....... Scherz?
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Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
....... Scherz?
This little Kitty belongs to a vicious shooter
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Oder gleich ein ordentliches Sturmfeuerzeug mit heftiger Stichflamme auf maximaler Größe. Auch ok und sogar in anderen Situationen nützlich... zB falls man 3 Leuten in einer Reihe gleichzeitig Feuer geben will...
Ich hatte mal sowas. Sah leider aus wie eine Handgranate
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Aber nicht im Gesetz !
Beruf dich mal vor Gericht wenn es um deine Verlässlichkeit geht auf irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters !
Ich werde diese "Verbotszonen " meiden ! Die Gewerbetreibenden denen ich als Kunde fehlen werde können sich im Rathaus beschweren! Es kann doch nicht sein dass diese Wappler echt glauben damit eine Straftat verhindern zu können ?
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Wo find ich denn das betroffene PDF? sorry.....
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
2 Seiten vorher...
Verordnung Waffenverbotszone
Praterstern: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1378.pdf
Donaukanal: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1377.pdf
Grüße,
Weissi
Verordnung Waffenverbotszone
Praterstern: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1378.pdf
Donaukanal: https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1377.pdf
Grüße,
Weissi
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Oder eben direkt auf der Website der BPD Wien...wo sowas halt hingehört...
http://polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx
http://polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Sicherheitspolizeigesetz ist also kein Gesetz für Dich? Daher auch STGB und WaffG wohl auch nicht.silverstar hat geschrieben: ↑Fr 1. Feb 2019, 07:25Aber nicht im Gesetz !
Beruf dich mal vor Gericht wenn es um deine Verlässlichkeit geht auf irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters !
Ich werde diese "Verbotszonen " meiden ! Die Gewerbetreibenden denen ich als Kunde fehlen werde können sich im Rathaus beschweren! Es kann doch nicht sein dass diese Wappler echt glauben damit eine Straftat verhindern zu können ?
Komische Ansichten hast aber schon.
Und was hat das mit dem BM und Rathaus zu tun?
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Abgesehen davon ist das Dokument der LPD eine VERORDNUNG....und nicht "irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters". Die Sinnhaftigkeit so einer Verordnung darf gerne kritisiert werden - aber ich deiner Art zu Schreiben entnehme ich eine gewisse Grundhaltung wo Argumente nicht viel helfen werden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Ich habe mir den §36b SPG nocheinmal genau durchgelesen, ja, dieser Paragraph enthält eine Verordnungsermächtigung, allerdings erstreckt diese Verordnungsermächtigung ausschließlich auf die Festlegung des "öffentlichen Ortes", wo diese depperte Waffenverbotszone gelten soll.
Die Verordnungsermächtigung erstreckt sich NICHT auf eine Festlegung welche Art von "Waffen" von §36b erfasst werden.
Insofern kann es sich nur um eine Rechtsmeinung der Landespolizeidirektion handeln, dass Pfeffersprays keine Waffen im Sinne des §36b sind.
Daher: nein, das pdf von der Polizei ist in meinen Augen nicht gut genug.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Siehe mein Post davor:BigBen hat geschrieben: ↑Fr 1. Feb 2019, 09:53Abgesehen davon ist das Dokument der LPD eine VERORDNUNG....und nicht "irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters". Die Sinnhaftigkeit so einer Verordnung darf gerne kritisiert werden - aber ich deiner Art zu Schreiben entnehme ich eine gewisse Grundhaltung wo Argumente nicht viel helfen werden.
Die Verordnung darf laut SPG den Ort definieren, aber die Verordnung darf laut SPG nicht die Art der Waffen definieren.
Insofern kann die LPD in ihrer Verordnung den Pfefferspray nicht aus dem Wirkungsbereich des §36b ausnehmen, weil die LPD nicht dazu ermächtigt ist.
So würde ich das sehen
Edith: vergessenes Wort hinzugefügt
Zuletzt geändert von Yukon am Fr 1. Feb 2019, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Insofern kann es sich nur um eine Rechtsmeinung der Landespolizeidirektion handeln, dass Pfeffersprays keine Waffen im Sinne des §36b sind.
Womit wir wieder bei dem Thema "Geschwafel " sind ! Eine "Rechtsmeinung " und eine Aussage eines Bürgermeisters sind kein Gesetz !
Womit wir wieder bei dem Thema "Geschwafel " sind ! Eine "Rechtsmeinung " und eine Aussage eines Bürgermeisters sind kein Gesetz !
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Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Hi....
So wie es aussieht wird/möchte/sollte/dürfe dann der Polizist "vor Ort" entscheiden, ob die zu kontrollierende Person den Pfefferspray noch "rechtens" bei sich hat oder nicht.....
Zumindest nach Aussage von Dr. Wagner.....
siehe/höre.. https://tvthek.orf.at/profile/konkret/1 ... =kon&pos=0
Also eh eine "österr". Lösung
(Sarkasmus/Ironisch???)
g
willi
So wie es aussieht wird/möchte/sollte/dürfe dann der Polizist "vor Ort" entscheiden, ob die zu kontrollierende Person den Pfefferspray noch "rechtens" bei sich hat oder nicht.....
Zumindest nach Aussage von Dr. Wagner.....
siehe/höre.. https://tvthek.orf.at/profile/konkret/1 ... =kon&pos=0
Also eh eine "österr". Lösung
(Sarkasmus/Ironisch???)
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Und trotzdem gilt die VO wie sie ist für den Rechtsunterworfenen. IdS für uns völlig egal.
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Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
"mit sich führen" = tansportieren?
also was anderes als "führen"
Wortklauberei ich weiss....aber eventuell ned ganz unproblematisch.
also was anderes als "führen"
Wortklauberei ich weiss....aber eventuell ned ganz unproblematisch.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Und es fängt an...(Waffenverbotszone für Wien)
Tja, das ist die Frage. Grundsätzlich lässt sich dem Zweck dieses Gesetzes und damit dieser VO eben gerade NICHT der Sinn entnehmen, dass Transport unterbunden werden soll. IdS gehe ich von allgemeinem Sprachgebrauch aus, das SPG und die VO hat erst mal nichts mit dem WaffG zu tun und bezieht sich auch auf alle anderen Waffen. Aber ein übereifriger Polizist kann zumindest Probleme anzetteln.
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