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Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verletzt
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
jo mit modernen schutzwesten wäre das kein thema, die trägst drunter ohne wirklich was zu merken. aber bei den sperrigen, starren und schweren dingern die momentan ausrüstungsstandard sind verstehe ich schon dass polizisten die nicht standardmäßig immer tragen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
die nicht standardmäßig immer tragen.
Daran ist kein Hindenken. Die legst du wirklich nur in Ausnahmesituationen an. Außerhalb des ET hab ich die noch nie angezogen.
Abgesehen davon sind die Fälle wo Polizisten verletzt oder getötet wurden aus ganz normalen Routinesituationen heraus die Regel.
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
Ein Onkel von mir ist Kriminalbeamter in DE, für den wäre es undenkbar ohne Schutzweste zum Dienst zu gehen und so halten es dort auch viele seiner Kollegen. Allerdings hat seine Dienststelle relativ moderne Westen die den Träger kaum einschränken und er arbeitet doch an sehr exponierter Stelle (Rotlicht&Drogen). Also gehen tut es schon und man kann sich daran auch problemlos gewöhnen - aber im Endeffekt ist es natürlich die Entscheidung jedes einzelnen Beamten.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
Also gehen tut es schon und man kann sich daran auch problemlos gewöhnen
Bestreite ich ja nicht.
Ich sprach von
aber bei den sperrigen, starren und schweren dingern die momentan ausrüstungsstandard sind
Sowas
jo mit modernen schutzwesten wäre das kein thema, die trägst drunter ohne wirklich was zu merken
will ich haben.
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Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
http://noe.orf.at/stories/498491/
Ab welcher Verurteilung bekommt man ein Waffenverbot?
Eine Nachschau ergab laut Schuch, dass aus dem Tresor eine von zwei Glock 19 fehlte. Der Mann war im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde.
Der 34-Jährige sei nicht als Gewalttäter bekanntgewesen, sagte der niederösterreichische Sicherheitsdirektor Franz Prucher.
Es habe deshalb auch keinen Grund gegeben, dem Mann die Waffenbesitzkarte abzunehmen. Der 34-Jährige sei zuletzt arbeitslos gewesen.
Ab welcher Verurteilung bekommt man ein Waffenverbot?
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"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
rubylaser694 hat geschrieben: Ab welcher Verurteilung bekommt man ein Waffenverbot?
Täte mich auch interessieren.
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
§ 8 Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1.
Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2.
mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3.
Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
(3) Als nicht verläßlich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung
1.
wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder
2.
wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels oder
3.
wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen oder
4.
wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung, sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist.
(4) Eine gemäß Abs. 3 maßgebliche Verurteilung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist. Trotz einer nicht getilgten Verurteilung im Sinne des Abs. 3 kann ein Mensch verläßlich sein, wenn das Gericht vom Ausspruch der Strafe abgesehen hat (§ 12 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 - JGG, BGBl. Nr. 599); gleiches gilt, wenn das Gericht sich den Ausspruch der Strafe vorbehalten hat (§ 13 JGG) oder die Strafe - außer bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten - ganz oder teilweise bedingt nachgesehen hat, sofern kein nachträglicher Strafausspruch oder kein Widerruf der bedingten Strafnachsicht erfolgte.
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
......
und § 12 Waffenverbot
§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
....
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1.
Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2.
mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3.
Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
(3) Als nicht verläßlich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung
1.
wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder
2.
wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels oder
3.
wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen oder
4.
wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung, sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist.
(4) Eine gemäß Abs. 3 maßgebliche Verurteilung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist. Trotz einer nicht getilgten Verurteilung im Sinne des Abs. 3 kann ein Mensch verläßlich sein, wenn das Gericht vom Ausspruch der Strafe abgesehen hat (§ 12 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 - JGG, BGBl. Nr. 599); gleiches gilt, wenn das Gericht sich den Ausspruch der Strafe vorbehalten hat (§ 13 JGG) oder die Strafe - außer bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten - ganz oder teilweise bedingt nachgesehen hat, sofern kein nachträglicher Strafausspruch oder kein Widerruf der bedingten Strafnachsicht erfolgte.
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
......
und § 12 Waffenverbot
§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
....
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Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen
Gild das für alle Verurteilungen oder nur für die in Punk 1.?
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Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
Steht ja klar da.:
1.
wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen.
Sonst würde es ja im Gesetzestext heißen: ... oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten....(egal welches Delikt) und solchiges könnte dir bspw. bei einem schwereren Verkehrsunfall (auch ohne Alk.) ganz schnell passieren.
Ticket
1.
wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen.
Sonst würde es ja im Gesetzestext heißen: ... oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten....(egal welches Delikt) und solchiges könnte dir bspw. bei einem schwereren Verkehrsunfall (auch ohne Alk.) ganz schnell passieren.
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- Maggo
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Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
Mittlerweile ist einer der Polizisten an seinen schweren Verletzungen erlegen.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nach ... st-tot.csp
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nach ... st-tot.csp
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
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Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
Manche Menschen sind wirklich nicht zu verstehen. Der Mann versucht zwei Polizisten zu ermorden -was ihm bei einem auch gelingt- und bringt sich dann selbst um. Jetzt hat er einen Unschuldigen getötet, dessen Familie in große Trauer gestürzt, seine eigene Frau zu einer Witwe und seine Tochter zu einer Halbwaisen gemacht, und das alles nur wegen einer zweimonatigen (!) Haftstrafe, die er hätte verbüßen sollen. So eine Drecksau, wirklich.
Zur Ausrüstung der Polizei: Ich verstehe es auch nicht, wieso die keine ordentlichen Schutzwesten haben so wie Polizisten in anderen Ländern auch. Na wenigstens haben sie kugelsichere Funkgeräte, sonst wäre der andere auch gestorben. Danke, liebes BMI!
Zur Ausrüstung der Polizei: Ich verstehe es auch nicht, wieso die keine ordentlichen Schutzwesten haben so wie Polizisten in anderen Ländern auch. Na wenigstens haben sie kugelsichere Funkgeräte, sonst wäre der andere auch gestorben. Danke, liebes BMI!
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
Ich habe (ist allerdings lange her) in einem Buch eines gewissen H. J. Stammel gelesen, daß viele Polizisten in den USA in sich auf eigene Kosten mit Schutzwesten ausrüsten (damals war, glaube ich, ein Modell des Herstellers "Second Chance" das Nonplusultra) - angeblich, weil es sonst Probleme mit der Lebensversicherung geben kann (die Witwe also ggf. in materieller Hinsicht durch die Finger schaut). Jetzt kann man natürlich darüber philosophieren, daß es eine Gemeinheit des Dienstgebers ist, seinen Mitarbeitern keine angemessene Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Das hilft aber nicht wirklich weiter!
Würde ich mich in einer beruflichen Position befinden, in der ich damit rechnen müßte, zur Zielscheibe zu werden, würde ich jedenfalls nicht zögern, einen Tausender oder mehr in die Hand zu nehmen, um mich zu schützen. Von österreichischen Beamten allerdings so viel zu Weitblick un Initiative zu erwarten, ist aber wohl verfehlt: "G´schicht eana schon recht, waun i daschoss´n wia - hättn´s ma a kuglsichare Westn `kauft...!"
Würde ich mich in einer beruflichen Position befinden, in der ich damit rechnen müßte, zur Zielscheibe zu werden, würde ich jedenfalls nicht zögern, einen Tausender oder mehr in die Hand zu nehmen, um mich zu schützen. Von österreichischen Beamten allerdings so viel zu Weitblick un Initiative zu erwarten, ist aber wohl verfehlt: "G´schicht eana schon recht, waun i daschoss´n wia - hättn´s ma a kuglsichare Westn `kauft...!"
Right is right and left is wrong!
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
ich bezweifle, das österreichische Beamte eine privat angeschaffte kugelsichere Weste im Dienst überhaupt tragen dürfen ... (aber wo kein Kläger...)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
BigBen hat geschrieben:ich bezweifle, das österreichische Beamte eine privat angeschaffte kugelsichere Weste im Dienst überhaupt tragen dürfen ... (aber wo kein Kläger...)
es ist auch nicht so, dass das ÖBH die Ausrüstung zur Verfügung stellt, die notwendig wäre. Das muß man sich dann eben selbst kaufen. Ist leider traurige Wahrheit. Und beim BH gibts Richtlinien - wenn man sich an die hält, kann man sich schon recht schön ausstatten. Wird bei der Polizei auch nicht anders sein...
I have a very strict gun control policy: if there's a gun around, I want to be in control of it
Clint Eastwood
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- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Hirtenberg, Schießerei: Ein Toter, zwei Polizisten verle
Was ich unter meinem Hemd trage schreibt mir niemand vor. Solange es nicht sichtbar ist und daher das Erscheinungsbild der Uniform stört.
Auf einer Inspektion zu arbeiten, in der es im Sommer 36 Grad hat (und im Dienstwagen 40+) mit einer Schutzweste ist aber kein Vergnügen, so viel steht fest. Auch wenn irgendwann der Moment kommt, wo sie nützlich ist.
Auf einer Inspektion zu arbeiten, in der es im Sommer 36 Grad hat (und im Dienstwagen 40+) mit einer Schutzweste ist aber kein Vergnügen, so viel steht fest. Auch wenn irgendwann der Moment kommt, wo sie nützlich ist.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.