![Bild](http://i114.photobucket.com/albums/n255/melvan_2006/rettungsmesser.jpg)
ist ein rettungsmesser der firma herbertz, klinge 7cm lang, einhändig zu öffnen, mit scheibendorn und integriertem gurtschneider.
frage deshalb weil die ja in germany so doof tun mit einhandmesser....
weis jemand wie´s damit in der schweiz aussieht?
Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.
Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.
Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).
ChrisH hat geschrieben:Wie ist denn das in Deutschland (...)
aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)
kemira hat geschrieben:aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)
Aua... "logische Einschränkungen" is gut...![]()
...was wären dann die genau? weil meine Logik deckt sich nicht zwangsläufig mit der des Herren Staatsanwalts, und schon hamma an Streitfall...?