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Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 13:43
von Spitfire
Liebe alle,

wir haben eine Lenkererhebung erhalten, ich bin zu dem Zeitpunkt mit unserem Sohn vom Kinderarzt nach Hause gefahren und bin mir keiner groben Übertretung bewusst (hatte noch dazu unser Baby im Auto).

Habe gerade recht heftige Infos im Internet nachgelesen, dass Lenkererhebungen nur bei richtig teuren/ schweren Strafen erhoben werden und bin gerade etwas verwirrt - ab wann gibt's eine Lenkererhebung?

Womit muss ich jetzt rechnen?

Ich weiß, es sind einige Polizeibeamte hier registriert, vielleicht kann jemand den Nebel ein wenig lüften.


Danke!

Spitfire

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 13:49
von gewo
Spitfire hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 13:43
Liebe alle,

wir haben eine Lenkererhebung erhalten, ich bin zu dem Zeitpunkt mit unserem Sohn vom Kinderarzt nach Hause gefahren und bin mir keiner groben Übertretung bewusst (noch bei Orange über die Ampel oder minimale Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Habe gerade recht heftige Infos im Internet nachgelesen, dass Lenkererhebungen nur bei richtig teuren/ schwerden Strafen erhoben werden und bin gerade etwas verwirrt - ab wann gibt's eine Lenkererhebung?

Womit müssen wir jetzt rechnen?

Ich weiß, es sind einige Polizeibeamte hier registriert, vielleicht kann jemand den Nebel ein wenig lüften.


Danke!

Spitfire
Eine Lenker Erhebung kommt für alles was nicht im Rahmen einer anonymVerfügung abgehandelt werden kann...

bin aber keine exekutiver bin nur ein waffenhaendler

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 13:56
von Peanut
Kommt manchmal aber auch bei kompletten Kleinigkeiten die auch so abgehandelt hätten werden können . Also ich hab bisher keine pauschale Regelung feststellen können . Hab wegen 10 km/h auf der Autobahn schon eine bekommen und wegen 40 km/h zu schnell nicht usw.

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 17:11
von McMonkey
Vielleicht hilft das, wird schon nicht so schlimm sein.

Link: https://www.oeamtc.at/thema/vorschrift ... verfahren/
Lenkererhebung (Lenkerauskunft)

§ 103 Abs 2 KFG – Pflicht des ZulassungsbesitzersWenn der Lenker bei einem Verkehrsdelikt nicht angehalten werden kann oder nicht beim Fahrzeug ist (z.B. Parkvergehen), ist der Polizei lediglich das Fahrzeugkennzeichen bekannt. Aufgrund des Kennzeichens kann nur der Zulassungsbesitzer ermittelt werden, bestraft wird aber meist der Lenker, der nicht immer auch Zulassungsbesitzer sein muss.Deshalb fragt die Behörde (meist schriftlich) den Zulassungsbesitzer, wer das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt gelenkt bzw. abgestellt hat.Bei schriftlichen Anfragen muss die Auskunft unbedingt binnen 14 Tagen gegeben werden, telefonische Fragen sind sofort zu beantworten.

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 18:24
von ebner33
So pauschal kann man das definitiv nicht sagen.
Wie Andere schon erwähnt hatten,scheint da irgendwie keine Logik dahinter zu sein...
Hatte schon Lenkererhebungen wegen 50€ Bagatellen,und dann bei ner 250€ Strafe wieder nur ein normales Mandat.

Ein rumänischer Gastarbeiter kam früher immer gut als Fahrer...keine Ahnung ob das immer noch funktioniert.

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 18:56
von diver99
Dienstwagen oder privat?

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 19:00
von gewo
ebner33 hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 18:24
Ein rumänischer Gastarbeiter kam früher immer gut als Fahrer...keine Ahnung ob das immer noch funktioniert.
Schon lang nimmer

Scheitert mind bis zum LvG wenn die strafverfuegung im zustellungsland nicht angenommen wird bzw wenn es ein land ohne gegenseitigkeit in der vollstreckung ist (zb rumaenien)

Vfgh oder EGFM koennte klappen
War mir aber immer zu fad ...

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 19:36
von Chris Mannix
Lenkererhebung kommt auch wenn du ein normales Tiket vergessen hast zu bezahlen !

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 19:48
von Ares
Spitfire hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 13:43
Liebe alle,

wir haben eine Lenkererhebung erhalten, ich bin zu dem Zeitpunkt mit unserem Sohn vom Kinderarzt nach Hause gefahren und bin mir keiner groben Übertretung bewusst (hatte noch dazu unser Baby im Auto).

Habe gerade recht heftige Infos im Internet nachgelesen, dass Lenkererhebungen nur bei richtig teuren/ schweren Strafen erhoben werden und bin gerade etwas verwirrt - ab wann gibt's eine Lenkererhebung?

Womit muss ich jetzt rechnen?

Ich weiß, es sind einige Polizeibeamte hier registriert, vielleicht kann jemand den Nebel ein wenig lüften.


Danke!

Spitfire
Generell und überhaupt verleiten mich Säuglinge und Kleinkinder im Auto immer zur Defensivfahrweise.
--
Bei einem Firmenfahrzeug ist es quasi immer eine Anonym Verfügung.

lg Ares

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 20:01
von Chris Mannix
Ares hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 19:48

--
Bei einem Firmenfahrzeug ist es quasi immer eine Anonym Verfügung.

lg Ares
sicher ? das wäre mir neu !


hab schon mal vom Chef den Zahlschein/Strafe überreicht bekommen ! (war auch meine :roll: )

ist aber schon sehr lange her !

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 20:16
von Ares
Chris Mannix hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 20:01
Ares hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 19:48

--
Bei einem Firmenfahrzeug ist es quasi immer eine Anonym Verfügung.

lg Ares
sicher ? das wäre mir neu !


hab schon mal vom Chef den Zahlschein/Strafe überreicht bekommen ! (war auch meine :roll: )

ist aber schon sehr lange her !
Du könntest dir auch die Frage stellen, warum du den Zahlschein nicht an deine Wohnadresse zugestellt bekommen hast.

edit:
Hatte in mehreren Firmen die Fuhrparkleitung über. Die Herausforderung dabei war und ist, akribisch genau (wie beim BH) die Fahrzeugbesetzung zu protokollieren, auch wenn ein Fahrzeug, intern einer Person zugeordnet war.
Hatte aber auch selbst schon die Gelegenheit deswegen beim Unternehmensleiter vorsprechen zu "dürfen" :shock:

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 20:24
von johro
Wegen einer Kleinigkeit gibt es keine Lenkererhebung,
Von einem "Bekannten" :whistle: weiss ich, es ging um Führerscheinentzug bzw einer Übertretung wo ein Strafpunkt vergeben wird

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 21:07
von hari
Klar gibts das auch wegen einer Kleinigkeit. Ich bin letztens wenige km/h zu schnell gewesen, da kam auch eine Lenkererhebung.

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 21:12
von Alaskan454
johro hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 20:24
Wegen einer Kleinigkeit gibt es keine Lenkererhebung,
Von einem "Bekannten" :whistle: weiss ich, es ging um Führerscheinentzug bzw einer Übertretung wo ein Strafpunkt vergeben wird
Vielleicht solltest deine Quellen wechseln :whistle:

Ich hatte schon eine Lenkererhebung wegen falsch parken.

Ich war auch schon 2 mal stolzer Punkteführerscheinbesitzer (Lkw) :angry-cussingblack:

Ein Tropfenbildung vom Motoröl reicht und du hast einen Punkt wennst einen verhaltensoriginellen Prüfer erwischt. ;)

Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 21:45
von Chris Mannix
Ares hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 20:16
Chris Mannix hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 20:01
Ares hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 19:48

--
Bei einem Firmenfahrzeug ist es quasi immer eine Anonym Verfügung.

lg Ares
sicher ? das wäre mir neu !


hab schon mal vom Chef den Zahlschein/Strafe überreicht bekommen ! (war auch meine :roll: )

ist aber schon sehr lange her !
Du könntest dir auch die Frage stellen, warum du den Zahlschein nicht an deine Wohnadresse zugestellt bekommen hast.

edit:
Hatte in mehreren Firmen die Fuhrparkleitung über. Die Herausforderung dabei war und ist, akribisch genau (wie beim BH) die Fahrzeugbesetzung zu protokollieren, auch wenn ein Fahrzeug, intern einer Person zugeordnet war.
Hatte aber auch selbst schon die Gelegenheit deswegen beim Unternehmensleiter vorsprechen zu "dürfen" :shock:
bei nem Firmenauto kann das ja ned nach hause kommen

in kleinen firmen oder wenn ein mitarbeiter ein fixes fzg hat is das zuordnen ja ned schwer !

bei uns war das damals kein probl. , Chefe hats dem Mittarbeiter gegeben, er hats zahlt, fertig ....war in der Fa. so üblich !
.....weil, warum soll es für den Mittarbeiter unnötig teuer werden !?!

und bei mehreren Aussendienstlern kommt da ja wöchentlich was :whistle: :doh: