Schuttwegraeumer hat geschrieben:Habe den Ärger mit der GIS bereits hinter mir.
...
Habe ihn im Haus mehrfach aufgefordert sich zu schleichen.
GIS war angepisst und hat dann beim Magistratischen Bezriksamt versucht Streß zu machen.
Musste tatsächlich dann einen Termin dort wahrnehmen und das Amt hat dann einen geschickt der sich davon überzeugt hat dass da wirklich kein Fernsehen steht. ...
Schutti
bitte klär mich auf
da wurde doch tatsächlich von seitens des Magistrats eine Hausdurchsuchung (weil was anderes ist das defakto ned, wenn einer in deine Wohnung geht gegen deinen willen) angeordnet? weil freiwillig war das ja ned, oder?
oder gilt für die GIS folgendes nicht?
Artikel 9. Staatsgrundgesetz (Art. 149 Abs. 1 B-VG im Verfassungsrang)
Das Hausrecht ist unverletzlich.
und dass es ausnahmen davon gibt, ist mir bekannt... aber die beruhen auf gesetzten die es WIRKLICH gibt. i kenn kein GIS-darf-in-die-Wohnung-Gesetz...