Papa Bär hat geschrieben: ↑Mo 1. Jul 2019, 09:52
Anwaltsgehälter gehen von/bis und nach oben offen. Die Ersatzkosten müssen da irgendwo gedeckelt sein, denn sonst nimmt sich jeder immer den Ainedter, das geht eben nicht
Das ist ein Steckenpferd von mir, da werd ich grob was ausführen, weil das Argument oft kommt
Gedeckelt ist dieser Beitrag des Bundes zu den Kosten der Verteidigung (§ 393a StPO) mit
im Verfahren vor dem Landesgericht als Geschworenengericht 10 000 Euro,
im Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht 5 000 Euro,
im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts 3 000 Euro,
im Verfahren vor dem Bezirksgericht 1 000 Euro.
Anzumerken ist: es wird fast nie (ich habs zumindest erst einmal gesehen, und da wurde neun volle Tage verhandelt, dafür gabs dann EUR .000 - wow, danke!) der volle Betrag zugesprochen. Weil:
"Der Pauschalbeitrag ist unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Schwierigkeit der Verteidigung und das Ausmaß des notwendigen oder zweckmäßigen Einsatzes des Verteidigers festzusetzen."
Also gehen wir mal vom Bezirksgericht aus, salopp gesagt dem billigsten Strafverfahren, was anwaltliche Vertretung angeht. Da kostet nach den AHK/Tarif (nicht nach dem frei vereinbaren Stundenhonorar oder so) die erste halbe Stunde der Hauptverhandlung EUR 164,00, jede weitere halbe Stunde EUR 82,00 - netto. Da hast noch keine Schriftsätze dabei, keine Besprechungen, keine Telefonate, gar nix.
Unter diesem Minimum verrechnet kein Anwalt und weil es ein Freispruch ist, darf (auch nach den AHK!) ein
Erfolgszuschlag von bis zu 50% verrechnet werden. Der kommt "on top" auf das Gesamthonorar.
Nehmen wir an, du hast so richtig gar nix getan, der Bezirksanwalt will dich aber trotzdem vor dem Richter des Bezirksgerichtes sehen
Du nimmst dir nicht den Ainedter, sondern den allerschlechtesten Anwalt Österreichs, der verrechnet das, was er darf, nämlich nach den AHK/RATG. Du besprichst das mal mit dem Anwalt, paar Telefonate, eine Vertretungsanzeige mit Beweisantrag schriftlich, eine Stunde Hauptverhandlung, Freispruch. Bekommen tust du von den oben angeführten maximal EUR 1.000,00.... EUR 150,00, weil das ganze Verfahren überhaupt kein Aufwand war. Damit kannst nichtmal die erste halbe Stunde der Hauptverhandlung zahlen, geschweige denn Rest. Plus 50%, weil Erfolgszuschlag
Dieser Beitrag zu den Kosten der Verteidigung wird massiv kritisiert, von Lehre, Praxis, auch Rechtsprechung. Ein Strafverfahren kann - auch bei Freispruch - einen Menschen finanziell ruinieren. Das ist nicht zu unterschätzen, bei einem nicht ganz simplen Verfahren werden die Kosten sehr schnell fünfstellig - ohne Staranwalt, ohne Abrechnung nach Stundensatz.