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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 14:27
von Baba-Jaga
bino71 hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 12:44
>20 gilt nur für FFW.
Wichtiger Punkt: Deine Waffe wird nicht Kat A, sondern wenn Du das Magazin >20 ansteckst und dafür brauchst spätesten in einem Jahr eine Berechtigung.

Ansonst gilt:
Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
Magazine für sonstige halbautomatische Schusswaffen (Langewaffen) mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
In diesen Fällen wird die (oder eine von mehreren) passende Waffe von der Waffenbehörde als verbotene der Kategorie A registriert und ein Kat. B-Platz auf dem Waffendokument gestrichen. De facto gilt die Anzahl der genehmigten Waffen auf WBK und Waffenpass künftig also für Kat. A und B gleichermaßen. In diesen Fällen wird eine Genehmigung nach § 17 für die betroffene Waffe erteilt und man kann auch künftig lange Magazine neu erwerben, solange man die passende Waffe besitzt.
Danke für deine Antwort

Also mir wurde gesagt das hier ein sehr großer Unterschied besteht, wird die A Waffen in die WBK eingetragen und nicht in den WP, so ist man weiterhin lediglich für das Führen von B Waffen berechtigt, nicht aber A Waffen!
Ausser: Die A Waffe wird auf den Waffenpass eingetragen, somit kann auch diese geführt werden... lustiger weise ist dies anscheinend kein Problem für Personen die nur einen WP haben, in diesem Fall kann man ja die A Waffe nur am WP eintragen, hast du aber WP und WBK wie ich und viele andere, will die Behörde nur bei der WBK eintragen, und somit wäre das Führen der A Waffe nicht erlaubt...

Wenn ich das richtig sehe habe ich genau 2 Möglichkeiten: entweder ich habe das Glück auf eine BH bzw einen Bearbeiter zu stoßen der mir die A Waffe auf den Pass einträgt, oder ich lasse alle Magazine runterdrosseln auf 20 Schuss Kapazität und lasse die Waffe auf Kategorie B, zweiteres wäre natürlich sowas von suboptimal...

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 14:46
von MikeD
Baba-Jaga hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 14:27
bino71 hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 12:44
>20 gilt nur für FFW.
Wichtiger Punkt: Deine Waffe wird nicht Kat A, sondern wenn Du das Magazin >20 ansteckst und dafür brauchst spätesten in einem Jahr eine Berechtigung.

Ansonst gilt:
Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
Magazine für sonstige halbautomatische Schusswaffen (Langewaffen) mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
In diesen Fällen wird die (oder eine von mehreren) passende Waffe von der Waffenbehörde als verbotene der Kategorie A registriert und ein Kat. B-Platz auf dem Waffendokument gestrichen. De facto gilt die Anzahl der genehmigten Waffen auf WBK und Waffenpass künftig also für Kat. A und B gleichermaßen. In diesen Fällen wird eine Genehmigung nach § 17 für die betroffene Waffe erteilt und man kann auch künftig lange Magazine neu erwerben, solange man die passende Waffe besitzt.
Danke für deine Antwort

Also mir wurde gesagt das hier ein sehr großer Unterschied besteht, wird die A Waffen in die WBK eingetragen und nicht in den WP, so ist man weiterhin lediglich für das Führen von B Waffen berechtigt, nicht aber A Waffen!
Ausser: Die A Waffe wird auf den Waffenpass eingetragen, somit kann auch diese geführt werden... lustiger weise ist dies anscheinend kein Problem für Personen die nur einen WP haben, in diesem Fall kann man ja die A Waffe nur am WP eintragen, hast du aber WP und WBK wie ich und viele andere, will die Behörde nur bei der WBK eintragen, und somit wäre das Führen der A Waffe nicht erlaubt...

Wenn ich das richtig sehe habe ich genau 2 Möglichkeiten: entweder ich habe das Glück auf eine BH bzw einen Bearbeiter zu stoßen der mir die A Waffe auf den Pass einträgt, oder ich lasse alle Magazine runterdrosseln auf 20 Schuss Kapazität und lasse die Waffe auf Kategorie B, zweiteres wäre natürlich sowas von suboptimal...
Genau da liegt der Irrtum der Behörden, es wird nämlich KEINE neue Genehmigung erteilt, die Berechtigung zum Besitz bzw. Führen der §17 (7/8/11) besitzt man nämlich auf Grund der Altbestandsregelung (§58 Abs. 13) und der Tatsache, dass man vor dem 14.12.2019 diese Waffe besitzen / führen durfte. Einzige Voraussetzung ist, dass man die Magazine innerhalb der Frist meldet. Die Behörde hat dann lediglich eine neue WBK bzw. einen neuen WP auszustellen, um diese Berechtigung zu dokumentieren.

Hat man WBK und WP, ist die §17 Berechtigung in den WP einzutragen, da nur der WP die Berechtigung zum Führen dokumentiert.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 14:54
von Baba-Jaga
MikeD hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 14:46
Baba-Jaga hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 14:27
bino71 hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 12:44
>20 gilt nur für FFW.
Wichtiger Punkt: Deine Waffe wird nicht Kat A, sondern wenn Du das Magazin >20 ansteckst und dafür brauchst spätesten in einem Jahr eine Berechtigung.

Ansonst gilt:
Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
Magazine für sonstige halbautomatische Schusswaffen (Langewaffen) mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
In diesen Fällen wird die (oder eine von mehreren) passende Waffe von der Waffenbehörde als verbotene der Kategorie A registriert und ein Kat. B-Platz auf dem Waffendokument gestrichen. De facto gilt die Anzahl der genehmigten Waffen auf WBK und Waffenpass künftig also für Kat. A und B gleichermaßen. In diesen Fällen wird eine Genehmigung nach § 17 für die betroffene Waffe erteilt und man kann auch künftig lange Magazine neu erwerben, solange man die passende Waffe besitzt.
Danke für deine Antwort

Also mir wurde gesagt das hier ein sehr großer Unterschied besteht, wird die A Waffen in die WBK eingetragen und nicht in den WP, so ist man weiterhin lediglich für das Führen von B Waffen berechtigt, nicht aber A Waffen!
Ausser: Die A Waffe wird auf den Waffenpass eingetragen, somit kann auch diese geführt werden... lustiger weise ist dies anscheinend kein Problem für Personen die nur einen WP haben, in diesem Fall kann man ja die A Waffe nur am WP eintragen, hast du aber WP und WBK wie ich und viele andere, will die Behörde nur bei der WBK eintragen, und somit wäre das Führen der A Waffe nicht erlaubt...

Wenn ich das richtig sehe habe ich genau 2 Möglichkeiten: entweder ich habe das Glück auf eine BH bzw einen Bearbeiter zu stoßen der mir die A Waffe auf den Pass einträgt, oder ich lasse alle Magazine runterdrosseln auf 20 Schuss Kapazität und lasse die Waffe auf Kategorie B, zweiteres wäre natürlich sowas von suboptimal...
Genau da liegt der Irrtum der Behörden, es wird nämlich KEINE neue Genehmigung erteilt, die Berechtigung zum Besitz bzw. Führen der §17 (7/8/11) besitzt man nämlich auf Grund der Altbestandsregelung (§58 Abs. 13) und der Tatsache, dass man vor dem 14.12.2019 diese Waffe besitzen / führen durfte. Einzige Voraussetzung ist, dass man die Magazine innerhalb der Frist meldet. Die Behörde hat dann lediglich eine neue WBK bzw. einen neuen WP auszustellen, um diese Berechtigung zu dokumentieren.

Hat man WBK und WP, ist die §17 Berechtigung in den WP einzutragen, da nur der WP die Berechtigung zum Führen dokumentiert.
TOP Danke Dir :at2:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 30. Nov 2020, 17:32
von Locke
An die S&W Spezialisten und jene die sich ebenfalls auskennen. :D

Wenn Griffschalen mit K/L Frame angegeben sind, aber dann doch noch extra Model L Frame dabei steht, wird der dann auf einen K Frame passen, oder nicht.?
Wieso schreibens ned glei nur L Frame, wenn es so wäre :think:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 30. Nov 2020, 19:53
von Wolf1971
Ich glaube das hängt auch mit dem Baujahr zusammen.
Aber normalerweise passen die alle - die alten k und l Rahmen und auch die 586 und 686 / 14/15/17/18/19er

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 30. Nov 2020, 22:20
von Locke
:obscene-drinkingcheers: Ok. Danke.
Werds riskieren und zuschlagen.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 12:43
von ordonanzler
Hallo zusammen,

vorweg, ist mein erstes AR welches ich habe und daher vl. eine blöde Frage für die alten Hasen.. wenn ich einen Magpul MOE Stock verbauen möchte (den verstellbaren) .. muss ich dann Buffertube + Feder auch tauschen ?

Vielen Dank

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 12:55
von Hellprayer
ordonanzler hat geschrieben:
Di 1. Dez 2020, 12:43
Hallo zusammen,

vorweg, ist mein erstes AR welches ich habe und daher vl. eine blöde Frage für die alten Hasen.. wenn ich einen Magpul MOE Stock verbauen möchte (den verstellbaren) .. muss ich dann Buffertube + Feder auch tauschen ?

Vielen Dank
Nein. Der Schubschaft ist quasi nur "draufgesteckt" auf die Tube.

Das einzige was man beachten muss ist, ob man eine Mil-Spec oder Commercial-Spec Tube drauf hat und entsprechend den Schaft wählen.
Bild

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 13:01
von ordonanzler
Hellprayer hat geschrieben:
Di 1. Dez 2020, 12:55
ordonanzler hat geschrieben:
Di 1. Dez 2020, 12:43
Hallo zusammen,

vorweg, ist mein erstes AR welches ich habe und daher vl. eine blöde Frage für die alten Hasen.. wenn ich einen Magpul MOE Stock verbauen möchte (den verstellbaren) .. muss ich dann Buffertube + Feder auch tauschen ?

Vielen Dank
Nein. Der Schubschaft ist quasi nur "draufgesteckt" auf die Tube.

Das einzige was man beachten muss ist, ob man eine Mil-Spec oder Commercial-Spec Tube drauf hat und entsprechend den Schaft wählen.
Bild
vielen Dank für rasche und verständliche Antwort :)

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 04:23
von RcL
Ich find die Liste der bösen Vereine grad wieder ned, hat den Link wer zur Hand?

*Edit* Hab den entsprechenden Verein gefunden, nicht mehr nötig. Trotzdem scheint die Liste nur über Posts verlinkt worden zu sein und nicht über die Links a'la "Nutzungsbedingungen" o.ä., oder hab ichs übersehen?

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 08:15
von gewo
RcL hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 04:23
Ich find die Liste der bösen Vereine grad wieder ned, hat den Link wer zur Hand?

*Edit* Hab den entsprechenden Verein gefunden, nicht mehr nötig. Trotzdem scheint die Liste nur über Posts verlinkt worden zu sein und nicht über die Links a'la "Nutzungsbedingungen" o.ä., oder hab ichs übersehen?
mag schon sein

ich hab damals ein JPG draus gemacht und es irgendwo verlinkt
sonst wuerg ich mir die inhalte ja ueber die textzensur selber ab

ist aber ned wichtig
zwei vereine und zwei betriebe
das merkt man sich wenn man will

wenns wer sich ned merkt werd ich ihn gern dran erinnern wenns zu penetrant wird

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 13. Dez 2020, 09:43
von combatmiles
hab a a kurze Frage: dürfen Indoor Schießstände jetzt offen haben oder nicht?

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 13. Dez 2020, 10:00
von Rezesnef
combatmiles hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 09:43
hab a a kurze Frage: dürfen Indoor Schießstände jetzt offen haben oder nicht?
Nein. Leider noch nicht. Indoor Sportstätten müssen aktuell noch geschlossen halten.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 13. Dez 2020, 10:07
von Rezesnef
Suche für mein Vortex Viper PST 1-6 einen passenden throw lever. Leider lässt sich bei meinem scope noch keiner einschrauben. Daher benötige ich einen kompletten Ring. Hat da wer eine gute Quelle?

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: So 13. Dez 2020, 10:11
von combatmiles
Rezesnef hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 10:00
combatmiles hat geschrieben:
So 13. Dez 2020, 09:43
hab a a kurze Frage: dürfen Indoor Schießstände jetzt offen haben oder nicht?
Nein. Leider noch nicht. Indoor Sportstätten müssen aktuell noch geschlossen halten.
schöner Scheiß.... hab a Jahreskarte und bis dato schon 4Monate net nutzen können...