hund im sicherheitsgewerbe
Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 17:49
grüß euch,
ich bin auf der suche nach rechtlichen grundlagen für einen diensthund im sicherheitsdienst;
-ausbildungspflicht
-ausbildungsnachweise
-versicherungen (wenn wer gekratzt wird etc)
-waffengebrauch ?? (zumindest beim heer ist der einsatz des diensthundes ja ein waffengebrauch nach §18MBG) is so gemeint: kann jemand das als waffengebrauch auslegen wenn der hund jemand anspringt/niederreisst usw ?
ich kann mir ned vorstellen dass jeder kleine maxi mit seinem rotti usw sagen kann "das ist mein diensthund" und das auch so stehen bleibt.
wie gesagt ich suche rechtliche grundlagen, google hat mir leider nicht weitergeholfen
gruß hellboy
ich bin auf der suche nach rechtlichen grundlagen für einen diensthund im sicherheitsdienst;
-ausbildungspflicht
-ausbildungsnachweise
-versicherungen (wenn wer gekratzt wird etc)
-waffengebrauch ?? (zumindest beim heer ist der einsatz des diensthundes ja ein waffengebrauch nach §18MBG) is so gemeint: kann jemand das als waffengebrauch auslegen wenn der hund jemand anspringt/niederreisst usw ?
ich kann mir ned vorstellen dass jeder kleine maxi mit seinem rotti usw sagen kann "das ist mein diensthund" und das auch so stehen bleibt.
wie gesagt ich suche rechtliche grundlagen, google hat mir leider nicht weitergeholfen

gruß hellboy