„(2a) Ein Kostenersatz für die Hilfe eines selbständig tätigen approbierten Arztes (§ 44 Abs. 1 des Ärztegesetzes 1998), der nicht nach Art. 29 der Richtlinie 2005/36/EG das Recht erworben hat, den ärztlichen Beruf als Arzt für Allgemeinmedizin im Rahmen eines Sozialversicherungssystems auszuüben, ist ausgeschlossen.“gewo hat geschrieben: ↑So 9. Jan 2022, 11:17Teifft nur allgemeinärzte, also praktische ärzte, oder?DonPedro hat geschrieben: ↑So 9. Jan 2022, 10:56Trifft "nur" gewerbliche Versicherung.gearrillero hat geschrieben: ↑So 9. Jan 2022, 09:29Auch interessant...was alles geht
Der Kostenersatz für Wahlärzte soll abgeschafft werden!
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml#
Kenn mich in der Ausbildung der Medizin nicht genug aus,
ob das "nur" für praktische Ärzte oder auch für Fachärzte gilt