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Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Di 4. Nov 2014, 22:53
von bino71
Wie ist das richtige Verhalten, wenn ich:
- ... meine Pistole zum BüMa/Waffenhändler bringe. Mach ich den Koffer auf, drehe diesen mit der Pistole zum BüMA und lasse Ihn werken oder nehme ich die Waffe und stelle die Sicherheit her und übergebe ihm die Waffe?

- ... vom Schießstand komme und werde von der Polizei aufgehalten, ist mir klar, dass ich "beim Verbandskasten zeigen" die Polizei darüber informieren sollte, dass im Kofferraum eine Waffe ist. Wenn er dann die Waffe sehen möchte, wie ist der sicherste Ablauf? Sorge ich dafür dem Polizisten zu zeigen, daß die Waffe nicht geladen ist oder überlasse ich es Ihm?

Alle gehen ja von der 1ten Regel aus: Waffen sind immer als geladen zu betrachten.

Im Forum habe ich dazu nur dieses Erlebnis gefunden: viewtopic.php?f=20&t=6335

Eure Meinung?

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Di 4. Nov 2014, 23:07
von gewo
bino71 hat geschrieben:Wie ist das richtige Verhalten, wenn ich:
- ... meine Pistole zum BüMa/Waffenhändler bringe. Mach ich den Koffer auf, drehe diesen mit der Pistole zum BüMA und lasse Ihn werken oder nehme ich die Waffe und stelle die Sicherheit her und übergebe ihm die Waffe? ..


hi

wird evt jeder anders sehen

in meinem (unserem) fall ist es mir bzw meinen mitarbeitern mit abstand am liebsten wenn du den koffer auf das verkaufspult legst.

nachdem wir dein anliegen kennen (sagen wir mal du willst zb eine andere kimme montiert haben) oeffnest du den waffenkoffer

wenn du jetzt noch taff bist drehst du den offenen koffer ohne viel aufhebens so, dass der lauf der waffe nicht auf andere personen im laden zeigt (ansonsten mache ich das halt unmittelbar darauf selber bevor ich die waffe angreife...)

der ordnung halber frage ich dich ob ich mir die waffe nehmen darf ( eine formalfloskel eigentlich, aber meine mitarbeiter sind angewiesen zu fragen, hat auch haftungsgruende) und dann nehme ich die waffe, kontrolliere sie auf ladezustand ohne dabei jemand im raum zu ueberstreichen und das wars.

das ist aber der idealfall
wir schaun hier im laden aber oft mehrfach am tag von vorne ungewollt in mitgebrachte waffenlaeufe ohne deren ladezustand vorher gekannt zu haben

berufsrisiko quasi

PS:
weil es hier ein wenig dazu gehoert:
ein ziemliches no-no (zumindestens bei uns) ist das freie hantieren von waffe und dazugehoeriger munition durch kunden im geschaftslokal
fallweise kommt es vor dass kunden mit waffenpass zwangslaeufig die mitgebrachte waffe im laden manuell entladen wenn an der waffe wartungen oder aehnliches durchzufuehren sind
bei mitgebrachten waffen laesst sich das nicht vermeiden
bei aktuell neu gekauften waren versuchen wir das aus haftungsgruenden zu unterbinden so gut das im tagesgeschehen halt moeglich ist

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 01:13
von Hellboy
Und bei einer kontrolle im auto durch die polizei, fragst einfach, ob du den ladezustand vorzeigen sollst, oder ned.

Damit is geklärt, dass ned du plötzlich in einen lauf schaust, weil der beamte überrascht is von deinem ungefragten hantieren mit der waffe

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 01:18
von Centershot
Beim Büchser/Händler:
Koffer aufmachen - sagen dass die Waffe ungeladen ist - und fragen ob man selbst die Sicherheit vorzeigen soll oder ob der Büchser/Verkäufer das selbst machen will.
Grundsätzlich habe ich in so einem Fall kein Magazin (auch kein leeres) in der Pistole. Der weitere Vorgang richtet sich danach was der Büchser/Händler sagt.

Bei der Waffenüberprüfung:
Dem Beamten sagen dass alle Waffen die Gegenstand der Überprüfung sind nicht geladen sind.
Die zu überprüfenden Waffen übersichtlich vorlegen (wieder ohne angesteckte Magazine) und den Beamten ersuchen die Waffe zu nennen die er als erste sehen möchte.
Dann diese Waffe aufnehmen - dabei keine Person überstreichen - Lauf in sichere Richtung nach unten - Verschluss öffnen / leere Trommel ausschwenken (Finger natürlich lang!) - und dem Beamten den sicheren Zustand zeigen - ggf. Hinweis wo die Waffennummer zu finden ist.

In beiden Fällen ist keine Munition in der Nähe...!
Ob das alles genau so im Gesetz steht kann ich nicht sagen, so mache ich es jedenfalls und hatte noch nie ein Problem damit...

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 07:16
von Raven
Bei den meisten meiner Überprüfungen wollte der Beamte die Waffe gar nicht anfassen.
Der wollte nur die Seriennummer sehen und abgleichen.

Waffe raus - Sicher Entladen bzw Überprüfen
Taschenlampe und die Seriennummer anleuchten.

Hat bis Dato gut funktioniert...

Ich wüsste nicht, dass man in AT verpflichtet wäre auf dem Weg bei einer Routinekontrolle anzuführen, dass man Waffen dabei hat..
Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren...

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 07:22
von Hellboy
Raven hat geschrieben:
Ich wüsste nicht, dass man in AT verpflichtet wäre auf dem Weg bei einer Routinekontrolle anzuführen, dass man Waffen dabei hat..
Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren...


is meines wissens nach eh ned so. nur falls kontrolliert wird, dann wie oben beschriebn
kann ja eine scheibe rumliegen, ein fettes glock logo auf der tasche sein usw .. dann werdens nachfragen

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 07:39
von Revierler_old
Also mir ist am liebsten, wenn der Kontrollierte den Behälter (Tasche, Koffer etc.) einfach mir übergibt. Den Rest mache ich etwas abseits. Wenn der Ladezustand noch genannt wird ist es schön, aber das ist eh null und nichtig, solange ich mich nicht selbst daon überzeugt habe. Ich rückübergebe die Waffe im entladenen, entspannten Zustand ohne eingeführtes Magazin (bei Pistolen).

Es gibt keine Pflicht, das Mitführen von Waffen bekanntzugeben, aber wenn man gefragt wird sollte man es einfach sagen. Wenn man es im Vorhinein sagt schad´ts net.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 08:24
von gewo
hi

wenn sich aus dem verlauf einer amtshandlung ergibt dass es unausweichlich wird das mitfuehren von waffen bekannt zu geben dann habe ich zu diesem zeitpunkt im falle einer privaten waffe schon vorher meine WBK griffbereit ( bzw im falle von beruflich veranlassten transporten schon vorher die ladepapiere)

das entspannd die situation ungemein...

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 08:42
von Al3x
Wenn ich eine Waffe führe oder sie im Auto liegen habe und kontrolliert werde, sage ich den Polizisten das auch und gebe ihnen mit den Fahrzeugpapieren auch gleich den Waffenpass in die Hand.

Es ist ungeschickt und absolut unnötig die Herren bei der Arbeit zu erschrecken wenn man im Planquadrat aussteigen muss um den Kofferraum aufzumachen und dabei der Holster rausblitzt.

Und zu Hause wird man ja nicht von der Kontrolle überrascht, da richtet man sich die Waffen und die Papiere schon so her (Mag raus und Schlitten offen bzw. beim HA die knallgelbe/orange Fahne in das Patronenlager rein dass man sie nur noch vor dem Kontrollorgan hinlegen muss.
Ich hab die Erfahrung gemacht dass ihnen das Ganze ohnehin recht unangenehm ist.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 09:33
von Centershot
Servus lieber "Revierler"!
Zitat: Den Rest mache ich etwas abseits.
Ja DU kannst das auch!
Du hättest sehen sollen wie unsicher der Beamte war als er meine 32-er Walther GSP überprüft hat, da wäre er am liebsten einen Schritt zurückgegangen...
Er machte auch große Augen als ich sie nach der Überprüfung so entspannt habe wie das bei dieser Waffenart üblich ist.
Schade dass ich keine "Open Gun" besitze, da wäre der Schreck vermutlich noch größer gewesen.
War trotzdem (wie immer!) eine sehr freundliche und entspannte Amtshandlung.
Liebe Grüße - und hoffentlich wieder einmal "bis bald"!
Franz

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 09:47
von Raven
Ich würde die Waffe nie geladen übergeben....

Es gibt da Ermessensspielraum, dass ein Übergeben einer Schussbereiten Waffe Zweifel an der Zuverlässigkeit aufwerfen KÖNNTE... Jeder Beamte ist anders...

Ausserdem ist nicht gesagt, dass jeder Beamte auch jede Waffe bedienen kann...

Wenn man bei einer meiner Kanonen nicht weißt welches Hebelchen für was ist, dann bringst nicht mal den Verschluss auf geschweigedenn dass man die entladen könnte.... Die Dinger sind nicht sehr verbreitet...

Also - Anruf, Alles Entladen, Papiere (Registrierungsbestätigungen) und vorbereiten.

Die tun nur ihren Job und wären sicher viel lieber ganz wo anders.....
Wenns mir auch lieber wäre wenns ned am Samstag zur Mittagszeit mitten im Ort mit dem Tatüwagen vor meinem Haus parken würden...

aber hilft ned :violin:

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 11:17
von bino71
Danke Euch ... wieder etwas schlauer.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 11:20
von howa308
Zur Fahrzeugkontrolle nochmals, wenn jetzt der Polizeibeamte die Waffe sehen möchte darf ich ihm nur das geschlossene Gefäß in dem die Waffe ist geben. Da ja wenn ich sie selbst entnehme und vorzeige dies ja schon unter das Führen einer Waffe fällt oder nicht ?

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 11:48
von gewo
howa308 hat geschrieben:Zur Fahrzeugkontrolle nochmals, wenn jetzt der Polizeibeamte die Waffe sehen möchte darf ich ihm nur das geschlossene Gefäß in dem die Waffe ist geben. Da ja wenn ich sie selbst entnehme und vorzeige dies ja schon unter das Führen einer Waffe fällt oder nicht ?


hi

formal ja
aber ich glaube bis heute ned dran dass dir da jemand einen strick draus dreht
ist ja eine aufforderung durch den beamten die du erfuellst ggf.

wennst es jetzt rechtlich komplett abgesichert machen willst muesstest du dem beamten sinngemaess mitteilen:
- ich habe nur eine WBK
- ich darf damit die waffe nur nicht zugriffsbereit transportieren
- wenn ich die tasche jetzt fuer sie oeffen ist die waffe aber zugriffsbereit und das darf ich laut WaffG nicht
- wollen sie daher den koffer selbst oeffnen bitte, oder
- koennen wir uns darauf verstaendigen dass die aufforderung an mich den koffer zu oeffnen eine "weisung" war, dann mach ich ihn sofort auf (weisungen durch die exekutive sind - vereinfacht gesagt - immer und unverzueglich zu erfuellen, unabhaengig von der rechtlichen und sachlichen folgewirkung, du bist in so einem fall nicht verantwortlich fuer die konsequenzen)