ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
Antworten
christopher
Beiträge: 2
Registriert: Fr 20. Dez 2019, 19:39

Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von christopher » Fr 21. Aug 2020, 14:28

Da das Hauptthema inzwischen geschlossen wurde wollte ich mich, der Höflichkeit wegen noch einmal melden.
viewtopic.php?p=758684#p758684

Ein paar Beiträge haben mir schon zu denken gegeben. Notwehr mit einem Messer soll nicht möglich sein wenn man 1,5 Promille hat? Auch habe ich nie geschrieben das ich unter Drogen stand, ich schrieb das der Angreifer unter Drogen stand was ein Test bestätigte. Ich selbst habe noch nie Drogen konsumiert!
Das der "Trollvorwurf" kam schmerzte etwas, aber kann ich beim ersten Posting auch verstehen. Nur sollte man auch nachvollziehen das man in so einer Situation auch panisch im Internet nach Hilfe sucht. Bei einem Forum wie diesem habe ich mir eben bei der Internetsuche erwartet das man sich vielleicht für Notwehr, natürlich unter den Vorgaben des Gesetzgebers auch etwas einsetzt oder damit befasst.

Ein paar andere Beiträge haben mir sehr geholfen, dafür möchte ich mich auch herzlich bei den Schreibern bedanken.

Heute war der letzte Verhandlungstag und der Angreifer wurde zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Meine Notwehr wurde anerkannt, unter anderem weil unabhängige Zeugen den Vorfall und meinen geschilderten Ablauf bestätigen konnten. Der Angreifer drehte danach im Gerichtssaal noch durch und schrie Richter und Staatsanwalt an und drohte allen Zeugen im Gang beim verlassen des Saals.

Personen die einmal in eine ähnliche Situation kommen, kann ich nur einen guten, bzw. auch einen Anwalt aus den Empfehlungen an das Herz legen. In meinem Fall ging zum Glück alles gut aus, vor allem weil ich versuchte zu flüchten und um Hilfe rief, bevor ich mich, wenn auch ohne Erfolg versuchte zu verteidigen. Ein Messer würde ich aber nicht mehr einstecken, selbst wenn es nur so ein Werbemesser ist. Selbst eine Richterin in der U-Haft meinte zu mir man soll lieber einen Stein greifen oder Pfefferspray nutzen, aber um Himmels Willen kein Messer, selbst wenn es Notwehr ist. Die Tage in der U-Haft zählen sicher zum Schlimmsten was man in Österreich erleben kann. Hat man nicht das Glück das gute Anwälte Druck machen, es waren einige dort zu finden die wegen weit harmloseren Anschuldigungen, ohne Vorstrafen schon bis zu 6 Monate dort waren und jeden Tag hofften das es endlich eine Verhandlung oder Einsicht der Staatsanwälte und Richter gibt.

Faktisch betrachtet finde ich die erste Anklage aber immer noch eine Frechheit. Meine Aussage wurde durch 5 Zeugen gestützt, 2 davon kannte ich nicht einmal und konnte man von Anfang an als neutral einstufen. Im Laufe der Ermittlungen wurde sogar noch festgestellt das ein Kotflügel eines Autos beschädigt wurde als er mich umgetreten hat und ich mit dem Kopf darauf donnerte. Ich hatte Schwellungen im ganzen Gesicht, ein Blutgerinsel im Gehirn und man fand sogar meine zerstörte Brille und Splitter der Bankomatkarte die ich am Anfang in der Hand hatte weil ich Zigaretten holen wollte. Dazu kam das ich körperlich stark eingeschränkt bin weil ich seit Jahren unter schweren Bandscheibenproblemen leide und selbst im Stehen ständig Schmerzen habe. Trotzdem wurde ich mit Drogendealern und Vandalen in eine 4 Mann Zelle geworfen und Verdunkelungsgefahr verhängt als gäbe es Notwehr in Österreich gar nicht.

Inzwischen nutzte der Angreifer die Zeit als er das Krankenhaus verlassen hatte um Zeugen zu suchen und zu beeinflussen. Was auch in der Verhandlung zu Tage kam. Loben kann ich nur den Richter, der die Situation gut verstanden hatte und wusste wo er Bohren muss.

Vielleicht mag ja ein Moderator das noch an das alte Thema anhängen. Mit freundlichen Grüßen und Dank an jene die mir hier versuchten zu helfen.

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von kuni » Fr 21. Aug 2020, 14:46

Danke für das Feedback und alles Gute für die Zukunft

Hast du eigentlich einen Anspruch auf Haftentschädigung? Was hat dein Arbeitgeber gesagt?

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5763
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von yoda » Fr 21. Aug 2020, 14:50

Gratuliere zu dem Ausgang, eigentlich eine Frechheit dass man wegen sowas in Untersuchungshaft muss wenn niemand verletzt wurde. Da werden ganz andere Kaliber auf freie Füße gesetzt bzw. nie angeklagt weil im Ausland befindlich.

Man muss sich mal vorstellen was passiert wenn man selbstständig ist und die eigene Firma in Konkurs geht weil man irgendwo im Häfn sitzt obwohl man vollkommen unverschuldet angegriffen wird.

edi
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 284
Registriert: Fr 6. Mai 2016, 01:40

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von edi » Fr 21. Aug 2020, 21:09

Yoda ich stimme dir vollkommen zu.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Yukon » Fr 21. Aug 2020, 21:26

christopher hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 14:28
Da das Hauptthema inzwischen geschlossen wurde wollte ich mich, der Höflichkeit wegen noch einmal melden.
viewtopic.php?p=758684#p758684

Ein paar Beiträge haben mir schon zu denken gegeben. Notwehr mit einem Messer soll nicht möglich sein wenn man 1,5 Promille hat? Auch habe ich nie geschrieben das ich unter Drogen stand, ich schrieb das der Angreifer unter Drogen stand was ein Test bestätigte. Ich selbst habe noch nie Drogen konsumiert!
Das der "Trollvorwurf" kam schmerzte etwas, aber kann ich beim ersten Posting auch verstehen. Nur sollte man auch nachvollziehen das man in so einer Situation auch panisch im Internet nach Hilfe sucht. Bei einem Forum wie diesem habe ich mir eben bei der Internetsuche erwartet das man sich vielleicht für Notwehr, natürlich unter den Vorgaben des Gesetzgebers auch etwas einsetzt oder damit befasst.

Ein paar andere Beiträge haben mir sehr geholfen, dafür möchte ich mich auch herzlich bei den Schreibern bedanken.

Heute war der letzte Verhandlungstag und der Angreifer wurde zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Meine Notwehr wurde anerkannt, unter anderem weil unabhängige Zeugen den Vorfall und meinen geschilderten Ablauf bestätigen konnten. Der Angreifer drehte danach im Gerichtssaal noch durch und schrie Richter und Staatsanwalt an und drohte allen Zeugen im Gang beim verlassen des Saals.

Personen die einmal in eine ähnliche Situation kommen, kann ich nur einen guten, bzw. auch einen Anwalt aus den Empfehlungen an das Herz legen. In meinem Fall ging zum Glück alles gut aus, vor allem weil ich versuchte zu flüchten und um Hilfe rief, bevor ich mich, wenn auch ohne Erfolg versuchte zu verteidigen. Ein Messer würde ich aber nicht mehr einstecken, selbst wenn es nur so ein Werbemesser ist. Selbst eine Richterin in der U-Haft meinte zu mir man soll lieber einen Stein greifen oder Pfefferspray nutzen, aber um Himmels Willen kein Messer, selbst wenn es Notwehr ist. Die Tage in der U-Haft zählen sicher zum Schlimmsten was man in Österreich erleben kann. Hat man nicht das Glück das gute Anwälte Druck machen, es waren einige dort zu finden die wegen weit harmloseren Anschuldigungen, ohne Vorstrafen schon bis zu 6 Monate dort waren und jeden Tag hofften das es endlich eine Verhandlung oder Einsicht der Staatsanwälte und Richter gibt.

Faktisch betrachtet finde ich die erste Anklage aber immer noch eine Frechheit. Meine Aussage wurde durch 5 Zeugen gestützt, 2 davon kannte ich nicht einmal und konnte man von Anfang an als neutral einstufen. Im Laufe der Ermittlungen wurde sogar noch festgestellt das ein Kotflügel eines Autos beschädigt wurde als er mich umgetreten hat und ich mit dem Kopf darauf donnerte. Ich hatte Schwellungen im ganzen Gesicht, ein Blutgerinsel im Gehirn und man fand sogar meine zerstörte Brille und Splitter der Bankomatkarte die ich am Anfang in der Hand hatte weil ich Zigaretten holen wollte. Dazu kam das ich körperlich stark eingeschränkt bin weil ich seit Jahren unter schweren Bandscheibenproblemen leide und selbst im Stehen ständig Schmerzen habe. Trotzdem wurde ich mit Drogendealern und Vandalen in eine 4 Mann Zelle geworfen und Verdunkelungsgefahr verhängt als gäbe es Notwehr in Österreich gar nicht.

Inzwischen nutzte der Angreifer die Zeit als er das Krankenhaus verlassen hatte um Zeugen zu suchen und zu beeinflussen. Was auch in der Verhandlung zu Tage kam. Loben kann ich nur den Richter, der die Situation gut verstanden hatte und wusste wo er Bohren muss.

Vielleicht mag ja ein Moderator das noch an das alte Thema anhängen. Mit freundlichen Grüßen und Dank an jene die mir hier versuchten zu helfen.
Vorab gratuliere ich dir, dass die Sache zu deinen Gunsten entschieden wurde, gottseidank ist dir zumindest in dieser Hinsicht kein Schaden im Sinne einer Vorstrafe entstanden, denn aufgrund deiner Schilderung (Zeugenbeeinflussung) hätte die Geschichte bei einem unaufmerksamen Richter auch anders ausgehen können.
Die Umstände deiner U-Haft, bzw die Tatsache dass überhaupt eine verhängt würde, halte ich persönlich für eine Frechheit.
Persönlich würde mich sehr interessieren, ob, und falls ja, du berufliche Nachteile dadurch erfahren musstest, bzw ob dir dafür eine halbwegs gerechtfertigte Entschädigung zugesprochen wurde.

Als Moderator möchte ich anmerken, dass der Link in deinem ersten Post zu deiner Schilderung der Geschehnisse im Dezember absolut ausreichend erscheint.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Alaskan454 » Fr 21. Aug 2020, 22:11

Yukon hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 21:26

Vorab gratuliere ich dir, dass die Sache zu deinen Gunsten entschieden wurde, gottseidank ist dir zumindest in dieser Hinsicht kein Schaden im Sinne einer Vorstrafe entstanden, denn aufgrund deiner Schilderung (Zeugenbeeinflussung) hätte die Geschichte bei einem unaufmerksamen Richter auch anders ausgehen können.
Die Umstände deiner U-Haft, bzw die Tatsache dass überhaupt eine verhängt würde, halte ich persönlich für eine Frechheit.

Auch ich gratuliere dir christopher :clap:

Du brauchst dafür keine Zeugenbeeinflussung im eigentlichen Sinn. Es reicht schon wenn ein ahnungsloser Notarzt eine Meinung bzw Ahnung hat trotz Zeugen die dann aber blöderweise zum Ärger vom Staatsanwalt vom gerichtlich beeideten Sachverständigen zerlegt wird wie eine Sau..........


Für die zu Unrecht verhängte U-Haft gebührt ihm natürlich eine Entschädigung.

Benutzeravatar
Flolito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2417
Registriert: Fr 10. Sep 2010, 20:26

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Flolito » Fr 21. Aug 2020, 23:24

.....ein Wahnsinn.... 3 Monate Bewährung für einen Mordversuch.......unsere Justiz ist eine Frechheit.

Alles Gute dir!

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Alaskan454 » Fr 21. Aug 2020, 23:42

Flolito hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 23:24
.....ein Wahnsinn.... 3 Monate Bewährung für einen Mordversuch.......unsere Justiz ist eine Frechheit.
Wo liest du etwas von Mordversuch und 3 Monate Bewährung? :think:

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7022
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von AUG-andy » Fr 21. Aug 2020, 23:43

Flolito hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 23:24
.....ein Wahnsinn.... 3 Monate Bewährung für einen Mordversuch.......unsere Justiz ist eine Frechheit.

Alles Gute dir!
Heute war der letzte Verhandlungstag und der Angreifer wurde zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Drei Monate oder drei Jahre ist schon ein gewaltiger Unterschied. ;)
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Alaskan454 » Sa 22. Aug 2020, 00:08

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 23:43

Drei Monate oder drei Jahre ist schon ein gewaltiger Unterschied. ;)
Erstens das und zweitens hat der Kandidat so und so viele Monate auf 3 Jahre zur Bewährung bekommen.

Auch wenn manche ua das Opfer selbst glauben das es ein Mordversuch ist, entscheidet dies letztendlich der Staatsanwalt welche Anklage er erhebt beruhend auf dem Urteil eines Sachverständigen ob das ein Mordversuch oder eine Körperverletzung war.


Ich gehe mal davon aus das der Angreifer nach Paragraph 84 und nicht 85 verurteilt wurde oder?

Was mich aber brennend interessieren würde ist wer dich mit einer Gehirnblutung in U-Haft nimmt? :think:
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Sa 22. Aug 2020, 00:16, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Pregarten
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 257
Registriert: Di 16. Jul 2019, 18:51

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Pregarten » Sa 22. Aug 2020, 00:15

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 23:43
Flolito hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 23:24
.....ein Wahnsinn.... 3 Monate Bewährung für einen Mordversuch.......unsere Justiz ist eine Frechheit.

Alles Gute dir!
Heute war der letzte Verhandlungstag und der Angreifer wurde zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Drei Monate oder drei Jahre ist schon ein gewaltiger Unterschied. ;)
3 Jahre wird die Zeit der Bewährung sein. Die Höhe der Strafe wird es nicht sein, ich meine mich zu erinnern, dass max. 2 jährige Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Alaskan454 » Sa 22. Aug 2020, 00:18

Pregarten hat geschrieben:
Sa 22. Aug 2020, 00:15

3 Jahre wird die Zeit der Bewährung sein. Die Höhe der Strafe wird es nicht sein, ich meine mich zu erinnern, dass max. 2 jährige Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Korrekt, die Dauer der Bewährung können sie dir auf max 5 Jahre geben aber bei der ersten Verurteilung gibts normal die 3 Jahre.

Schuttwegraeumer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1003
Registriert: Sa 16. Jan 2016, 23:01

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Schuttwegraeumer » Sa 22. Aug 2020, 04:22

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 23:43
Flolito hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 23:24
.....ein Wahnsinn.... 3 Monate Bewährung für einen Mordversuch.......unsere Justiz ist eine Frechheit.

Alles Gute dir!
Heute war der letzte Verhandlungstag und der Angreifer wurde zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Drei Monate oder drei Jahre ist schon ein gewaltiger Unterschied. ;)
War der Angreifer auch in Untersuchungshaft?

Schuttwegraeumer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1003
Registriert: Sa 16. Jan 2016, 23:01

Re: Rückmeldung zwecks Notwehrfall

Beitrag von Schuttwegraeumer » Sa 22. Aug 2020, 18:59

War der Vorfall eigentlich in den Medien?
Gibts es diesbezüglich was nachzulesen?

Antworten