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Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 16:38
von DonPedro
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:10
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:04
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 15:54
also wäre man heute sozusagen "straffrei"....
Du bist defacto jeden Tag straffrei, solange du keine Straftat begehst.
Also Gestern, Heute, Morgen, Übermorgen. ...
danke für den Tip, das wusste ich so nicht... :tipphead:
Nicht gegen den Wind pinkeln,
und keinen gelben Schnee essen.

Achja Einatmen, Ausatmen, Einatmen. ......

Es gibt offenbar so vieles was du nicht weißt.

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 16:53
von coliflower
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 15:52
MikeD hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 12:11
Wird interessant wann die Verordnung dann in Kraft tritt (12.1.2022 0:00 ?).
Vor einer Veröffentlichung geht das ja rechtlich nicht !

Und die "alte" Verordnung läuft mit heute 24:00 ab.
Was ist dann Morgen (keine Corona Maßnahmen) ?
Kundmachung (Veröffentlichung)

Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen. Diese Veröffentlichung ist Voraussetzung für die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift. Aus rechtlicher Sicht existieren Gesetze und Verordnungen erst mit ihrer Kundmachung und noch nicht, wenn sie lediglich beschlossen sind.

Gesetze und Verordnungen treten
mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung, d.h. am folgenden Tag,
oder
an einem Tag, der im Gesetz bestimmt ist,

Ob das bedeutet wenn eine Verordnung welchen z.B um 18:00 veröffentlicht wird,
am nächsten Tag um 18:00 oder am nächsten Tag um 00:00 in Kraft tritt wäre rechtlich sehr interessant.
00:00 wenn nicht anders definiert.

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 17:29
von Hirschberg
nick_adonidas hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 14:58
Zorn ist ein sehr schlechter Ratgeber. ...
Insgesamt hält sich mein Zorn in Grenzen da mich das ganze Corona-Theater bisher beruflich und privat kaum nennenswert betrifft.
... Ich hab als Kind Polio Impfung bekommen und war auch gesund. ...
So ein Satz sagt mir dass du den grundsätzlichen Unterschied zwischen den bisher üblichen Impfungen und dieser in Bezug auf ihre Wirksamkeit schwachen prophylaktischen Gentherapie nicht verstehst oder nicht verstehen willst.
Aber noch mal, mach wie du meinst, hol dir den 4., 5., x. Schuss wenn du glaubst dass das gut für dich ist!
... Man spielt auch nicht russisches Roulette. ...
Diese "Impfung" IST so was wie russisches Roulette, und bei jedem Durchgang sind mehr "scharfe" in der Trommel...

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 17:49
von combatmiles
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:38
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:10
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:04
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 15:54
also wäre man heute sozusagen "straffrei"....
Du bist defacto jeden Tag straffrei, solange du keine Straftat begehst.
Also Gestern, Heute, Morgen, Übermorgen. ...
danke für den Tip, das wusste ich so nicht... :tipphead:
Nicht gegen den Wind pinkeln,
und keinen gelben Schnee essen.

Achja Einatmen, Ausatmen, Einatmen. ......

Es gibt offenbar so vieles was du nicht weißt.
ma liab bist...

du hast es offensichtlich no net ganz verstanden, aba i erklärs dir, zumindest versuch i es..

also: du weisst nix von einer Verordnung weil sie noch nicht veröffentlich und somit noch nicht rechtsgültig ist.
Du tust was ganz normales, nämlich das was du jeden Tag machst.
Jetzt kommt die Polizei und führt Kontrollen durch und "ertappt" dich bei einem vermeintlichen Rechtsbruch/Straftat.
Du wirst bestraft.

Dabei war die Verordnung noch gar net gültig... klingelts?

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 17:55
von nick_adonidas
Diese "Impfung" IST so was wie russisches Roulette, und bei jedem Durchgang sind mehr "scharfe" in der Trommel...
Jetzt hab ich mich grad vor Lachen an meinem Feierabendbier verschluckt. :D

So cool. Aber hey, wie du meinst. Mein Mitgefühl hast trotzdem wenns dich auf die Intensiv prackt.

nick

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 18:01
von kuni
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 17:49
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:38
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:10
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:04


Du bist defacto jeden Tag straffrei, solange du keine Straftat begehst.
Also Gestern, Heute, Morgen, Übermorgen. ...
danke für den Tip, das wusste ich so nicht... :tipphead:
Nicht gegen den Wind pinkeln,
und keinen gelben Schnee essen.

Achja Einatmen, Ausatmen, Einatmen. ......

Es gibt offenbar so vieles was du nicht weißt.
ma liab bist...

du hast es offensichtlich no net ganz verstanden, aba i erklärs dir, zumindest versuch i es..

also: du weisst nix von einer Verordnung weil sie noch nicht veröffentlich und somit noch nicht rechtsgültig ist.
Du tust was ganz normales, nämlich das was du jeden Tag machst.
Jetzt kommt die Polizei und führt Kontrollen durch und "ertappt" dich bei einem vermeintlichen Rechtsbruch/Straftat.
Du wirst bestraft.

Dabei war die Verordnung noch gar net gültig... klingelts?
Bei mir ist sie online - wenn ich über die normale Suche rein gehe

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _II_6.html

ich lese nix von der von GEWO befürchteten Änderung bei "22. die Abholung vorbestellter Waren."

Ist ab 11.1.2022 0:00 Uhr gültig steht auch da

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 18:42
von DonPedro
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 17:49
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:38
combatmiles hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:10
DonPedro hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:04


Du bist defacto jeden Tag straffrei, solange du keine Straftat begehst.
Also Gestern, Heute, Morgen, Übermorgen. ...
danke für den Tip, das wusste ich so nicht... :tipphead:
Nicht gegen den Wind pinkeln,
und keinen gelben Schnee essen.

Achja Einatmen, Ausatmen, Einatmen. ......

Es gibt offenbar so vieles was du nicht weißt.
ma liab bist...

du hast es offensichtlich no net ganz verstanden, aba i erklärs dir, zumindest versuch i es..

also: du weisst nix von einer Verordnung weil sie noch nicht veröffentlich und somit noch nicht rechtsgültig ist.
Du tust was ganz normales, nämlich das was du jeden Tag machst.
Jetzt kommt die Polizei und führt Kontrollen durch und "ertappt" dich bei einem vermeintlichen Rechtsbruch/Straftat.
Du wirst bestraft.

Dabei war die Verordnung noch gar net gültig... klingelts?
Heute = 10.01.2021 = gültige Verordnung
Bei dir klingelt es höchstwahrscheinlich nicht, es erzeugt eher den Klang eines Hohlkörpers

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 18:45
von combatmiles
Verordnung BGBl. II Nr. 6/2022 treten mit 11. Jänner 2022 in Kraft.“

aber abgesehen davon, eine Verordnung die nur per Medien geleakt is, zählt Nüsse.. Sie muss eben mit einem bestimmten Datum, bestimmte Uhrzeit usw in Kraft treten.. das ist komischerweise meist angeführt.. weils Zeichen aufbrauchen müssen oder warum denkst?
Aso, denken tust ja net, nur glauben..

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 18:48
von DonPedro
kuni hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 18:01
Bei mir ist sie online - wenn ich über die normale Suche rein gehe

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _II_6.html

ich lese nix von der von GEWO befürchteten Änderung bei "22. die Abholung vorbestellter Waren."

Ist ab 11.1.2022 0:00 Uhr gültig steht auch da
Mich würden interessieren warum die WKO ihren Zwangsmitgliedern da nicht beisteht ?
Theoretisch Geschäftsschluss um 18:00 noch nichts veröffentlicht,
Geschäftesbeginn 08:00. Vorbereitung für die Umsetzung dieser Maßnahmen 0 (Null) Minuten.

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 19:31
von trenck
kuni hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 18:01
Bei mir ist sie online - wenn ich über die normale Suche rein gehe

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _II_6.html

ich lese nix von der von GEWO befürchteten Änderung bei "22. die Abholung vorbestellter Waren."

Ist ab 11.1.2022 0:00 Uhr gültig steht auch da
Hab gerade ein Infomail von der WKO bekommen. Demnach ist Click&Collect nach wie vor von der 2G Pflicht ausgenommen.

trenck

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 19:38
von Da_Mani
Lest die Mails von der WKO wirklich jemand?? Ich hab schon vor Monaten damit abgeschlossen

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 21:25
von kuni
Da_Mani hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 19:38
Lest die Mails von der WKO wirklich jemand?? Ich hab schon vor Monaten damit abgeschlossen
Die Mails der WKO sind, neben der Kronenzeitung, die wichtigste Informationsquelle. Die kommen auch um 9 Uhr am Abend noch.

Was soll man sonst als Info hernehmen?

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 21:35
von gewo
kuni hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:25
Da_Mani hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 19:38
Lest die Mails von der WKO wirklich jemand?? Ich hab schon vor Monaten damit abgeschlossen
Die Mails der WKO sind, neben der Kronenzeitung, die wichtigste Informationsquelle. Die kommen auch um 9 Uhr am Abend noch.

Was soll man sonst als Info hernehmen?
schoenes stichwort:
WKO Email von heute nachmittag hat geschrieben: 2G Kontrolle durch den Handel

Betreiber von Kundenbereichen haben ab 11.01.2022 dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises von Kunden in Kundenbereichen von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt. Eine stichprobenartige Kontrolle der 2G Nachweise ist daher nicht mehr ausreichend!

Eine einfache und praktikable Lösung bietet die kostenlose GreenCheck-Appder Österreichischen Sozialversicherung. Die Prüfung der Zertifikate erfolgt offline und es werden keine persönlichen Daten übermittelt. Alternativ ist aber natürlich auch eine manuelle Prüfung der Nachweise möglich.

Achtung: Die Kontrollpflicht betrifft nur den "nicht lebensnotwendigen" Handel - also jene Bereiche die in den bisherigen Lockdowns geschlossen wurden. Sämtliche Ausnahmen (Lebensmittelhandel, Drogerien, Medizinprodukte, Agrarhandel, Tierfutter, Sicherheits- und Notfallprodukte, Tankstellen, Tabaktrafiken, Auto- & Fahradwerkstätten usw.) bestehen weiterhin. Auch die Abholung vorbestellter Waren (Click&Collect) ist weiterhin ohne 2G Nachweis möglich. Für B2B-Geschäfte gilt der Kundenbereich als auswärtige Arbeitsstelle und kann daher mit 3G-Nachweis betreten werden.

Strafen bei Verstößen

Auch die Exekutive wurde angehalten, verstärkt die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren. Der Strafrahmen für Verstöße wird ab 3. Februar 2022 erhöht. Werden Verstöße bemerkt, die auf ein grobes Fehlverhalten des jeweiligen Handelsbetriebes zurückzuführen sind, können ab 3. Februar 2022 auch temporäre Betretungsverbote erlassen werden.

Strafen wegen mindestens zwei Verstößen gegen die Verpflichtungen zu den Einlasskontrollen schließen zudem den Anspruch auf von Corona-Wirtschaftshilfen (Ausfallsbonus/Verlustersatz) aus.
click und collect fuer non 2G scheint also nach wie vor moeglich zu sein

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 21:44
von AUG-andy
gewo hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:35
kuni hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:25
Da_Mani hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 19:38
Lest die Mails von der WKO wirklich jemand?? Ich hab schon vor Monaten damit abgeschlossen
Die Mails der WKO sind, neben der Kronenzeitung, die wichtigste Informationsquelle. Die kommen auch um 9 Uhr am Abend noch.

Was soll man sonst als Info hernehmen?
schoenes stichwort:
WKO Email von heute nachmittag hat geschrieben: 2G Kontrolle durch den Handel

Betreiber von Kundenbereichen haben ab 11.01.2022 dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises von Kunden in Kundenbereichen von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt. Eine stichprobenartige Kontrolle der 2G Nachweise ist daher nicht mehr ausreichend!

Eine einfache und praktikable Lösung bietet die kostenlose GreenCheck-Appder Österreichischen Sozialversicherung. Die Prüfung der Zertifikate erfolgt offline und es werden keine persönlichen Daten übermittelt. Alternativ ist aber natürlich auch eine manuelle Prüfung der Nachweise möglich.

Achtung: Die Kontrollpflicht betrifft nur den "nicht lebensnotwendigen" Handel - also jene Bereiche die in den bisherigen Lockdowns geschlossen wurden. Sämtliche Ausnahmen (Lebensmittelhandel, Drogerien, Medizinprodukte, Agrarhandel, Tierfutter, Sicherheits- und Notfallprodukte, Tankstellen, Tabaktrafiken, Auto- & Fahradwerkstätten usw.) bestehen weiterhin. Auch die Abholung vorbestellter Waren (Click&Collect) ist weiterhin ohne 2G Nachweis möglich. Für B2B-Geschäfte gilt der Kundenbereich als auswärtige Arbeitsstelle und kann daher mit 3G-Nachweis betreten werden.

Strafen bei Verstößen

Auch die Exekutive wurde angehalten, verstärkt die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren. Der Strafrahmen für Verstöße wird ab 3. Februar 2022 erhöht. Werden Verstöße bemerkt, die auf ein grobes Fehlverhalten des jeweiligen Handelsbetriebes zurückzuführen sind, können ab 3. Februar 2022 auch temporäre Betretungsverbote erlassen werden.

Strafen wegen mindestens zwei Verstößen gegen die Verpflichtungen zu den Einlasskontrollen schließen zudem den Anspruch auf von Corona-Wirtschaftshilfen (Ausfallsbonus/Verlustersatz) aus.
Wer wird kontrolliert wenn mehrere Personen gleichzeitig das Geschäft betreten, und danach nur einer zur Kasse zahlen kommt? Passiert öfters als du denkst. Aussuchen tut die komplette Familie, geimpft und ungeimpft. Zahlen tut dann "der Geimpfte". Das wird noch alles sehr lustig werden. :whistle: Oder wie der Buchhändler im Fernsehen gesagt hat : Wenn er schon an der Kasse steht, kann er kaufen auch gleich. Die Belastung ist die Selbe. Werde mir doch nicht meine Kunden vergraulen.

Re: Coronavirus \ COVID 19

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 22:12
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:44
Wer wird kontrolliert wenn ......
du was die andern machn weiss ich ned
und interessiert mich auch ned

bei mir gibts ab morgen 2G kontrolle beim betreten
wer seinen 2G nachweis "zu hause vergessen" hat darf ab morgen vor der tuere die waren click&collect uebernehmen

eintritt ohne 2G nur fuer die bekannten ausnahmen
ich hab da keine andere wahl in der situation

PS:
ausgenommen beruflich bedingte unaufschiebbare kaeufe, inkl jagdbedarf und sicherheitsartikel sowie B2B kaeufe die ja nach wie vor ausgenommen sind

bei jagdbedarf ist der nachweis die jagdkarte
beim beruflich bedingten unaufschiebbaren kauf will ichs zu mindestens irgendwie ernsthaft glaubhaft gemacht erhalten, ueberpruefen kann ichs ja ned zu 100%
und die berechtigung zum kauf von sicherheitsartikel ergibt sich eh aus der erworbenen ware (pfefferspray, elektroschocker, feuerloescher usw.)
und beim B2B kauf ist die gewerbeberechtigung das zutrittsdokument. wers ned mit hat fuer den mach ich gerne die GISA abfrage