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Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 15:50
von Stoffel
Am Montag Nacht wurde mein Auto auf dem Parkplatz vor der Wohnung mit Eiern bewerfen, heute war ein Seitenspiegel eingeschlagen. Es wurden keine anderen Autos beschädigt und ich habe keine Ahnung wer so etwas macht. Das einige was ich mir vorstellen könnte ist ein Zusammenhang mit meiner Lehrtätigkeit.
Das Auto steht eigentlich die ganze Woche, auch tagsüber auf dem Parkplatz der Wohnanlage (gehe zur Fuß zur Arbeit), gibt es eine gesetzlich zulässige Möglichkeit das Auto mit einer Kamera zu überwachen?
LG
Stoffel
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 18:27
von spareribs
ist das ist in Wien , der lebenswertesten Stadt der Welt ?
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 18:53
von Stoffel
Nein, im beschaulichen Leoben.
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 20:30
von gunlove
Ich würde die Frage am zuständigen Bezirkspolzeikommando stellen. Schon alleine deshalb um bei einer Überwachung nicht selbst gegen irgendwelche Vorschriften zu verstoßen.
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Sa 27. Apr 2019, 00:04
von Paddy91
Legal öffentlichen Raum zu überwachen halte ich für ein Ding der Unmöglichkeit. Ich war mal bei der Installation einer Videoüberwachungsanlage gegenwärtig. Allerdings ein fortgeschrittenes Modell mit Gesichtserkennung, Personenfolge, schwarzen Listen etc. Da sinds beim installieren stundenlang mit schwarz gelben Latten vorm Fenster am Gehsteig herumgelaufen damit nur ja kein cm öffentlicher Raum überwacht wird.
Allerdings was ich -höchstpersönlich- aus meinem Fenster filme weil ich zufällig die ganze Nacht auf der Lauer liege und merke wann die Gfraster kommen ist eine ganz andere Geschichte. Nachdem ich ja direkt bei Erkennen der finsteren Gestalten eingeschalten und direkt danach wieder abgeschalten habe, kann ich natürlich dann nur diesen Filmschnipsel verwenden. (weil ich ja nur diesen habe)
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Sa 27. Apr 2019, 13:05
von DerQuotenAsiate
Du könntest es ja mit einer Wildkamera versuchen

Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Sa 27. Apr 2019, 14:04
von Stoffel
Ich habe die Sachbeschädigung gestern angezeigt und das durch einen Zettel im Fahrzeug bekannt gegeben. Vielleicht schreck der Zettel den Vandalen ab.
Zudem werde ich am Montag mit der Hausverwaltung sprechen um eine rechtlich saubere Lösung zu finden.
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: So 28. Apr 2019, 18:08
von Alaskan454
Am Posten habens dir keine Auskunft gegeben?
Lg
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 00:43
von Django
Dashcam mit Parkraumüberwachung, vorne und hinten. Gibt es von 100-500 Euro bei Amzn.
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 08:36
von Aardvark
Django hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 00:43
Dashcam mit Parkraumüberwachung, vorne und hinten. Gibt es von 100-500 Euro bei Amzn.
Was soll denn das für ein Ratschlag sein?
Du gibts hier den Tip etwas zu machen, das gegen das Gesetz verstößt.
Abgesehen davon, dass das einen Haufen Geld kosten kann, sind, wenn du Pech hast die Bilder im Fall des Falles vor Gericht nicht zugelassen.

Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 09:59
von Stoffel
Die Polizei konnte bei der Aufnahme der Anzeige mir nur mitteilen, dass man ein Hinweisschild benötigt und die Kamera melden muss. Nach einen Telefonat mit der Hausverwaltung wird die Kameraüberwachung des Parkspatzes auf die Agenda der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt.
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 13:39
von doc steel
Aardvark hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 08:36
Django hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 00:43
Dashcam mit Parkraumüberwachung, vorne und hinten. Gibt es von 100-500 Euro bei Amzn.
Was soll denn das für ein Ratschlag sein?
Du gibts hier den Tip etwas zu machen, das gegen das Gesetz verstößt.
Abgesehen davon, dass das einen Haufen Geld kosten kann, sind, wenn du Pech hast die Bilder im Fall des Falles vor Gericht nicht zugelassen.
Pudl di ned auf!
Wenns ma mei Auto ruinieren und ich mir die Reparatur selber bezahlen muss...
Da is mir lieber i zahl die weitaus geringere Strafe und den Rest erledigt die Versicherung weil man den Täter benennen konnte.
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 15:52
von DerLukas
doc steel hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 13:39
Pudl di ned auf!
Wenns ma mei Auto ruinieren und ich mir die Reparatur selber bezahlen muss...
Da is mir lieber i zahl die weitaus geringere Strafe und den Rest erledigt die Versicherung
weil man den Täter benennen konnte.
Kannst du aber in den meisten Fällen nicht. Dafür brauchst du die Hilfe der Polizei, die ein solches Beweismittel nicht annehmen darf, da das ein Gericht vorher entscheiden müsste.
Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 16:35
von waffzick
Ich lese hier so oft, dass man sowas nicht vor Gericht und Polizei verwenden kann, weil das abgelehnt wird. Das nervt langsam wirklich. Mit Videoaufnahmen hat man bald mal recht viele offene Problemfelder, aber genau DIESES in Österreich eben nicht.
Das größte Problem ist eigentlich, dass du eine CD nehmen, das Video in 10 Formaten (besonders ein für den MS-Mediaplayer geeignetes) draufbrennen und mit einem "das Video ist auch auf Ihrem PC abspielbar"-Schriftsatz per Post zu Staatsanwalt/Gericht/Polizei/Sachverständige schicken musst, weil das sonst keiner aufmachen kann

Re: Schäden am Auto, in welcher Form ist eine Überwachung möglich?
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 16:52
von doc steel
DerLukas hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 15:52
doc steel hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 13:39
Pudl di ned auf!
Wenns ma mei Auto ruinieren und ich mir die Reparatur selber bezahlen muss...
Da is mir lieber i zahl die weitaus geringere Strafe und den Rest erledigt die Versicherung
weil man den Täter benennen konnte.
Kannst du aber in den meisten Fällen nicht. Dafür brauchst du die Hilfe der Polizei, die ein solches Beweismittel nicht annehmen darf, da das ein Gericht vorher entscheiden müsste.
Es reicht wenn ich ihn erkennen kann.