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Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

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johro
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Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Beitrag von johro » Sa 24. Apr 2021, 10:48

Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 21:12
johro hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 20:24
Wegen einer Kleinigkeit gibt es keine Lenkererhebung,
Von einem "Bekannten" :whistle: weiss ich, es ging um Führerscheinentzug bzw einer Übertretung wo ein Strafpunkt vergeben wird
Vielleicht solltest deine Quellen wechseln :whistle:

Ich hatte schon eine Lenkererhebung wegen falsch parken.

Ich war auch schon 2 mal stolzer Punkteführerscheinbesitzer (Lkw)

Ein Tropfenbildung vom Motoröl reicht und du hast einen Punkt wennst einen verhaltensoriginellen Prüfer erwischt.
dieser meiner Quelle vertraue ich blind, aus erster Hand quasi :lol: weil die Quelle auch Motorrad fährt, ist da leider schnell mal was zu schnell :lol: dummerweise gibt die Behörde auch keine Auskunft um was es geht, die wollen erst wissen, wer gefahren ist :whistle:

ich meinte mit Punktesystem die Vormerkdelikte:https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 41010.html

Alaskan454
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Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Beitrag von Alaskan454 » Sa 24. Apr 2021, 11:10

johro hat geschrieben:
Sa 24. Apr 2021, 10:48
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 23. Apr 2021, 21:12

Ich war auch schon 2 mal stolzer Punkteführerscheinbesitzer (Lkw)

Ein Tropfenbildung vom Motoröl reicht und du hast einen Punkt wennst einen verhaltensoriginellen Prüfer erwischt.

ich meinte mit Punktesystem die Vormerkdelikte:https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 41010.html
Lenken eines Kfz, dessen
technischer Zustand oder
nicht entsprechend gesicherte Beladung
eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt

Ölverlust= Gefahr im Verzug=Nummerntafel ade= Punkt im Führerschein.

johro
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Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Beitrag von johro » Sa 24. Apr 2021, 11:43

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 24. Apr 2021, 11:10

Lenken eines Kfz, dessen
technischer Zustand oder
nicht entsprechend gesicherte Beladung
eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt

Ölverlust= Gefahr im Verzug=Nummerntafel ade= Punkt im Führerschein.
was willst du uns mit dem Motoröl sagen, davon redet keiner, außer anscheinend du? :lol:

Spitfire
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Re: Ab welchem Strafmaß Lenkererhebung?

Beitrag von Spitfire » So 25. Apr 2021, 22:10

Liebe alle, danke für euren Input! Das war achontmal beruhigend, danke!

Ich lasse es auf mich zukommen.
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Stay safe!

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