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Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: So 30. Jun 2019, 23:27
von rhodium
Man lese und staune: Notwehr mit SSW und Messer (jeweils zur Drohung eingesetzt) vom Gericht als gerechtfertigt angesehen. :clap:

https://www.vol.at/dornbirn-in-notwehr- ... kt/6255929

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 07:29
von Martin_Q
Diesem Staatsanwalt Bolter wünsche ich, daß er mal in die selbe Situation kommt.
Das is sicher so ein "halt-die-andere-Backe-hin"-Typ. Man muß kein Prophet sein um zu erkennen, daß ihn das nicht weit bringen wird.

Aber "Hut ab" vor der Richterin. Wenn man in Wien diese schützenswerten Wesen bedroht hätte, hätt man vermutlich ausgefasst was die Gummiparagraphen so her geben.

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 07:41
von Robiwan
Martin_Q hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 07:29
Diesem Staatsanwalt Bolter wünsche ich, daß er mal in die selbe Situation kommt.
Das is sicher so ein "halt-die-andere-Backe-hin"-Typ. Man muß kein Prophet sein um zu erkennen, daß ihn das nicht weit bringen wird.

Aber "Hut ab" vor der Richterin. Wenn man in Wien diese schützenswerten Wesen bedroht hätte, hätt man vermutlich ausgefasst was die Gummiparagraphen so her geben.
Ganz easy.. gerade solche Fälle gehören UNABHÄNGIG durch einen Richter entschieden. Dass der Freispruch schon rechtskräftig ist sag eh schon alles ;) .

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 07:44
von Balistix
Martin_Q hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 07:29
Aber "Hut ab" vor der Richterin. Wenn man in Wien diese schützenswerten Wesen bedroht hätte, hätt man vermutlich ausgefasst was die Gummiparagraphen so her geben.
War eh scheinbar ziemlich knapp... siehe die Argumentation "sie haben eh vorher gelindere Mittel eingesetzt". Sind wir in Deutschland? :tipphead:

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 08:01
von Martin_Q
Balistix hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 07:44
War eh scheinbar ziemlich knapp... siehe die Argumentation "sie haben eh vorher gelindere Mittel eingesetzt". Sind wir in Deutschland? :tipphead:
Ja, hat irgendwie einen Touch von "in den Schlaf streicheln hat nicht funktioniert, deshalb..."

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 08:23
von Balistix
Martin_Q hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 08:01
Balistix hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 07:44
War eh scheinbar ziemlich knapp... siehe die Argumentation "sie haben eh vorher gelindere Mittel eingesetzt". Sind wir in Deutschland? :tipphead:
Ja, hat irgendwie einen Touch von "in den Schlaf streicheln hat nicht funktioniert, deshalb..."
Genau, und ist - zumindest vom grds Ideal der Notwehr (dh vom blanken Gesetzestext), die Lehre und stRsp dazu hab ich mir jetzt mangels Zeit nicht angeschaut - auch nicht gedeckt.
§ 3 Abs 1 StGB hat geschrieben: Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
Da steht, es muss das gelindeste Mittel, das auch tauglich zur Abwehr ist, eingesetzt werden. Nicht, dass zunächst nur das gelindeste Mittel an sich zu verwenden ist, sondern es spielt die Abwehreignung gerade dezidiert eine Rolle.

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 08:54
von ratpack
was mich aber erschüttert ist, dass die Kosten der Freigesprochenen nicht zur Gänze übernommen werden.. nur 400 EUR bekommt der eine Freigesprochene als "Zuschuss".. auf dem Rest bleibt er sitzen.. unschuldig aber trotzdem zu Kasse gebeten werden... des brauchst...

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 09:45
von Martin_Q
ratpack hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 08:54
was mich aber erschüttert ist, dass die Kosten der Freigesprochenen nicht zur Gänze übernommen werden.. nur 400 EUR bekommt der eine Freigesprochene als "Zuschuss".. auf dem Rest bleibt er sitzen.. unschuldig aber trotzdem zu Kasse gebeten werden... des brauchst...
Ungerecht? Selbstverständlich!
Aber erschüttern tut mich so etwas nicht mehr.
Von wem sollen sie sich das Geld denn sonst holen?
Der Gürtelschwinger muß doch schließlich versorgt werden, der arme. Vielleicht reicht's beim nächsten mal finanziell schon zu einem Messer.

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 09:52
von Papa Bär
Anwaltsgehälter gehen von/bis und nach oben offen. Die Ersatzkosten müssen da irgendwo gedeckelt sein, denn sonst nimmt sich jeder immer den Ainedter, das geht eben nicht

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 10:09
von waffzick
Papa Bär hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 09:52
Anwaltsgehälter gehen von/bis und nach oben offen. Die Ersatzkosten müssen da irgendwo gedeckelt sein, denn sonst nimmt sich jeder immer den Ainedter, das geht eben nicht
Das ist ein Steckenpferd von mir, da werd ich grob was ausführen, weil das Argument oft kommt :)

Gedeckelt ist dieser Beitrag des Bundes zu den Kosten der Verteidigung (§ 393a StPO) mit
im Verfahren vor dem Landesgericht als Geschworenengericht 10 000 Euro,
im Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht 5 000 Euro,
im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts 3 000 Euro,
im Verfahren vor dem Bezirksgericht 1 000 Euro.
Anzumerken ist: es wird fast nie (ich habs zumindest erst einmal gesehen, und da wurde neun volle Tage verhandelt, dafür gabs dann EUR .000 - wow, danke!) der volle Betrag zugesprochen. Weil: "Der Pauschalbeitrag ist unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Schwierigkeit der Verteidigung und das Ausmaß des notwendigen oder zweckmäßigen Einsatzes des Verteidigers festzusetzen."

Also gehen wir mal vom Bezirksgericht aus, salopp gesagt dem billigsten Strafverfahren, was anwaltliche Vertretung angeht. Da kostet nach den AHK/Tarif (nicht nach dem frei vereinbaren Stundenhonorar oder so) die erste halbe Stunde der Hauptverhandlung EUR 164,00, jede weitere halbe Stunde EUR 82,00 - netto. Da hast noch keine Schriftsätze dabei, keine Besprechungen, keine Telefonate, gar nix. Unter diesem Minimum verrechnet kein Anwalt und weil es ein Freispruch ist, darf (auch nach den AHK!) ein Erfolgszuschlag von bis zu 50% verrechnet werden. Der kommt "on top" auf das Gesamthonorar.

Nehmen wir an, du hast so richtig gar nix getan, der Bezirksanwalt will dich aber trotzdem vor dem Richter des Bezirksgerichtes sehen ;) Du nimmst dir nicht den Ainedter, sondern den allerschlechtesten Anwalt Österreichs, der verrechnet das, was er darf, nämlich nach den AHK/RATG. Du besprichst das mal mit dem Anwalt, paar Telefonate, eine Vertretungsanzeige mit Beweisantrag schriftlich, eine Stunde Hauptverhandlung, Freispruch. Bekommen tust du von den oben angeführten maximal EUR 1.000,00.... EUR 150,00, weil das ganze Verfahren überhaupt kein Aufwand war. Damit kannst nichtmal die erste halbe Stunde der Hauptverhandlung zahlen, geschweige denn Rest. Plus 50%, weil Erfolgszuschlag :clap:

Dieser Beitrag zu den Kosten der Verteidigung wird massiv kritisiert, von Lehre, Praxis, auch Rechtsprechung. Ein Strafverfahren kann - auch bei Freispruch - einen Menschen finanziell ruinieren. Das ist nicht zu unterschätzen, bei einem nicht ganz simplen Verfahren werden die Kosten sehr schnell fünfstellig - ohne Staranwalt, ohne Abrechnung nach Stundensatz.

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 10:28
von Papa Bär
Danke für die einwandfreie Klarstellung !!!! :handgestures-thumbupleft:

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 10:33
von Martin_Q
Wenn ich das von waffzick geschriebene ganz laienhaft interpretiere, dann ist es offenbar so daß man sich (Not-)wehr auch leisten können muß...

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 11:12
von Paddy91
Martin_Q hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 10:33
Wenn ich das von waffzick geschriebene ganz laienhaft interpretiere, dann ist es offenbar so daß man sich (Not-)wehr auch leisten können muß...
Musst nur schlau genug gewesen sein VORHER bei ARAG oder DAS unterschrieben zu haben.

Ich finde das Urteil im Ergebnis natürlich ok, aber diese Vermischung von "die notwendige Verteidigung" aus dem Gesetz mit dem geforderten "gelindesten Mittel" sowie die offensichtlich allerseits angenommene Pflicht des "aus dem Weg gehen". Beides ist nicht aus dem Gesetz ableitbar und wiedermal ein schönes Beispiel für unsere Täterschutzgesellschaft. Naja immerhin hatten die Burschen das Glück nicht in Wien verhandelt zu werden.

Wie kamen die eigentlich zu der Anklage? Haben sie sich etwa an den "Freund und Helfer" gewandt?

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 11:47
von Chris Mannix
privat rechtsschutz , sollte da die kosten aber übernehmen ? oder ?

Re: Notwehr mit SSW und Messer

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 11:54
von Paddy91
Ja außer du hast den genommen der um 2,49 bei der Kreditkarte, der Lebensversicherung, der Katzenvereinsmitgliedschaft etc dabei war.