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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 1. Aug 2021, 19:57
von Fivegunner
Dann habt ihr bei Euch im Osten auch solch gut bestallte Beamten wie wir Schweizer in den sozialistisch regierten Kantonen?

Kurzum passiert im schönen Kanton Zürich. Da wird ein Berufsquereinsteiger, aber lebenslanger Gewerkschafter in ein höheres Beamtenamt gewählt und muss deshalb sein bis dato innegehabtes Beamtenamt kündigen. Dem armen Kerl werden als Abgangsentschädigung drei Jahrelöhne ausbezahlt, obwohl er im neuen Amt so ungefähr 100'000 Alpen$ jährlich mehr ausbezahlt kriegt (ich schreibe mit Bedacht nicht "verdient") als in seinem bisherigen Ruheposten.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 1. Aug 2021, 21:05
von Steelman
Fivegunner hat geschrieben:
So 1. Aug 2021, 19:57
Dann habt ihr bei Euch im Osten auch solch gut bestallte Beamten wie wir Schweizer in den sozialistisch regierten Kantonen?

Kurzum passiert im schönen Kanton Zürich. Da wird ein Berufsquereinsteiger, aber lebenslanger Gewerkschafter in ein höheres Beamtenamt gewählt und muss deshalb sein bis dato innegehabtes Beamtenamt kündigen. Dem armen Kerl werden als Abgangsentschädigung drei Jahrelöhne ausbezahlt, obwohl er im neuen Amt so ungefähr 100'000 Alpen$ jährlich mehr ausbezahlt kriegt (ich schreibe mit Bedacht nicht "verdient") als in seinem bisherigen Ruheposten.
Das dürfte aber nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern auch im romanischen u. slawischen Sprachraum gelebte Praxis sein.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 1. Aug 2021, 21:17
von doc steel
Fivegunner hat geschrieben:
So 1. Aug 2021, 19:57
Dann habt ihr bei Euch im Osten auch solch gut bestallte Beamten wie wir Schweizer in den sozialistisch regierten Kantonen?

Kurzum passiert im schönen Kanton Zürich. Da wird ein Berufsquereinsteiger, aber lebenslanger Gewerkschafter in ein höheres Beamtenamt gewählt und muss deshalb sein bis dato innegehabtes Beamtenamt kündigen. Dem armen Kerl werden als Abgangsentschädigung drei Jahrelöhne ausbezahlt, obwohl er im neuen Amt so ungefähr 100'000 Alpen$ jährlich mehr ausbezahlt kriegt (ich schreibe mit Bedacht nicht "verdient") als in seinem bisherigen Ruheposten.
Speziell für dich. War eine mehr oder minder bliebte TV-Serie bei uns in Ö die das Beamtentum auf die Schaufel nimmt.
https://www.youtube.com/watch?v=KrMUq6NRowA

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 14:07
von Fivegunner
Das kann die gelebte Wirklichkeit gar nicht wiederspiegeln:

Sommer 2014

Ich stehe mit fünf Mann auf der neuen Baustelle, Bauführung der Kanton (sowas wie ein Bundesland). Die Hauptstadt unseres Kantons ist für uns umgangssprachlich von Russen, sprich französisch sprechenden Mitbürgern bewohnt. Als ich mit meinen Leuten um 06:45 von unserem Magazin losfuhr, reichte mir unser Disponent noch einen Emailausdruck, wir dürfen erst nach Rücksprache mit der Bauführung die Baustelle einrichten, die werde so um 09:00 auf der Baustelle vor Ort sen. Ankunft des bereits leicht angeheiterten "Fachpersonals" 11:40, hat aber den Belegungsplan der jeweiligen Materialdepots der beteiligten Firmen im Büro vergessen und der Akku seines Stupidphones erschöpft.

Um 14:45 Zuweisung der entsprechenden abschliessbaren Örtlichkeiten, nur für unseren Maschinenpark unzureichende Stromversorgung. Richtiger Arbeitsbeginn dann am übernächsten Tag.

Ich danke Gott und seinem gesamten himmlichen Hilfspersonal dass ich seit drei Jahren in Rente bin und solchen organisierten Wahnsinn nur noch vom Hörensagen miterleben muss.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 17:54
von spareribs
Heutzutage kann JEDER froh sein, das er in der Pense ist, das Leben wird immer lebensgefährlicher und die Leute immer blöder ...

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 12. Sep 2021, 18:43
von RcL
Ich heb grundsätzlich Rechnungen auf. Machts irgendeinen Sinn, Rechnungen von Munition aufzubewahren?

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 12. Sep 2021, 19:05
von AUG-andy
RcL hat geschrieben:
So 12. Sep 2021, 18:43
Ich heb grundsätzlich Rechnungen auf. Machts irgendeinen Sinn, Rechnungen von Munition aufzubewahren?
Außer das du dir in ein paar Jahren die Preise zurück wünschen würdest, sehe ich keinen Sinn dahinter. Ich schreib aber auf jede Packung das Datum drauf, damit ich einen Überblick habe was früher verschossen werden muss. Rechnung wenn notwendig gut verstecken, kenne einen Fall der zur Scheidung geführt hat, nachdem die Liebste mal alles nachgerechnet hat. Die Rechnungen lagen offen in der Schreibtischlade. War der Wert eines Mittelklasseautos in 10 Jahren. :whistle:
ich hebe Rechnungen nur von Waffen und Zubehör zwecks Garantie auf.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 12. Sep 2021, 20:45
von Alaskan454
RcL hat geschrieben:
So 12. Sep 2021, 18:43
Ich heb grundsätzlich Rechnungen auf. Machts irgendeinen Sinn, Rechnungen von Munition aufzubewahren?
Bei einer Rückrufaktion eventuell schon als Beleg wo du sie gekauft hast, zwecks Umtausch aber sonst würde mir keiner einfallen.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Di 21. Sep 2021, 10:04
von Wolf1971
Liebe Kollegen - große Frage.

Meine Tochter wird nächstes Jahr im Jänner 21 und wird die WBK beantragen.

Ich hätte noch Magazine aus Altbestand, die sie bis 13.12.2021 noch als ihre Magazine melden könnte.

Macht das Sinn? Jetzt noch Geld hinblättern für die WBK - Meldung Magazine Altbestand und im Jänner dann die richtige WBK? Nochmal zahlen?.

Sie ist sowieso Sportschütze - hat sie einen Vorteil aus der Altbestandsmeldung?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Di 21. Sep 2021, 11:27
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben:
Di 21. Sep 2021, 10:04
Liebe Kollegen - große Frage.

Meine Tochter wird nächstes Jahr im Jänner 21 und wird die WBK beantragen.

Ich hätte noch Magazine aus Altbestand, die sie bis 13.12.2021 noch als ihre Magazine melden könnte.

Macht das Sinn? Jetzt noch Geld hinblättern für die WBK - Meldung Magazine Altbestand und im Jänner dann die richtige WBK? Nochmal zahlen?.

Sie ist sowieso Sportschütze - hat sie einen Vorteil aus der Altbestandsmeldung?

Vielen Dank im Voraus.
red mit deiner behoerde

im §58 steht
(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.

nirgendst steht dass die WBK auch sofort ausgestellt werden muss (genau genommen steht fuer Z9 und Z10 ueberhaupt nirgenst dass eine WBK auszustellen ist, es ist lediglich "die Ausnahme zu bewilligen")
der erledigungsanspruch ist 6 monate
da sollten 4 wochen kein proeblem sein

ich wuerde alles zusammen am 12.12.2021 abgeben
- meldung betreffend WaffG §17/1/9 oder /10
- antrag auf ausstellung einer WBK fuer 2 kat B plaetze
- Wafs
- psycholog. gutachten
- lichtbild
mit dem ersuchen um ausstellung ab erreichen des mindestalters

rechtlich geht das so denn im WaffG steht:
(1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

"..hat ...auszustellen ..."
es geht beim mindestalter um die AUSSTELLUNG nicht aber um die antragstellung

aber vorher mit dem referenten absprechen

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Di 21. Sep 2021, 11:39
von Wolf1971
gewo hat geschrieben:
Di 21. Sep 2021, 11:27
Wolf1971 hat geschrieben:
Di 21. Sep 2021, 10:04
Liebe Kollegen - große Frage.

Meine Tochter wird nächstes Jahr im Jänner 21 und wird die WBK beantragen.

Ich hätte noch Magazine aus Altbestand, die sie bis 13.12.2021 noch als ihre Magazine melden könnte.

Macht das Sinn? Jetzt noch Geld hinblättern für die WBK - Meldung Magazine Altbestand und im Jänner dann die richtige WBK? Nochmal zahlen?.

Sie ist sowieso Sportschütze - hat sie einen Vorteil aus der Altbestandsmeldung?

Vielen Dank im Voraus.
red mit deiner behoerde

im §58 steht
(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.

nirgendst steht dass die WBK auch sofort ausgestellt werden muss (genau genommen steht fuer Z9 und Z10 ueberhaupt nirgenst dass eine WBK auszustellen ist, es ist lediglich "die Ausnahme zu bewilligen")
der erledigungsanspruch ist 6 monate
da sollten 4 wochen kein proeblem sein

ich wuerde alles zusammen am 12.12.2021 abgeben
- meldung betreffend WaffG §17/1/9 oder /10
- antrag auf ausstellung einer WBK fuer 2 kat B plaetze
- Wafs
- psycholog. gutachten
- lichtbild
mit dem ersuchen um ausstellung ab erreichen des mindestalters

rechtlich geht das so denn im WaffG steht:
(1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

"..hat ...auszustellen ..."
es geht beim mindestalter um die AUSSTELLUNG nicht aber um die antragstellung

aber vorher mit dem referenten absprechen
OK - Danke - ein super Vorschlag

Muss mich aber erst wg dem SB schlau machen - sie hat jetzt einen eigenen Wohnsitz...

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Fr 24. Sep 2021, 18:35
von Trijikon
Was kostet mich (ca) bei einer CZ 75 Shadow 2 SA die Ausfräsung für ein red Dot?

LG Wolfgang

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Sa 25. Sep 2021, 14:59
von Da_Mani

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Sa 25. Sep 2021, 15:23
von combatmiles
Behördlich genehmigter Schießstand:
Gibts seitens des Gesetzgebers eine UNTERE Altersgrenze?
Unserer is jetzt 10 Jahre u würd gern mal mitgehen....
Aba i bin net da Vater..😎

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Sa 25. Sep 2021, 15:29
von Mushr00m
combatmiles hat geschrieben:
Sa 25. Sep 2021, 15:23
Behördlich genehmigter Schießstand:
Gibts seitens des Gesetzgebers eine UNTERE Altersgrenze?
Unserer is jetzt 10 Jahre u würd gern mal mitgehen....
Aba i bin net da Vater..😎
Ich hatte meine 8 jährige Tochter auch schon mit am behördlich genehmigten Schiessstand (hat auch mitn kk geschossen)
Hat bei uns zumindest niemanden interessiert wie alt sie ist bzw in welchem Verhältnis wir zu einander stehen