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Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 20:34
von the_law
Vaters Beerdigung is grad mal 28 Stunden her und es werden schon Kerzen und Blumen Buketts geklaut :evil: echt armselig die Gesellschaftsentwicklung....0 Respekt, 0 Anstand, 0 Schamgefühl.....

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 20:39
von steiner123
Mein Beileid, den Dieben wünsche ich das Aller schlechteste, zumindest dass sie beim gackn vom Blitz getroffen werden.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 20:45
von gewo
Mein Beileid,
und Kraft für die kommende Zeit.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 20:49
von FdH22
the_law hat geschrieben:
Sa 13. Mai 2023, 20:34
Vaters Beerdigung is grad mal 28 Stunden her und es werden schon Kerzen und Blumen Buketts geklaut :evil: echt armselig die Gesellschaftsentwicklung....0 Respekt, 0 Anstand, 0 Schamgefühl.....
Mein Beileid!
Das Karma wird diese Typen schon einholen!

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 20:52
von Papa Bär
FdH22 hat geschrieben:
Sa 13. Mai 2023, 20:49
the_law hat geschrieben:
Sa 13. Mai 2023, 20:34
Vaters Beerdigung is grad mal 28 Stunden her und es werden schon Kerzen und Blumen Buketts geklaut :evil: echt armselig die Gesellschaftsentwicklung....0 Respekt, 0 Anstand, 0 Schamgefühl.....
Mein Beileid!
Das Karma wird diese Typen schon einholen!
naja... bis es so weit ist, bezahlen wir deren Leben wohl durch unsere Steuern.
Es muss sich in diesem Land bald was ändern....sehr bald.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 21:21
von Dante-Mante
Mein Beileid!
Alles kommt im Leben zurück, Gutes als auch Schlechtes ... für die Diebe wird wohl jedem Klar sein, was kommen wird .

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: So 14. Mai 2023, 07:35
von silverstar
Mein herzliches Beileid !
Tja leider wurden die Friedhofswächter ja aus Einsparungsgründen schon vor langer zeit abgeschafft ! Wieder ein Berufsstand weniger der für so manchen Pensionisten oder Arbeitslosen oder Behinderten eine Aufgabe gewesen währe !

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Mo 15. Mai 2023, 18:54
von MartinRaml
https://wien.orf.at/stories/3207344/ "Kabarettisten bei Klimaprotesten"

Jetzt springen schon unsere zweitklassigen Kabarettisten auf den Klimazug und wollen Aufmerksamkeit der Medien. Und der ORF gibt sie ihnen.
Ich hoffe das Publikum springt ihnen ab und sie werden gescheiter.

Ein guter Teil der Teuerungswelle ist dem Klimawahn geschuldet und das Schlimmste wird noch kommen wenn das so weitergeht.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Mo 15. Mai 2023, 20:38
von trenck
Da gibt's schon weitere Ideen für Verbote und Verteuerungen:

https://www.derstandard.at/story/200014 ... ium-taugen

Ein autofreier Tag pro Monat, Verbrenner-Aus schon ab 2027, Tempolimits, höhere CO2-Bepreisung, und so weiter und so fort.

trenck

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Mo 15. Mai 2023, 21:35
von gewo
trenck hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 20:38
Da gibt's schon weitere Ideen für Verbote und Verteuerungen:

https://www.derstandard.at/story/200014 ... ium-taugen

Ein autofreier Tag pro Monat, Verbrenner-Aus schon ab 2027, Tempolimits, höhere CO2-Bepreisung, und so weiter und so fort.

trenck
Sind ned die einzigen traumtänzer

Schau dir den blauen waldhäusel und sein nö hundehaltergesetz an welches ab 1.6. gilt
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hu ... esetz.html bzw
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2023-06-01

Es gelten fuer die hundehaltung praktisch die selben, teilweise sogar strengere bestimmungen wie fuer den waffenbesitz (nur der psychotest fehlt noch).
Ähnlich wie beim Waffenverbot reicht eine vglsw simple Drohung (zb die Aussage "Schleich di da sonst hast a Watschen") fuer eine Abnahme des Hundes. Und ich bin mitnichten der Meinung dass solche Auesserungen tolerierbar sind. Mein Problem ist dass der Betroffene - aehnlich wie beim Waffenverbot - ggf. glaubhaft machen muss sowas NICHT gesagt zu haben.

Weitere No-Nos
Gemeinde-hunde-blockwarte durch die hintertuere eingefuehrt
Leine und maulkorb praktisch ueberall im ortsgebiet
Freilauf defacto damit nö weit verboten
Und verfall des hundes (!) an den staat bei verstoss gegen das gesetz „Weil jeder einzelne hundebiss einer zuviel ist“

Solches gedankengut reicht fuer mich mein bisheriges wahlverhalten zu aendern
Waffenhandel hin oder her

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 16. Mai 2023, 09:33
von shooter73
gewo hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 21:35
Leine und maulkorb praktisch ueberall im ortsgebiet
Gemäß § 8 Abs. 3 müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden.

Anders verhält sich dies bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden. Diese sind gemäß § 8 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine zu führen.
gewo hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 21:35
Freilauf defacto damit nö weit verboten
Außerhalb von öffentlichen Orten im Ortsbereich, der in § 8 Abs. 5 genannten Örtlichkeiten, einer Hundesicherungszone oder einer (für § 2 und § 3 Hunde) eingeschränkten Hundeauslaufzone können Hunde prinzipiell ohne Maulkorb und Leine geführt werden, wobei hierbei wiederum auf andere gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. auf Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) oder des NÖ Jagdgesetzes 1974 hingewiesen wird.
trotzdem übertrieben, obwohl ich selbst keinen hund besitze :roll:

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 16. Mai 2023, 09:46
von MartinRaml
gewo hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 21:35
....
Es gelten fuer die hundehaltung praktisch die selben, teilweise sogar strengere bestimmungen wie fuer den waffenbesitz (nur der psychotest fehlt noch).
Ähnlich wie beim Waffenverbot reicht eine vglsw simple Drohung (zb die Aussage "Schleich di da sonst hast a Watschen") fuer eine Abnahme des Hundes. Und ich bin mitnichten der Meinung dass solche Auesserungen tolerierbar sind. Mein Problem ist dass der Betroffene - aehnlich wie beim Waffenverbot - ggf. glaubhaft machen muss sowas NICHT gesagt zu haben.
Abnahme eine Tieres sollte schon etwas schwieriger sein. Der Hund hängt ja an seinem Herrl und die Abnahme zieht ja Leid zu. Da sehen die "Tierschützer" dann aber weg?

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 16. Mai 2023, 09:48
von gewo
shooter73 hat geschrieben:
Di 16. Mai 2023, 09:33
gewo hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 21:35
Leine und maulkorb praktisch ueberall im ortsgebiet
Gemäß § 8 Abs. 3 müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden.

Anders verhält sich dies bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden. Diese sind gemäß § 8 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine zu führen.
gewo hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 21:35
Freilauf defacto damit nö weit verboten
Außerhalb von öffentlichen Orten im Ortsbereich, der in § 8 Abs. 5 genannten Örtlichkeiten, einer Hundesicherungszone oder einer (für § 2 und § 3 Hunde) eingeschränkten Hundeauslaufzone können Hunde prinzipiell ohne Maulkorb und Leine geführt werden, wobei hierbei wiederum auf andere gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. auf Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) oder des NÖ Jagdgesetzes 1974 hingewiesen wird.
im prinzip leine oder maulkorb
aber du musst schon auch zwischen den zeilen lesen

1.) sind NÖ gemeinden gem §9a ermaechtigt ihre komplette gemeinde als hundesicherheitszone zu verordnen
damit gilt im kompletten gemeindegebiet an jeder stelle maulkorb und leinenpflicht

2.) alle hunde sind in NÖ gem, §8 Z5 grundsaetzlich mit Leine UND maulkorb zu fuehren
- wenn erforderlich, jedenfalls aber
1. in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,
3. auf Kinderspielplätzen,
4. an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
5. bei Veranstaltungen und
6. in beengten Räumen wie z. B. Lifte, Aufzüge und Gondeln,

und betreffend auslauf ersuche ich dich um info wo so ein NÖ hundebesitzer jetzt die artgerechte haltung des hundes (freilauf) sicherstellen soll wenn
- im ortsgebiet laut hundehaltungsgesetz nicht mehr moeglich
- ausserhalb des ortsgebietes auf oder in reichweite von verkehrsflaeche aufgrund der StVO nicht moeglich ist
- abseits von verklehrsflaechen aufgrund des jagdgesetzes nicht moeglich ist

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 16. Mai 2023, 09:52
von MartinRaml
trenck hat geschrieben:
Mo 15. Mai 2023, 20:38
Da gibt's schon weitere Ideen für Verbote und Verteuerungen:

https://www.derstandard.at/story/200014 ... ium-taugen

Ein autofreier Tag pro Monat, Verbrenner-Aus schon ab 2027, Tempolimits, höhere CO2-Bepreisung, und so weiter und so fort.

trenck
Bin gespannt wie das bei der Wahl dann ausfällt. Ich habe so den Verdacht dass die Politiker an der Bevölkerung vorbeiregieren und damit abgestraft werden.

Re: Frust- und Ärger v8.0

Verfasst: Di 16. Mai 2023, 10:00
von Hasenfuss
Naja, eine gewisse gesetzliche Handhabe gegen Idioten ist nicht verkehrt, aber wenn ich mir das mit der Rasseliste (§ 2), die generelle Meldepflicht (§ 4) und die Überwachung (§ 8a) ansehe, kommt mir das Kotzen. Das ist weit über das Ziel hinausgeschossen, das ist dumm, ungerecht und rassistisch.