Schreckschuss: Praktikabilität und Sinnhaftigkeit
Verfasst: Mo 2. Sep 2019, 09:37
Grüße liebe Besserinformierte!
Vor kurzem hatte ich, mal wieder, eine Debatte über Schreckschusspistolen und wie sinnvoll oder sinnlos es wäre sie zu führen. Das Internet (und dieses Forum) ist hierbei voll mit mit rechtlichen Tipps, wie man das Ding aber dann im Fall des Falles anwenden sollte findet sich kaum etwas. Für Pfeffersprays gibt es da zb deutlich mehr Informationen.
Für mich stellen sich hier zwei Anwendungsfälle gegenüber: der Ort wo ich auch eine Waffe benutzen darf (zb zuhause) und die Orte an denen ich keine Waffe führen darf (im öffentlichen Bereich)
Zuhause:
Hier fand ich den Einwand eines Freundes interessant, dass er nicht den Waffenscharank aufsperren würde und zur echten Waffe greifen würde, sondern die Schreckschusspistole aus dem Nachtkästchen fischen würde (die legal da drin liegen darf). Die Wahrscheindlichkeit dass der Angreifer über eine Schusswaffe verfügt ist überschaubar gering und die Schreckschusswaffe sollte ihn genauso verjagen, gleichzeitig wäre die Rechtslage besser da er ja ohnehin zur sanfteren Methode gegriffen hätte. (Den Punkt bezeifle ich: Körperverletzung ist Körperverletzung, auch wenn man die Möglichkeit gehabt 'hätte' dem andren noch mehr weh zu tun)
Handelt es sich doch um jemandem mit einer Waffe ist die Frau in der Zwischenzeit am Waffenschrank. Man verliert aber hier das Überraschungsmoment, was vermutlich schlecht ist wenn man es wirklich mit jemandem zu tun hat der einen umbringen will, aber warum sollte das jemand wollen? er ist sicher nicht wichtig genung dass die Mafia ihm einen Killer schickt.
ich denke hier hat er einen Punkt: er ist rascher mit dem Verjagen und durchlöchert dabei nicht sein Dach für den Warnschuss.
Der öffentliche Bereich ist da interessanter. Grundsätzlich muss ein Angreifer damit rechnen dass das Opfer bewaffnet sein könnte, auch wenn das eher selten der Fall ist. Dennoch: 70 000 Waffenpässe gibt es ja noch in Österreich.
In den meisten Fällen in denen sich Personen erfolgreich mit Schreckschusspistolen (oä) verteidigt haben warnten sie das Gegenüber verbal, zogen die Waffe und eröffneten sofort das Feuer, damit ist die Chance für den Angreifer zu erkennen dass es sich "nur" um eine Schreckschusspistole handelt gering. Mir ist kein Fall bekannt wo das nicht ausreichte um die Angreifer zu verjagen. Kritischer ist vermutlich das ziehen und herumfuchteln, hier ist die Chance dass der Bluff (weil es ist ein Bluff) durchschaut wird.
Gängig ist es, scheinbar, die Schreckschusspistole mit Knall und Abwehrmittel zu laden. Die meisten laden, scheinbar, 1-5 Knallpatronen, gefolgt von Tränengas (oä). Die Philosophie dürfte hier sein dass der Knall die Illusion der 'echten Waffe' aufrecht erhält, obwohl man nur minimale Kampfkraft besitzt. Sollte man es mit einem Angreifer zu tun haben der sich nicht schrecken lässt folgt das Tränengas um die Kampfkraft des Gegners zu reduzieren. Und dann läuft man so schnell man kann.
Wie hoch die "Mannstopwirkung" von Knall und Gas ist, konnte ich nicht herausfinden. Der Knall ist laut und sollte, in Kombination mit Überraschung, hablbwegs effektiv sein. Die Tränengaspatronen sollen aber weniger effektiv als Pfefferspray sein. Keine Ahnung. Wird vermutlich extrem stark davon abhängen wie nahe man dran ist. ausprobieren werde ich es nicht.
hier folgen dann die Szenarien im öffentlichen Raum:
a) Täter mit Schusswaffe
b) Täter ohne Schusswaffe, irrational
c) Täter ohne Schusswaffe, rational
ich denke in Fall a) führt das Zielen der Schreckschusspistole nur dazu dass man zum Kugelmagnet wird, zum einen vom Täter, zum andren von eintreffenden Polizisten die keine Chance haben zu wissen dass man keiner der Täter ist. In so einer Situation ist die Schreckschusspistole schlechter als Nichts.
Fall b) ist der Amokläufer mit Axt, Machete etc. wir sprechen von jemandem der mit dem eigenen Leben im grunde abgeschlossen hat und nur noch viel Schaden anrichten möchte. Auch hier macht man sich mit der Schreckschusswaffe vermutlich zum Magneten. Wenn man das Gefühl hat schneller als der Täter zu sein, kann man das evtl nutzen um andere zu schützen. Auch hier kann es dazu führen dass man die Polizei verwirrt und sich so in Gefahr bringt.
Ich halte aber nur Fall c) für realistisch. a und b sind, aus meiner Sicht, eher theoretisch relevant. Im Fall c), etwa einem Überfall sehe ich die Chancen als eigentliches Ziel eher gering. Das Messer hat man schneller im Bauch als die Schreckschuss aus dem Holster. Hier sehe ich nur einen Nutzen wenn man einem Dritten hilft, nur da hat man genügend Zeit zum ziehen und entsichern. Da man in dem Fall nicht derjenige ist der läuft gehört die Schreckschuss dann, meiner Meinung nach sofort ins Holster und die Polizei verständigt.
In den USA sprechen Polizisten vom "Rennen zum Telefon" weil üblicherweise Täter behaupten dass eben sie bedroht wurden und die Polizei demjenigen neigt zu glauben der als erstes angerufen hat. In wie weit das hierzulande ein Problem sein kann, weiss ich nicht. Wie frech sind bei uns Räuber?
Alles in Allem bleibt im öffentlichen Bereich genau dieser eine Fall über: Hilfe bei der Selbstverteidigung gegen einen rationalen Angreifer ohne Schusswaffe.
Gleichzeitig halte ich diesen Fall aber auch für den mit Abstand wahrscheindlichsten Fall.
Vor der Debatte sah ich den Wert der Schreckschusspistole als überaus niedrig an, jetzt bin ich mir nicht sicher ob das Ding nicht eventuell doch eine Daseinberechtigung hat.
Was ist eure Meinung? Schlechter als Nichts? Irgendwie nützlich?
Vor kurzem hatte ich, mal wieder, eine Debatte über Schreckschusspistolen und wie sinnvoll oder sinnlos es wäre sie zu führen. Das Internet (und dieses Forum) ist hierbei voll mit mit rechtlichen Tipps, wie man das Ding aber dann im Fall des Falles anwenden sollte findet sich kaum etwas. Für Pfeffersprays gibt es da zb deutlich mehr Informationen.
Für mich stellen sich hier zwei Anwendungsfälle gegenüber: der Ort wo ich auch eine Waffe benutzen darf (zb zuhause) und die Orte an denen ich keine Waffe führen darf (im öffentlichen Bereich)
Zuhause:
Hier fand ich den Einwand eines Freundes interessant, dass er nicht den Waffenscharank aufsperren würde und zur echten Waffe greifen würde, sondern die Schreckschusspistole aus dem Nachtkästchen fischen würde (die legal da drin liegen darf). Die Wahrscheindlichkeit dass der Angreifer über eine Schusswaffe verfügt ist überschaubar gering und die Schreckschusswaffe sollte ihn genauso verjagen, gleichzeitig wäre die Rechtslage besser da er ja ohnehin zur sanfteren Methode gegriffen hätte. (Den Punkt bezeifle ich: Körperverletzung ist Körperverletzung, auch wenn man die Möglichkeit gehabt 'hätte' dem andren noch mehr weh zu tun)
Handelt es sich doch um jemandem mit einer Waffe ist die Frau in der Zwischenzeit am Waffenschrank. Man verliert aber hier das Überraschungsmoment, was vermutlich schlecht ist wenn man es wirklich mit jemandem zu tun hat der einen umbringen will, aber warum sollte das jemand wollen? er ist sicher nicht wichtig genung dass die Mafia ihm einen Killer schickt.
ich denke hier hat er einen Punkt: er ist rascher mit dem Verjagen und durchlöchert dabei nicht sein Dach für den Warnschuss.
Der öffentliche Bereich ist da interessanter. Grundsätzlich muss ein Angreifer damit rechnen dass das Opfer bewaffnet sein könnte, auch wenn das eher selten der Fall ist. Dennoch: 70 000 Waffenpässe gibt es ja noch in Österreich.
In den meisten Fällen in denen sich Personen erfolgreich mit Schreckschusspistolen (oä) verteidigt haben warnten sie das Gegenüber verbal, zogen die Waffe und eröffneten sofort das Feuer, damit ist die Chance für den Angreifer zu erkennen dass es sich "nur" um eine Schreckschusspistole handelt gering. Mir ist kein Fall bekannt wo das nicht ausreichte um die Angreifer zu verjagen. Kritischer ist vermutlich das ziehen und herumfuchteln, hier ist die Chance dass der Bluff (weil es ist ein Bluff) durchschaut wird.
Gängig ist es, scheinbar, die Schreckschusspistole mit Knall und Abwehrmittel zu laden. Die meisten laden, scheinbar, 1-5 Knallpatronen, gefolgt von Tränengas (oä). Die Philosophie dürfte hier sein dass der Knall die Illusion der 'echten Waffe' aufrecht erhält, obwohl man nur minimale Kampfkraft besitzt. Sollte man es mit einem Angreifer zu tun haben der sich nicht schrecken lässt folgt das Tränengas um die Kampfkraft des Gegners zu reduzieren. Und dann läuft man so schnell man kann.
Wie hoch die "Mannstopwirkung" von Knall und Gas ist, konnte ich nicht herausfinden. Der Knall ist laut und sollte, in Kombination mit Überraschung, hablbwegs effektiv sein. Die Tränengaspatronen sollen aber weniger effektiv als Pfefferspray sein. Keine Ahnung. Wird vermutlich extrem stark davon abhängen wie nahe man dran ist. ausprobieren werde ich es nicht.
hier folgen dann die Szenarien im öffentlichen Raum:
a) Täter mit Schusswaffe
b) Täter ohne Schusswaffe, irrational
c) Täter ohne Schusswaffe, rational
ich denke in Fall a) führt das Zielen der Schreckschusspistole nur dazu dass man zum Kugelmagnet wird, zum einen vom Täter, zum andren von eintreffenden Polizisten die keine Chance haben zu wissen dass man keiner der Täter ist. In so einer Situation ist die Schreckschusspistole schlechter als Nichts.
Fall b) ist der Amokläufer mit Axt, Machete etc. wir sprechen von jemandem der mit dem eigenen Leben im grunde abgeschlossen hat und nur noch viel Schaden anrichten möchte. Auch hier macht man sich mit der Schreckschusswaffe vermutlich zum Magneten. Wenn man das Gefühl hat schneller als der Täter zu sein, kann man das evtl nutzen um andere zu schützen. Auch hier kann es dazu führen dass man die Polizei verwirrt und sich so in Gefahr bringt.
Ich halte aber nur Fall c) für realistisch. a und b sind, aus meiner Sicht, eher theoretisch relevant. Im Fall c), etwa einem Überfall sehe ich die Chancen als eigentliches Ziel eher gering. Das Messer hat man schneller im Bauch als die Schreckschuss aus dem Holster. Hier sehe ich nur einen Nutzen wenn man einem Dritten hilft, nur da hat man genügend Zeit zum ziehen und entsichern. Da man in dem Fall nicht derjenige ist der läuft gehört die Schreckschuss dann, meiner Meinung nach sofort ins Holster und die Polizei verständigt.
In den USA sprechen Polizisten vom "Rennen zum Telefon" weil üblicherweise Täter behaupten dass eben sie bedroht wurden und die Polizei demjenigen neigt zu glauben der als erstes angerufen hat. In wie weit das hierzulande ein Problem sein kann, weiss ich nicht. Wie frech sind bei uns Räuber?
Alles in Allem bleibt im öffentlichen Bereich genau dieser eine Fall über: Hilfe bei der Selbstverteidigung gegen einen rationalen Angreifer ohne Schusswaffe.
Gleichzeitig halte ich diesen Fall aber auch für den mit Abstand wahrscheindlichsten Fall.
Vor der Debatte sah ich den Wert der Schreckschusspistole als überaus niedrig an, jetzt bin ich mir nicht sicher ob das Ding nicht eventuell doch eine Daseinberechtigung hat.
Was ist eure Meinung? Schlechter als Nichts? Irgendwie nützlich?