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Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:05
von shooter73
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:02
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 08:09
milu hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 07:40
und dass du relativierst, nach man dich auf den kontext deiner verlinkten artikel hinweist, ist halt ein wenig dings.
...
Und in meiner Welt hat jeder, auch der schlimmste Verbrecher, Anspruch auf Schutz durch den Rechtsstaat
...
Die Klimakleber, die ihr verfassungsmässig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben, aber nicht so, gell?
herrlich scheinheilig! :lol:

wenigstens fällt es nicht nur mir auf. "die linken", "die journaille" (<- mein persönlicher favourit :liar: ), "die unfähigen politdarsteller" liest man dafür gebetsmühlenartig in jedem zweiten beitrag.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:06
von trenck
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:02
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 08:09
milu hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 07:40
und dass du relativierst, nach man dich auf den kontext deiner verlinkten artikel hinweist, ist halt ein wenig dings.
...
Und in meiner Welt hat jeder, auch der schlimmste Verbrecher, Anspruch auf Schutz durch den Rechtsstaat
...
Die Klimakleber, die ihr verfassungsmässig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben, aber nicht so, gell?
Den Unterschied zwischen einer, entsprechend geltendem Recht, im vorhinein angekündigten Demonstration und illegalem Verhalten kennst Du? Oder willst Du behaupten, die Polizei, die solche illegalen Störaktionen beenden, würden gegen die Verfassung verstoßen?

trenck

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:07
von shaper
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:06
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:02
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 08:09
milu hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 07:40
und dass du relativierst, nach man dich auf den kontext deiner verlinkten artikel hinweist, ist halt ein wenig dings.
...
Und in meiner Welt hat jeder, auch der schlimmste Verbrecher, Anspruch auf Schutz durch den Rechtsstaat
...
Die Klimakleber, die ihr verfassungsmässig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben, aber nicht so, gell?
Den Unterschied zwischen einer, entsprechend geltendem Recht, im vorhinein angekündigten Demonstration und illegalem Verhalten kennst Du? Oder willst Du behaupten, die Polizei, die solche illegalen Störaktionen beenden, würden gegen die Verfassung verstoßen?

trenck
Ja kenne ich.
Die Aktion von heute war angemeldet.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:14
von trenck
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:07
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:06
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:02
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 08:09

...
Und in meiner Welt hat jeder, auch der schlimmste Verbrecher, Anspruch auf Schutz durch den Rechtsstaat
...
Die Klimakleber, die ihr verfassungsmässig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben, aber nicht so, gell?
Den Unterschied zwischen einer, entsprechend geltendem Recht, im vorhinein angekündigten Demonstration und illegalem Verhalten kennst Du? Oder willst Du behaupten, die Polizei, die solche illegalen Störaktionen beenden, würden gegen die Verfassung verstoßen?

trenck
Ja kenne ich.
Die Aktion von heute war angemeldet.
Erstens, nehme ich an, meinst Du die Aktion gestern (Montag). Die war angekündigt (angedroht), aber nicht angemeldet, wie gesetzlich erforderlich. Die heutige war wiederum, wie sonst auch, überfallsartig. Und wenn eine solche Aktion legal wäre und von der Polizei mit Gewalt aufgelöst wird, würde das bedeuten, dass die Polizei Verfassungsbruch begehen würde. Das zu behaupten ist noch nicht einmal den verhaltensoriginellen Sprechern der Klimaterroristen eingefallen.

trenck

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:16
von shaper
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:14
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:07
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:06
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:02


Die Klimakleber, die ihr verfassungsmässig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben, aber nicht so, gell?
Den Unterschied zwischen einer, entsprechend geltendem Recht, im vorhinein angekündigten Demonstration und illegalem Verhalten kennst Du? Oder willst Du behaupten, die Polizei, die solche illegalen Störaktionen beenden, würden gegen die Verfassung verstoßen?

trenck
Ja kenne ich.
Die Aktion von heute war angemeldet.
Erstens, nehme ich an, meinst Du die Aktion gestern (Montag). Die war angekündigt (angedroht), aber nicht angemeldet, wie gesetzlich erforderlich. Die heutige war wiederum, wie sonst auch, überfallsartig. Und wenn eine solche Aktion legal wäre und von der Polizei mit Gewalt aufgelöst wird, würde das bedeuten, dass die Polizei Verfassungsbruch begehen würde. Das zu behaupten ist noch nicht einmal den verhaltensoriginellen Sprechern der Klimaterroristen eingefallen.

trenck
Ja ich meinte die Aktion gestern.
Nein, ich habe die Aktion der Polizei nicht als verfassungsbrüchig bezeichnet, das ist eine Unterstellung von dir.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:25
von trenck
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:16
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:14
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:07
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:06


Den Unterschied zwischen einer, entsprechend geltendem Recht, im vorhinein angekündigten Demonstration und illegalem Verhalten kennst Du? Oder willst Du behaupten, die Polizei, die solche illegalen Störaktionen beenden, würden gegen die Verfassung verstoßen?

trenck
Ja kenne ich.
Die Aktion von heute war angemeldet.
Erstens, nehme ich an, meinst Du die Aktion gestern (Montag). Die war angekündigt (angedroht), aber nicht angemeldet, wie gesetzlich erforderlich. Die heutige war wiederum, wie sonst auch, überfallsartig. Und wenn eine solche Aktion legal wäre und von der Polizei mit Gewalt aufgelöst wird, würde das bedeuten, dass die Polizei Verfassungsbruch begehen würde. Das zu behaupten ist noch nicht einmal den verhaltensoriginellen Sprechern der Klimaterroristen eingefallen.

trenck
Ja ich meinte die Aktion gestern.
Nein, ich habe die Aktion der Polizei nicht als verfassungsbrüchig bezeichnet, das ist eine Unterstellung von dir.
Ist es wirklich so schwer zu verstehen? Du hast behauptet, die Aktion gestern war angemeldet. Das war schlicht falsch. Wäre sie ordnungsgemäß angemeldet gewesen, hätte die Polizei mit der gewaltsamen Auflösung Verfassungsbruch begangen. Entweder - oder.

trenck

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:31
von combatmiles
"Versammeln" is aber schon was anderes als "sich auf die Straße kleben"...

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 13:50
von winnfield
combatmiles hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:31
"Versammeln" is aber schon was anderes als "sich auf die Straße kleben"...
ja genau.

Fraglich ist auch ob eine unangemeldete Demo auf Fahrbahnen, auch ohne ankleben, unter die Versammlungsfreiheit fällt!

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 14:39
von Steyrer
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:07
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:06
shaper hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 13:02
trenck hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 08:09

...
Und in meiner Welt hat jeder, auch der schlimmste Verbrecher, Anspruch auf Schutz durch den Rechtsstaat
...
Die Klimakleber, die ihr verfassungsmässig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben, aber nicht so, gell?
Den Unterschied zwischen einer, entsprechend geltendem Recht, im vorhinein angekündigten Demonstration und illegalem Verhalten kennst Du? Oder willst Du behaupten, die Polizei, die solche illegalen Störaktionen beenden, würden gegen die Verfassung verstoßen?

trenck
Ja kenne ich.
Die Aktion von heute war angemeldet.
Bist du dir da sicher dass angemeldet im Sinne einer Versammlung / Demo oder doch nur in den Medien angekündigt?
Sonnst hättens nicht ein paar mit Kleber auf den Händen einkassiert bevor sie sich festkleben konnten...

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 15:08
von tousibaer
Vielleicht würde ja ein kurzer Blick ins Versammlungsgesetz Licht in die Sache bringen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2023-02-06

Spoiler:
Auch eine angemeldete Versammlung kann aufgelöst werden, ohne das dies gleich ein Verstoß gegen die Verfassung wäre.

Grüße

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 15:18
von gewo
koennen wir bitte wieder zu waffenrelevantem frust und aerger kommen?
danke

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 14. Feb 2023, 15:19
von gewo
tousibaer hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 15:08
Vielleicht würde ja ein kurzer Blick ins Versammlungsgesetz Licht in die Sache bringen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2023-02-06

Spoiler:
Auch eine angemeldete Versammlung kann aufgelöst werden, ohne das dies gleich ein Verstoß gegen die Verfassung wäre.

Grüße
die um jene es hier geht sind NICHT angemeldete versammlungen ....

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Mi 15. Feb 2023, 08:44
von helmsp
Früher bei AliExpress massenweise günstig Futterale gekauft.
Gestern wollte ich wieder 15 kaufen...liefern nicht nach AUT...hrmpf.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Mi 15. Feb 2023, 09:54
von bino71
gewo hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 15:19
tousibaer hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 15:08
Vielleicht würde ja ein kurzer Blick ins Versammlungsgesetz Licht in die Sache bringen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2023-02-06

Spoiler:
Auch eine angemeldete Versammlung kann aufgelöst werden, ohne das dies gleich ein Verstoß gegen die Verfassung wäre.

Grüße
die um jene es hier geht sind NICHT angemeldete versammlungen ....
Polizei Wien hat folgendes geschrieben:
Sobald die Aktion beginnt (egal ob angekündigt oder nicht), befindet man sich im Versammlungsrecht (wir leben ja noch in einer Art Demokratie hier).
Dazu gibt es dann ein Prozess/Prozedur: Versammlung auflösen, Möglichkeit geben freiwillig zu gehen, Anzeigen androhen, Räumen,...

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Mi 15. Feb 2023, 10:33
von shaper
bino71 hat geschrieben:
Mi 15. Feb 2023, 09:54
gewo hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 15:19
tousibaer hat geschrieben:
Di 14. Feb 2023, 15:08
Vielleicht würde ja ein kurzer Blick ins Versammlungsgesetz Licht in die Sache bringen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2023-02-06

Spoiler:
Auch eine angemeldete Versammlung kann aufgelöst werden, ohne das dies gleich ein Verstoß gegen die Verfassung wäre.

Grüße
die um jene es hier geht sind NICHT angemeldete versammlungen ....
Polizei Wien hat folgendes geschrieben:
Sobald die Aktion beginnt (egal ob angekündigt oder nicht), befindet man sich im Versammlungsrecht (wir leben ja noch in einer Art Demokratie hier).
Dazu gibt es dann ein Prozess/Prozedur: Versammlung auflösen, Möglichkeit geben freiwillig zu gehen, Anzeigen androhen, Räumen,...
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