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Wohnungs Angabe für WBK

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Klanba
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Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von Klanba » Sa 11. Feb 2017, 21:55

Hallo ich werde bald 21 und wollte dann eine WBK beantragen, ich wohne in einer Wohnung ohne meine Eltern mit meinem Bruder.Die Wohnung wird von meinen Eltern gezahlt. Ich bin natürlich gemeldet da aber wenn ich eine WBK beantrage muss ich den Wohnsitz angeben und dann kommt die Polizei und schaut, ob eine sichere Lagerung gewährleistet wird...

Meine Frage:

Muss ich jz mit 21 Jahren zu meinen Eltern laufen und fragen, ob ich in IHRER Wohnung eine Waffe haben darf, weil sie die Wohnung zahlen?
Werden irgendwo die Unterschriften benötigt des Wohnungsinhabers?

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rupi
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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von rupi » Sa 11. Feb 2017, 22:11

du kannst dir auch eine WBK lösen ohne eine Waffe kaufen zu wollen
member the old PD design ? oh I member

Klanba
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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von Klanba » Sa 11. Feb 2017, 22:14

rupi hat geschrieben:du kannst dir auch eine WBK lösen ohne eine Waffe kaufen zu wollen


Also ich brauch keinerlei Unterschriften vom Wohnungsinhaber wenn ich mir eine WBK beantrage oder mir später eine Waffe kaufen sollte, hab ich das richtig verstanden?

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Mindfreeq
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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von Mindfreeq » Sa 11. Feb 2017, 22:28

Nööö brauchst du nicht.
Du könntest deine waffen ja auch theoretisch auf depot liegen haben.
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trenck
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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von trenck » Sa 11. Feb 2017, 22:29

Klanba hat geschrieben:Also ich brauch keinerlei Unterschriften vom Wohnungsinhaber wenn ich mir eine WBK beantrage oder mir später eine Waffe kaufen sollte, hab ich das richtig verstanden?


Korrekt. Das geht den Wohnungsinhaber nichts an, und wird auch nicht von der Behörde an ihn gemeldet.

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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von Klanba » Sa 11. Feb 2017, 22:50

Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Krauzi_M
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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von Krauzi_M » So 12. Feb 2017, 11:51

Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat). Ich hab zur Sicherheit ein Mail an die BH geschrieben, damit das im Akt vermerkt ist! Sie hat gemeint wenn einer Kontrollieren kommt ist es kein Problem wenn ich sage, die Waffe ist nicht da! Dann kann er sich nur einen Termin mit mir zur Überprüfung ausmachen....

Gruß Krauzi
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trenck
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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von trenck » So 12. Feb 2017, 11:57

Krauzi_M hat geschrieben:Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat).


Stimmt alles, nur nochmal zur Sicherheit: ganz wichtig ist, dass nur Du den Safe in der Firma öffnen kannst.

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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von Jo_Kux » So 12. Feb 2017, 12:45

Krauzi_M hat geschrieben:Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat). Ich hab zur Sicherheit ein Mail an die BH geschrieben, damit das im Akt vermerkt ist! Sie hat gemeint wenn einer Kontrollieren kommt ist es kein Problem wenn ich sage, die Waffe ist nicht da! Dann kann er sich nur einen Termin mit mir zur Überprüfung ausmachen....

da gibt jemand dem Begriff "vorauseilender Gehorsam" eine neue Bedeutung :roll:
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Wohnungs Angabe für WBK

Beitrag von gewo » So 12. Feb 2017, 12:50

Krauzi_M hat geschrieben:Ich habe, nachdem ich mir meine Waffe gekauft habe, bei der BH angerufen weil ich wissen wollte, wie es ist wenn ich die Waffe in meine Firma (ist mein Elternhaus in dem ich nicht wohne) mitnehme (Safe vorhanden). Muss ich das melden? Die nette Dame meinte, es ist egal. Ich könnte die Waffe auch ohne Meldung bei einem Freund lagern (Safe vorausgesetzt wo nur WBK Besitzer Zugang hat). Ich hab zur Sicherheit ein Mail an die BH geschrieben, damit das im Akt vermerkt ist! Sie hat gemeint wenn einer Kontrollieren kommt ist es kein Problem wenn ich sage, die Waffe ist nicht da! Dann kann er sich nur einen Termin mit mir zur Überprüfung ausmachen....
Gruß Krauzi


waffenbesitzer konnen ihre waffe verwahren wo sie wollen
die verwahrung muss allerdings sicher sein

es gibt keine meldepflicht
und seit dem ZWR gibt es auch keinen "akt" mehr wo irgendwer irgendwas eintragen kann
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