ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
Benutzeravatar
Kitty
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 180
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:35

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von Kitty » Fr 1. Feb 2019, 07:10

>Michael< hat geschrieben:
Do 31. Jan 2019, 22:31
Kitty hat geschrieben:
Do 31. Jan 2019, 21:18
Ich Tausch mal Pfefferspray gegen so eine Mini Haarspraydose .... sollte auch brennen .....
Feuerzeug ned vergessen. ;)

(Scherz!)

....... Scherz? 🤔
This little Kitty belongs to a vicious shooter 🐈

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von cas81 » Fr 1. Feb 2019, 07:20

Oder gleich ein ordentliches Sturmfeuerzeug mit heftiger Stichflamme auf maximaler Größe. Auch ok und sogar in anderen Situationen nützlich... zB falls man 3 Leuten in einer Reihe gleichzeitig Feuer geben will...
Ich hatte mal sowas. Sah leider aus wie eine Handgranate :o :lol:
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

silverstar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 430
Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von silverstar » Fr 1. Feb 2019, 07:25

bino71 hat geschrieben:
Do 31. Jan 2019, 22:17
Steht im pdf von der Polizei §1 / 3. Nicht gut genug?
Aber nicht im Gesetz !
Beruf dich mal vor Gericht wenn es um deine Verlässlichkeit geht auf irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters !
Ich werde diese "Verbotszonen " meiden ! Die Gewerbetreibenden denen ich als Kunde fehlen werde können sich im Rathaus beschweren! Es kann doch nicht sein dass diese Wappler echt glauben damit eine Straftat verhindern zu können ?
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

Benutzeravatar
Jo_Kux
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1535
Registriert: So 17. Jul 2016, 23:05

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von Jo_Kux » Fr 1. Feb 2019, 08:46

Wo find ich denn das betroffene PDF? sorry.....
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

Benutzeravatar
Weissi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1639
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 09:58
Wohnort: Südsteiermark

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von Weissi » Fr 1. Feb 2019, 09:25

2 Seiten vorher...

Verordnung Waffenverbotszone

Praterstern: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1378.pdf
Donaukanal: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1377.pdf

Grüße,

Weissi

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von BigBen » Fr 1. Feb 2019, 09:28

Oder eben direkt auf der Website der BPD Wien...wo sowas halt hingehört...
http://polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3942
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von bino71 » Fr 1. Feb 2019, 09:37

silverstar hat geschrieben:
Fr 1. Feb 2019, 07:25
bino71 hat geschrieben:
Do 31. Jan 2019, 22:17
Steht im pdf von der Polizei §1 / 3. Nicht gut genug?
Aber nicht im Gesetz !
Beruf dich mal vor Gericht wenn es um deine Verlässlichkeit geht auf irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters !
Ich werde diese "Verbotszonen " meiden ! Die Gewerbetreibenden denen ich als Kunde fehlen werde können sich im Rathaus beschweren! Es kann doch nicht sein dass diese Wappler echt glauben damit eine Straftat verhindern zu können ?
Sicherheitspolizeigesetz ist also kein Gesetz für Dich? Daher auch STGB und WaffG wohl auch nicht.
Komische Ansichten hast aber schon.
Und was hat das mit dem BM und Rathaus zu tun?

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von BigBen » Fr 1. Feb 2019, 09:53

Abgesehen davon ist das Dokument der LPD eine VERORDNUNG....und nicht "irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters". Die Sinnhaftigkeit so einer Verordnung darf gerne kritisiert werden - aber ich deiner Art zu Schreiben entnehme ich eine gewisse Grundhaltung wo Argumente nicht viel helfen werden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von Yukon » Fr 1. Feb 2019, 09:54

bino71 hat geschrieben:
Do 31. Jan 2019, 22:17
Steht im pdf von der Polizei §1 / 3. Nicht gut genug?
Ich habe mir den §36b SPG nocheinmal genau durchgelesen, ja, dieser Paragraph enthält eine Verordnungsermächtigung, allerdings erstreckt diese Verordnungsermächtigung ausschließlich auf die Festlegung des "öffentlichen Ortes", wo diese depperte Waffenverbotszone gelten soll.
Die Verordnungsermächtigung erstreckt sich NICHT auf eine Festlegung welche Art von "Waffen" von §36b erfasst werden.
Insofern kann es sich nur um eine Rechtsmeinung der Landespolizeidirektion handeln, dass Pfeffersprays keine Waffen im Sinne des §36b sind.
Daher: nein, das pdf von der Polizei ist in meinen Augen nicht gut genug.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von Yukon » Fr 1. Feb 2019, 09:57

BigBen hat geschrieben:
Fr 1. Feb 2019, 09:53
Abgesehen davon ist das Dokument der LPD eine VERORDNUNG....und nicht "irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters". Die Sinnhaftigkeit so einer Verordnung darf gerne kritisiert werden - aber ich deiner Art zu Schreiben entnehme ich eine gewisse Grundhaltung wo Argumente nicht viel helfen werden.
Siehe mein Post davor:
Die Verordnung darf laut SPG den Ort definieren, aber die Verordnung darf laut SPG nicht die Art der Waffen definieren.
Insofern kann die LPD in ihrer Verordnung den Pfefferspray nicht aus dem Wirkungsbereich des §36b ausnehmen, weil die LPD nicht dazu ermächtigt ist.
So würde ich das sehen

Edith: vergessenes Wort hinzugefügt
Zuletzt geändert von Yukon am Fr 1. Feb 2019, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

silverstar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 430
Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von silverstar » Fr 1. Feb 2019, 10:17

Insofern kann es sich nur um eine Rechtsmeinung der Landespolizeidirektion handeln, dass Pfeffersprays keine Waffen im Sinne des §36b sind.
Womit wir wieder bei dem Thema "Geschwafel " sind ! Eine "Rechtsmeinung " und eine Aussage eines Bürgermeisters sind kein Gesetz !
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1235
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von panhandle » Fr 1. Feb 2019, 10:21

Hi....

So wie es aussieht wird/möchte/sollte/dürfe dann der Polizist "vor Ort" entscheiden, ob die zu kontrollierende Person den Pfefferspray noch "rechtens" bei sich hat oder nicht.....

Zumindest nach Aussage von Dr. Wagner.....
siehe/höre.. https://tvthek.orf.at/profile/konkret/1 ... =kon&pos=0
Also eh eine "österr". Lösung :whistle:
(Sarkasmus/Ironisch???)

g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von cas81 » Fr 1. Feb 2019, 11:50

Yukon hat geschrieben:
Fr 1. Feb 2019, 09:57
Insofern kann die LPD in ihrer Verordnung den Pfefferspray aus dem Wirkungsbereich des §36b ausnehmen, weil die LPD nicht dazu ermächtigt ist.
So würde ich das sehen
Und trotzdem gilt die VO wie sie ist für den Rechtsunterworfenen. IdS für uns völlig egal.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
Jo_Kux
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1535
Registriert: So 17. Jul 2016, 23:05

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von Jo_Kux » Fr 1. Feb 2019, 11:59

"mit sich führen" = tansportieren?
also was anderes als "führen"
Wortklauberei ich weiss....aber eventuell ned ganz unproblematisch.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)

Beitrag von cas81 » Fr 1. Feb 2019, 12:10

Tja, das ist die Frage. Grundsätzlich lässt sich dem Zweck dieses Gesetzes und damit dieser VO eben gerade NICHT der Sinn entnehmen, dass Transport unterbunden werden soll. IdS gehe ich von allgemeinem Sprachgebrauch aus, das SPG und die VO hat erst mal nichts mit dem WaffG zu tun und bezieht sich auch auf alle anderen Waffen. Aber ein übereifriger Polizist kann zumindest Probleme anzetteln.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Gesperrt