DANKE ! für die Hinweise, vor allem, betreffend Dokumentation.
Da ich bisher noch nie so nen Fall mit Nachbarn hatte, war ich da erstmal sehr ratlos, was man hier machen kann/muss/soll

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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von Nordi » Di 29. Jun 2021, 10:52

gewo hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 10:30
wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 08:43
gegen rücksichtslose o....l..... hilft das alles nix, seids ihr mehrere männer im haus ? regt sich noch wer auf ? wenn ja, geht einmal geschlossen rauf......du verstehst ?
So ein unsinn
Wenn da ein WBK besitzer dabei ist dann kostet ihn das bei a bisserl pech die WBK
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Da beschreibst du etwas das leider echt für uns alle hier ( also alle mit WBK ) gilt : Egal was passiert, immer müssen wir die klügeren, braven, passiven sein. Wenn wir nur einmal blöd zurück maulen kann das uns ganz schnell unser Hobby kosten, egal wie harmlos die Aussage ist....ohne WBK lebt es sich manchmal wirklich leichter hab ich das Gefühl ....WENN halt um solche Szenarien geht.

Weil so etwas ist nem HSV Kollegen passiert : Streit am Parkplatz vom Hofer bzgl. einem Parkplatz, ein Wort führt zum anderen und der Kollege sagt ca " Oida, ich knall dir gleich eine!" Das hat dann schon gereicht das die WBK weg war und erst nach langem hin und her vor Gericht wieder zurück bekam.

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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von wienerfredl66 » Di 29. Jun 2021, 11:08

gewo hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 10:30
wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 08:43
gegen rücksichtslose o....l..... hilft das alles nix, seids ihr mehrere männer im haus ? regt sich noch wer auf ? wenn ja, geht einmal geschlossen rauf......du verstehst ?
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jetzt pass amoi auf, was soll da ein unsinn sein, wenn sich die mietergemeinschaft zusammen tut und flagge zeigt, sicher besser als einzeln rauf zu gehen.....wenn wenn wenn...was willst du mir unterstellen ????
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von gewo » Di 29. Jun 2021, 11:34

wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 11:08
gewo hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 10:30
wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 08:43
gegen rücksichtslose o....l..... hilft das alles nix, seids ihr mehrere männer im haus ? regt sich noch wer auf ? wenn ja, geht einmal geschlossen rauf......du verstehst ?
So ein unsinn
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jetzt pass amoi auf, was soll da ein unsinn sein, wenn sich die mietergemeinschaft zusammen tut und flagge zeigt, sicher besser als einzeln rauf zu gehen.....wenn wenn wenn...was willst du mir unterstellen ????
Ich unterstelle dir dass du mit dem nachsatz „... du verstehst“ ein ruepelhaftes aggressives aktives auftreten zur „vertreibung“ der stoerenfriede in den raum gestellt bzw billigend als in kauf zu nehmen suggeriert hast

Anders lasst sich dieser nachsatz ned verstehen

So ein auftreten mag in ländern mit gering entwickeltem rechtssystem angemessen sein
aber in einem in vielen bereichen ueberregulierten staat wie oesterreich mit einem in weiten bereichen taetersymphatisierendem justizsystem ziehst damit bei uns ganz schnell den kuerzeren ...
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von wienerfredl66 » Di 29. Jun 2021, 11:38

"Anders lasst sich dieser nachsatz ned verstehen"

das willst du so verstehen.....
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von gewo » Di 29. Jun 2021, 11:51

wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 11:38
"Anders lasst sich dieser nachsatz ned verstehen"

das willst du so verstehen.....
Ja
Mag sein

Das was du empfohlen hast ist aber halt juristisch kein „füreinander einstehen“ es ist eine zusammenrottung.

Wenn dort irgendwas passiert und nur ein einziger über die stränge schlägt ist es fuer alle teilnehmer bei schlechter beweislage ein bandenverbrechen

Vorsatzdelikt
Gemeinschaftliche begehung
Erhöhte strafrahmen
Usw

Einfach mal ein bisserl im RIS stoebern ...
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von wienerfredl66 » Di 29. Jun 2021, 12:49

gewo hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 11:51
wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 11:38
"Anders lasst sich dieser nachsatz ned verstehen"

das willst du so verstehen.....
Ja
Mag sein

Das was du empfohlen hast ist aber halt juristisch kein „füreinander einstehen“ es ist eine zusammenrottung.

Wenn dort irgendwas passiert und nur ein einziger über die stränge schlägt ist es fuer alle teilnehmer bei schlechter beweislage ein bandenverbrechen

Vorsatzdelikt
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Einfach mal ein bisserl im RIS stoebern ...
brauch ich nicht, ich kenne das strafrecht und die von dir verwendeten termini, egal....es hat keinen sinn, wenn du mein posting dahingehend interpretierst, dass man als schlägertrupp auftreten soll.....wünsche einen schönen tag
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von ebner33 » Di 29. Jun 2021, 16:15

wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 12:49
gewo hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 11:51
wienerfredl66 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 11:38
"Anders lasst sich dieser nachsatz ned verstehen"

das willst du so verstehen.....
Ja
Mag sein

Das was du empfohlen hast ist aber halt juristisch kein „füreinander einstehen“ es ist eine zusammenrottung.

Wenn dort irgendwas passiert und nur ein einziger über die stränge schlägt ist es fuer alle teilnehmer bei schlechter beweislage ein bandenverbrechen

Vorsatzdelikt
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Einfach mal ein bisserl im RIS stoebern ...
brauch ich nicht, ich kenne das strafrecht und die von dir verwendeten termini, egal....es hat keinen sinn, wenn du mein posting dahingehend interpretierst, dass man als schlägertrupp auftreten soll.....wünsche einen schönen tag
Dann rede doch nicht um den heißen Brei herum,sondern konkretisiere was genau du uns damit sagen willst...
Ich hätte deinen Satz nämlich auch exakt wie der gewo interpretiert...
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠

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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von gewo » Di 29. Jun 2021, 16:37

Nordi hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 10:52
Weil so etwas ist nem HSV Kollegen passiert : Streit am Parkplatz vom Hofer bzgl. einem Parkplatz, ein Wort führt zum anderen und der Kollege sagt ca " Oida, ich knall dir gleich eine!" Das hat dann schon gereicht das die WBK weg war und erst nach langem hin und her vor Gericht wieder zurück bekam.

ja absolut

wennst nix hast und nix bist und kan kennst dann kannst dich nach sowas noch mit "milieubedingte auesserung" rauswinden
aber wennst matura hast dann isses aus bei sowas

ein schlichtes, freudlich motivierendes "nudelaug, fohr weider sonst prack i da ane" das man bei tagestemperaturen wie heute sicher mehrfach taeglich an fast jeder kreuzung hoert wenn der vordermann ned gleich losfaehrt bei gruen reicht als "gefaehrliche drohung" zum entzug fuer alles und jedes
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Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Beitrag von coliflower » Di 29. Jun 2021, 21:36

zeroflow hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 22:22
tousibaer hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 22:19
Spiky hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 22:07
zeroflow hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 21:39
Der Fall ist dieser:
Auf dem Dach eines Wohnhauses gibt es eine Dachterrasse mit Pool.
Diese ist laut Hausordnung exklusiv für Mieter der jeweiligen Wohnungen zu benützen.
Besucher, Verwandte oder andere hausfremde Personen sind explizit aus der Nutzung ausgenommen.
Das sollte eindeutig sein.
Besitzstörungsklage und Antrag auf Unterlassung könntest machen.
Bei strafrechtlichen Belangen (Drogenkonsum) ist die Polizei zuständig.
Ob's bei Störung der Nachtruhe Personalien aufnehmen und weitergeben dürfen, weiss ich nicht

Willst Du Dir das wirklich antun?
Da könnte ganz leicht ein veritabler Nachbarschaftsstreit 'rauskommen...
wenn die Leute mit Einwilligung eines Mieters dort oben sind wirds aber schwierig mit der Besitzstörung, oder nicht?
Selbst wenn das ein Verstoß gegen die Hausordnung ist.
Abgesehen davon, kannst auch als Mieter Besitzstörung einklagen, oder nur als Eigentümer????

Grüße
Exakt das ist das was ich mich frage.

Man findet da das eine oder andere Urteil dazu, aber da gehts dann z.B um Veranstaltungen, wo der Mieter für die Mietdauer über ein Hausrecht verfügt.

Und das andere ist eben das mit der Einwilligung. In meinen vier Wänden ists klar - aber wie auch andere schon geschrieben haben, ist da definitiv die Hausverwaltung zuständig.
Besitzstörung kannst ja einklagen wenn du im Besitz bist - eine Wohnung die du mietest, die gehört dir nicht, sondern dem Eigentümer, aber in der Zeit der Miete, bist du im Besitz dieser ...

Allgemeinflächen, in deren Besitz bist du nicht, und den Nutzungsvertrag haben sicher die Miteigentümer oder der Eigentümer, aufgesetzt ...

Geht es zum die Poolanlagen in der WBC (da hört man ständig darüber) ?

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