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youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 09:16
von eXistenZ
Inwiefern sind Sach- und Dienstleistungen die Youtuber (von Sponsoren) erhalten sozialversicherungstechnisch/steuertechnisch relevant?

zB. die survival lilly

Muss sie das SSG08 (Sachleistung) das sie von Steyr erhalten hat (oder auch Munition die Sie eventuell gratis bekommt) versteuern? Wenn ja, in welchem Umfang? Wird der reguläre Neupreis der Waffe herangezogen?

Wie sieht es mit "Dienstleistungen" aus, also wenn sie zB. eventuell gratis am Steyr Schießstand schießen darf?

Kennt sich hier diesbezüglich jemand aus?

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 10:57
von Hauni
Hm, das ist eine interessante und berechtigte Frage.

Evt. hilft ein Anruf oder eine Mail beim Finanzamt. Mann muss ja nicht explizit sagen, dass es sich um ein SSG handelt.

Weil ich als Hobby photographiere: das SSG kann man durch eine Kamera ersetzen, die Mun durch Filme (ja, ich photographiere auch noch analog) und die Standmiete als Studiomiete.

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 11:19
von Paddy91
Das Finanzamt frag ich wenn ich zahlen will. Sonst einen Steuerberater...

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 12:58
von DaOage
:think:

Was hast du vor, willst diverse Youtuber beim FA verpfeiffen?

Bitte net...

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 13:39
von rubylaser694
Selbstverständlich sind alle Steuertechnischen Gesetze relevant.
Einkommensteuer betrifft Werbeeinnahmen über Youtube, Twitch, Snapchat,..., Paypal"spenden", Patreon Zahlungen, Kickstarter,...
Bei Produktreviews ist es eine Schenkung, da muss man wenn nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Die Schenkung von Steyr ist Steuerfrei und nicht meldepflichtig. Gibt ja seit 2008 keine Schenkungsteuer.

Einkommensteuer
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 70200.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 91646.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 20759.html

Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt Steuerpflichtige (= Personen mit österreichischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) insbesondere in jenen Fällen, in denen das steuerfreie Basiseinkommen überschritten ist und nicht nur ein einziger lohnsteuerpflichtiger Bezug vorliegt:
•Wenn das Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthält und 11.000 Euro überschreitet
•Wenn das Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthält, daneben aber auch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 730 Euro erzielt worden sind und das Einkommen 12.000 Euro überschreitet
•Wenn gleichzeitig zwei oder mehrere nicht selbstständige Tätigkeiten ausgeübt oder zwei oder mehrere Pensionen (die nicht von einem Pensionsträger gemeinsam versteuert worden sind) bezogen werden und das Einkommen mehr als 12.000 Euro beträgt
•Grundsätzlich auch dann, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)
•Wenn Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung im Sinne des § 30 EStG erzielt werden, für die keine Immobilien-Ertragsteuer entrichtet wurde.


Schenkungen (Es gibt eine Meldepflicht ab einer bestimmten Grenze, aber keine Schenkungssteuer mehr)
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 94070.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 94000.html

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 15:39
von eXistenZ
Dass das Geld das hereinkommt (Patreon, etc.) versteuert werden muss, hab ich mir schon gedacht.

rubylaser694 hat geschrieben:Bei Produktreviews ist es eine Schenkung, da muss man wenn nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Die Schenkung von Steyr ist Steuerfrei und nicht meldepflichtig. Gibt ja seit 2008 keine Schenkungsteuer.

Hier wird es für mich interessant. Ich dachte das es vielleicht nicht als Schenkung zählen kann da anzunehmen ist das Steyr eine Gegenleistung (Nennung als Sponsor ---> Werbung) erwartet.

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 16:20
von Radetz
eXistenZ hat geschrieben:Dass das Geld das hereinkommt (Patreon, etc.) versteuert werden muss, hab ich mir schon gedacht.

rubylaser694 hat geschrieben:Bei Produktreviews ist es eine Schenkung, da muss man wenn nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Die Schenkung von Steyr ist Steuerfrei und nicht meldepflichtig. Gibt ja seit 2008 keine Schenkungsteuer.

Hier wird es für mich interessant. Ich dachte das es vielleicht nicht als Schenkung zählen kann da anzunehmen ist das Steyr eine Gegenleistung (Nennung als Sponsor ---> Werbung) erwartet.


Ich darf eure Aufmerksamkeit auf die Einkommensteuerrichtlinien in der gültigen Fassung legen.

RZ 1042 sagt:
Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten sind Einnahmen (Urlaubsreisen, Sach- oder Geldzuwendungen).

Es handelt sich um eine einkommensteuerpflichtige Sachzuwendung. Nix mit Schenkung und Steuerfreiheit.

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 16:48
von eXistenZ
Radetz hat geschrieben:Es handelt sich um eine einkommensteuerpflichtige Sachzuwendung. Nix mit Schenkung und Steuerfreiheit.

Danke für den Hinweis. Hätte mich auch überrascht wenn sowas von der Steuer verschont geblieben wäre.

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 19:07
von yoda
Radetz hat geschrieben:Ich darf eure Aufmerksamkeit auf die Einkommensteuerrichtlinien in der gültigen Fassung legen.

RZ 1042 sagt:
Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten sind Einnahmen (Urlaubsreisen, Sach- oder Geldzuwendungen).

Es handelt sich um eine einkommensteuerpflichtige Sachzuwendung. Nix mit Schenkung und Steuerfreiheit.
Wenn ich auf Youtube Waffenvideos mache bin ich weder Geschäftspartner noch Kunde, somit ist RZ 1042 für diesen Fall eher nicht relevant oder ? :D

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 21:21
von Radetz
yoda hat geschrieben:
Radetz hat geschrieben:Ich darf eure Aufmerksamkeit auf die Einkommensteuerrichtlinien in der gültigen Fassung legen.

RZ 1042 sagt:
Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten sind Einnahmen (Urlaubsreisen, Sach- oder Geldzuwendungen).

Es handelt sich um eine einkommensteuerpflichtige Sachzuwendung. Nix mit Schenkung und Steuerfreiheit.
Wenn ich auf Youtube Waffenvideos mache bin ich weder Geschäftspartner noch Kunde, somit ist RZ 1042 für diesen Fall eher nicht relevant oder ? :D


Dem Maxi Huber aus Stinkenbrunn wird Steyr auch kein SSG schenken.
Deine privaten Reviews interessieren die Finanz nicht die Bohne.

Ab dem Zeitpunkt wo Geld fließt und eine Einkunftsquelle zu vermuten ist schon. Regelmäßig, Wiederkehrend, Gewinnabsicht. Lily zB macht das Hauptberuflich somit Einkunftsquelle.

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 12:33
von eXistenZ
Aber Vorsicht: Selbst wenn es nur ein kleiner Nebenerwerb wäre kann schon eine Pflicht zu einer Einkommensteuererklärung entstehen. Ich glaube über EUR 730 / Jahr fängt das an.
Klar, die Lilly hat über 400.000 Abonnenten. Jemanden der nur einen kleinen Nebenerwerb mit seinen Waffenvideos hat, wird Steyr kein SSG08 schenken. Es ist aber durchaus denkbar das Steyr in Zukunft auch kleinere Channels unterstützt, zB. Graits - Schießstand/Leihwaffe.
Selbst ein paar Stunden gratis Schießstand ("Kurzurlaub auf Schießstand" :) ) zählen (im Hinblick auf RZ 1042) bereits als Einnahme. (Ich hab zumindest mittlerweile die Befürchtung)

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 13:22
von oJo
Nur wenns eine Geschäftsbeziehung gibt, also Steyr zusätzlich auch für Werbung zahlt. Wenn Sie rein ein 'Testgerät' zur Verfügung stellen ist das nicht zu versteuern. Läuft ja bei klassischen Medien auch so, dass die z.B. Filme gratis bekommen zur Voransicht.

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 13:40
von Incite
oJo hat geschrieben:Nur wenns eine Geschäftsbeziehung gibt, also Steyr zusätzlich auch für Werbung zahlt. Wenn Sie rein ein 'Testgerät' zur Verfügung stellen ist das nicht zu versteuern. Läuft ja bei klassischen Medien auch so, dass die z.B. Filme gratis bekommen zur Voransicht.


Ein Deutscher Inet Anwalt meinte die Grenze ist bei Testgeräten, Spielen usw bei 1000 €, also wäre ein 08er SSG, das ZF etc... darüber

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 15:48
von Hellprayer
Also in den Umsatzsteuerrichtlinien §3UStG steht folgendes:

RZ 369:

Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken, zur Verkaufsförderung oder zur Imagepflege, tätigt.
[...]
Nicht steuerbar ist die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen. Hierunter fällt zB die unentgeltliche Überlassung von Gegenständen, die im Eigentum des Zuwenders verbleiben und die der Empfänger dementsprechend später an den Zuwender zurückgeben muss.


Also auf gut Deutsch: Solange es keine verpflichtung zur Rückgabe der "Testgeräte" gibt ist das ganze steuerbar. Die Lilly hat das Gewehr zu berücksichtigen. Aber die ist ja eh eine Buchhalterin, die wirds schon richtig gemacht haben. Machts euch darum keine Sorgen :at2:

Re: youtube channel - Selbstständigkeit

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 17:07
von oJo
Umsatzsteuerpflichtig ist aber die Firma die es abgibt.