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hund im sicherheitsgewerbe

Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 17:49
von Hellboy
grüß euch,

ich bin auf der suche nach rechtlichen grundlagen für einen diensthund im sicherheitsdienst;

-ausbildungspflicht
-ausbildungsnachweise
-versicherungen (wenn wer gekratzt wird etc)
-waffengebrauch ?? (zumindest beim heer ist der einsatz des diensthundes ja ein waffengebrauch nach §18MBG) is so gemeint: kann jemand das als waffengebrauch auslegen wenn der hund jemand anspringt/niederreisst usw ?

ich kann mir ned vorstellen dass jeder kleine maxi mit seinem rotti usw sagen kann "das ist mein diensthund" und das auch so stehen bleibt.

wie gesagt ich suche rechtliche grundlagen, google hat mir leider nicht weitergeholfen :(

gruß hellboy

Re: hund im sicherheitsgewerbe

Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 18:02
von savage3000
Du bist ja neben deinem Studium als Türsteher tätig. Darf ich fragen, warum Du das fragst?
Denn WENN es für deinen Job ist, hätte dein Chef dir hier die Infos zu liefern.

Re: hund im sicherheitsgewerbe

Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 18:27
von Austriangun
Hellboy hat geschrieben:
ich kann mir ned vorstellen dass jeder kleine maxi mit seinem rotti usw sagen kann "das ist mein diensthund" und das auch so stehen bleibt.
Servus, habe selbst 8 Jahre einen Rottweiler im privaten Sicherheitsbereich (Objektschutz) eingesetzt.....und ja, das ist so, dass jeder kleine Maxi sagen kann, dass das ein "Dienst"hund ist. Du hast als privater Sicherheitsmann die gleichen Rechte und Pflichten, wie jeder andere Staatsbürger auch, der mit seinem Wuffi äußerln geht und zufällig über einen Einbrecher stolpert. Ned mehr, aber auch ned weniger

Re: hund im sicherheitsgewerbe

Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 23:51
von Carsten_P
HI
Also wir haben auch einen Rotti (Weibchen) und wir haben die Ausbildung bis zur ÖPO 2 gemacht und sind jetzt am überlegen, ob wir die 3er auch noch machen sollen, da wir es eigentlich nur als Sport betreiben und unser Hund nichts zu bewachen hat, ausser unser Haus.
Aber gerade wie du ja sicher weißt sind Rottis sogenannte Listenhunde, wir zB. in St.Pölten zahlen jetzt statt vorher 42€ Hundesteuer sage und schreibe 136€, was eine Frechheit ist.
Aber darum geht es ja nicht, auch wenn du mit einen Hund im Sicherheitsbereich, Objektschütz, Ordner, etc... arbeitst gelten die gleichen Regeln, dein Hund muss genauso immer mit Leine und Beißkorb ausgestattet sein, und gerade Hunde im privaten Sicherheitssektor stehen in Beobachtung, da würd ich nur einen wirlich gut ausgebildeten Hund dazu nehmen, ansonsten hast du nur Stress mit den Leuten.
Eine gute Haftpflichtversicherung ist bei Listenhunden sowieso vorgeschrieben.
Wenn ich fragen darft, was hast du vor zu machen und welche Ausbildungstufe hat dein Hund bis jetzt.
Falls du wirklich an so jemanden Interessiert bist der sich das auskennt, kann ich mal mit unseren Trainer reden, der hat viele Jahren Hunde für die Polizei und Sicherheitsdienst ausgebildet, aber er macht das meist mit Belgischen Schäfern-Malinos, da Rottis nicht mehr so verbreitet sind.
Hier die Seite von ihm und seiner Frau, er züchtet jetzt zwar nur noch Border und Scheltis, aber er kann dir sicher weiterhelfen, wenn du ihm sagst, das ich dir die Adr. gegeben habe. Nach Dieter fragen?
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MfG
Carsten

Re: hund im sicherheitsgewerbe

Verfasst: So 16. Jun 2013, 23:57
von Hellboy
danke für die antworten, kurz zur erklärung:

hab nicht vor den wuffi zum diensthund "auszubilden" (was ja eben anscheinend eh ned mal nötig wäre?!), da aber mal von kollegenseite die frage war ob er denn auch als diensthund verwendbar wäre, hab ich ebn mal gegooglt was dafür nötig ist und nix gefunden, daher hier gefragt.

theorien gabs dazu ja einige von verschiedenen seiten, wirkliche erfahrung hat in meinem kollegenkreis nur 1, mit dem hab ich eh Verein gredet. allerdings v.a. wie er versicherung usw handhabt