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21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage anlege

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Techniker50944
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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Techniker50944 » Mi 24. Aug 2016, 15:46

YWN hat geschrieben:[quote="bino71"
Manchen scheint unklar zu sein dass spätestens am 2. Tag nach einem grossflächigen Stromausfall keine Einsatzkräfte mehr fahren, selbst das AKH hat nicht genug Sprit für 24 Stunden Notstrom gelagert und man weiss dass danach Ebbe ist weil von der OMV auch keiner mehr (durch)kommt.

Mindestens 60% aller Einsatzkräfte kommen nach 3 Tagen erst gar nicht zum Dienst und bleiben bei der Familie, der Rest hat keinen SPRIT mehr zum ausfahren, da weder Bundesheer, noch Polizei oder andere NGOs durch die Sparmassnahmen der letzen 25 Jahre eine autarke Versorgung haben und die zivilen Tankstellen ohnehin ab der 1. Sekunde stillstehen da niemand ein Aggregat nutzt.
Fragt mal bei eurer Tanke nach. :D

Im Prinzip muss man es so wie Ben sehen, als Versicherung und jeder der am Land aufwuchs und unter 30 ist, redet am Besten mit seinen Grosseltern oder schaut ganz einfach in deren Speis nach was dort so lagert.


Herrlich, die Spritdiskussion, ich liebe es:

Sicherlich, ab der 1. Sekunde ohne Strom gibts an der Tanke keinen Sprit mehr....

Nur ist man in Tirol gerade dabei, pro Bezirk eine Tankstelle umzurüsten, um auch im Blackout-Fall arbeiten zu können.

Und ich schreibe jetzt das selbe wie im Feuerwehrforum: Wenn man nicht wartet, bis das letzte Aggregat keinen Sprit mehr hat, bekomme ich (als offizieller Sicht) aus jeder Tanke innerhalb 30 min meinen Sprudel raus.

Diesel-Aggregate wären hier von Vorteil, als Tiroler ist man da mit den ganzen Transittankstellen mit Lagermengen von tlw. 250.000lt Diesel natürlich im Vorteil. Das diese "Behördlichen Notversorgungstankstellen" nur für Einsatzfahrzeuge und sonstige "Lageentscheidende Motoren" sind und entsprechend zu sichern sind, ist auch klar...
Auch zu Hause wäre das von Vorteil, hab ich doch eine Ölheizung, und somit immer frischen Treibstoff eingelagert :)

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Plinkster » Mi 24. Aug 2016, 15:48

YWN hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Stimmt so nicht ... Die Wiener Wasserleitung braucht keinen Strom für Pumpen und ähnliches.
Fast ganz Wien kann nur durch den Wasserdruck (aufgrund Höhenunterschied) mit Wasser versorgt werden.


Teile Wiens sind ohne Pumpen nicht erreichbar..19. Bezirk zB, aber naja, schau mal:

https://www.wien.gv.at/rk/msg/2015/04/16017.html

Alles schön und gut bei einer zu 100% machbaren Übung, ABER:
Manchen scheint unklar zu sein dass spätestens am 2. Tag nach einem grossflächigen Stromausfall keine Einsatzkräfte mehr fahren, selbst das AKH hat nicht genug Sprit für 24 Stunden Notstrom gelagert und man weiss dass danach Ebbe ist weil von der OMV auch keiner mehr (durch)kommt.

Mindestens 60% aller Einsatzkräfte kommen nach 3 Tagen erst gar nicht zum Dienst und bleiben bei der Familie, der Rest hat keinen SPRIT mehr zum ausfahren, da weder Bundesheer, noch Polizei oder andere NGOs durch die Sparmassnahmen der letzen 25 Jahre eine autarke Versorgung haben und die zivilen Tankstellen ohnehin ab der 1. Sekunde stillstehen da niemand ein Aggregat nutzt.
Fragt mal bei eurer Tanke nach. :D

Im Prinzip muss man es so wie Ben sehen, als Versicherung und jeder der am Land aufwuchs und unter 30 ist, redet am Besten mit seinen Grosseltern oder schaut ganz einfach in deren Speis nach was dort so lagert.



Bezüglich der Rettungskräfte kann ich dich beruhigen: rund 5 Tage halten die Blaulichtorganisationen komplett unrationiert bei vollem Betrieb aus (das Rote Kreuz in Wien sogar deutlich länger, hat eine eigene Tankstelle die auch ohne Strom verwendbar ist). Auch das AKH hat zwar keinen Sprit für 24h Vollbetrieb, wenn man alles nicht essentielle (zB. die Unmengen an Strom fressende Beleuchtung rund um die Uhr) abdreht kommen die auch ein paar Tage aus. Klar, die Zombiapokalypse stehen wir damit nicht durch, aber ein paar Tage ohne Strom wären damit schon machbar

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von bino71 » Mi 24. Aug 2016, 15:57

sauersigi hat geschrieben:Hi Bino, ja die Ausscheidungen.....
Dies wurde z.b im Mittelalter so geregelt dass am Mittwoch nicht mehr in den Bach geschissen werden durfte weil am Donnerstag immer Bier gebraut wurde....Im zitierten Falle Goslar in Niedersachsen, der Bach heisst immer noch Gose.....(sollte mal wer wissen wollen wo der Bergiff Gosse herkommt, das ist die Lösung).
Weiters haben alle die es sich leisten konnten immer vergorene alkoholische Geränke oder Milch zu sich genommen. Wasser blieb für die Viecher oder die Ärmsten....die dann halt auch wunderbar krank wurden!! Dieser Notstand war der auslösende Moment Wasserleitungen aus nicht kontaktierem Gebiet in Städte zu leiten...
Aber ihr habt recht: man bracht sich nicht kratzen wenns noch nicht juckt, aber einen Plan sollte man haben...


Plan ist keine Frage, aber es wird so extremst aufgebauscht, weil es am Kahlenberg dann kein Wasser geben würde,
und das Gartenhaus kein Pool aufgefüllt werden kann oder man zu einer Wasserstelle müßte.

Die Donau hat, soweit ich mich erinnere Trinkwasserqualität und ich geh davon aus, daß da oft reingepullert wird, die Abwässer reinkommen, tote Tiere drin schwimmen, Schiffe Öl verlieren und und.

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von sauersigi » Mi 24. Aug 2016, 17:01

Hi Bino71,
Wir verstehen uns.... :obscene-drinkingcheers: :obscene-drinkingcheers:
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Mark_MI » Mi 24. Aug 2016, 18:45

Das Thema Krisenvorsorge/Vorratshaltung ist ein immens riesiges, kontrastreiches Themengebiet welches in derart viele Facetten aufgespalten werden kann dass man unmöglich alles abdecken kann. Es würde auch bei weitem den Rahmen hier sprengen über alles und zu jeder Situation die passende Ausrüstung bereit zu haben.
Ich habe für mich und meine Familie erstmal passende und realistische Szenarien durchgespielt. Eines vorweg: Den ganzen Bullshit mit SHTF, Weltuntergang, Zombieapokalypse oder das sämtliche gesellschaftliche Strukturen weltweit zusammenbrechen sind meines Erachtens irrelevant und reine Hirngespinste :tipphead: Ein "echter" Prepper wird mich an dem Punkt für todgeweiht halten und nicht weiterlesen :lol: Dafür Vorzusorgen wäre aus meiner Sicht zum einen finanziell unleistbar und in den meisten Gebäuden logistisch einfach nicht möglich.

Wovon ich also ausgehen sind also zeitlich sowie regional begrenzte Ausnahmezustände, wobei der Ausgangszustand stets angestrebt und auch wieder erreicht werden wird. Bei derartigen Szenarien verhält es sich mit dem Realitätsgrad auch wesentlich anders. Beispiele hierfür wären etwaige Naturkatastrophen(ganz aktuell Italien, Österreich waren schon einige Hochwasser und Lawienen), gewaltätige Ausschreitungen mit möglicherweise folgender Ausgangssperre(zB Frankreich 2005, London 2011), Probleme im Stromnetz/Stromausfälle(z.B.Europa 2006) , Problem im Bankenwesen(z.B. keine Zahlungen/Behebungen möglich), von mir aus auch noch Terror. Alles plausibel und täglich in den Nachrichten.

Weiters denke ich dass sich viele Menschen schlicht und einfach nicht vorstellen können was alles passieren kann und schon gar nicht damit umgehen können wenn etwas passiert.
Dafür ein Beispiel: Hier zu sagen, egal wenn mal der Strom für 2 Tage weg ist, ist einfach, was es jedoch wirklich bedeutet realisieren die Wenigsten. Es mag eventuell ein wenig radikal sein aber wieviele haben das schonmal probiert oder erlebt und können aus Erfahrung sprechen? Wohl die wenigsten. Kurzfristige Ausfälle bei Gewitter haben wir alle schon mitgemacht. Ich kann hier jetzt nur für mich sprechen aber wenn ich an den letzten kurzen Ausfall zurückdenke habe ich eine gewisse Nervosität verspürt. Nix dramatisches, man war einfach nur nicht mehr so entspannt wie die Minute zuvor wo noch alles ging. In diesen Moment wo mit einem Schlag nichts mehr geht, sehen die Menschen erst wie sehr Strom deren Alltag dominiert und uns sehr komfortabel Leben lässt. Ich will damit jetzt nicht sagen dass man sofort alle Sicherungen runterhauen soll und wie in der Höhle leben soll, wir alle lieben wohl diesen Luxus. Worauf ich wirklich hinaus will, ist die menschliche Psyche. Sich für den Krisenfall mit allerlei Equipment einzudecken ist keine große Kunst, dazu muss ich nur ins Geschäft gehen und es einkaufen. Jedoch die richtige geistige Einstellung, Fähigkeiten und Erfahrungen, damit umgehen zu können kann ich mir nirgendwo kaufen, die muss man sich erarbeiten.

Wenn es bis hierher noch kein Argument für Vorratshaltung ist spielen wir dieses Gedankenspiel mal weiter(Übertreibungen und Fantasie inklusive):
Bleiben wir beim Szenario mehrtägiger Stromausfall. Angenommen man hat keine Vorräte mehr daheim. Weder Essen noch Trinken. Man wird also versuchen welches Aufzutreiben. Auf den Weg zum Supermarkt wirds im urbanen Bereich sicherlich schonmal spannend dort überhaupt anzukommen(keine Bahn, U-Bahn, Straßenbahn; keine Verkehrleitsysteme(Ampeln), evt Schranken bei der Tiefgarage,...). Dort angekommen wird dann das schlagend was ich vorhin meinte mit der Faktor Mensch/die Psyche. Auf derart stressige Situationen reagieren Menschen total unterschiedlich. Manche werden sich garnicht verändern oder ruhiger, wieder andere werden laut oder gar aggresiv. Infolge solcher Ereignisse oder auch schon vorher(dies zeigen diverse Hurrikans in den USA) kommt es zu Hamsterkäufen. Und wenn die immer knapper werdenden Lebensmittel in den Geschäft die Leute nicht immer mehr zur Verzweiflung treiben wird dann vermutlich das Bezahlen an der Kasse(Kein Strom, kein Barcode, keine Preise, viel Spaß beim Rechnen). Das ganze dann vielleicht ohne viel Bargeld.
Zugegeben, da ist relativ viel was wäre wenn und vermütlich eine ordentliche Würze Fantasie dabei, jedoch unabhängig davon ob es so laufen würde oder nicht, ich würde mir die Situaton komplett ersparen, hätte ich ein bisschen was zu Hause ;) Ich gehe grundlegend davon aus dass derartige Krisen, in welcher Form nun auch immer, stets von Solidarität und Zusammenhalt gezeichnet sein werden.(Verweis Seite 5 Bericht von Eierkopf) Jedoch komplett naiv darf man auch nicht sein, denn es wird stets einen geringen Prozentsatz Menschen auf dieser Welt geben welche die gesellschaftlichen Konventionen und Regeln einfach nicht befolgen wollen und sich an dem Leiden anderer bereichern und derartige Situationen ausnutzen.

Zur Vorratshaltung: Eierkopf hat auf Seite 5 dieses Threads seine Erfahrung sehr gut wiedergegeben. Folgenden Satz daraus möchte ich aufgreifen:
Eierkopf hat geschrieben:Was bei den Leuten da alles an Zeug nicht vorhanden war oder schon nach 2 Tagen leer glaubt man nicht.

Und genau dies vergessen die Leute ziemlich schnell. Es gibt zahlreiche Beispiele aus dem Alltag wo sicherheitshalber nachgefüllt/aufgefüllt bzw. ein bisschen mehr genommen wird dass es sich auf jeden Fall ausgeht. Der Vergleich hinkt zwar ein wenig aber niemand fährt mit einem Tankfüllstand in den Urlaub und hofft das sich die Strecke ausgeht, man wird das Auto wohl sicherheitshalber volltanken, es könnte ja ein Stau am Weg sein. Oder es wird dann doch die 32GB Variante vom neuen Handy gekauft anstatt der 16GB, falls man den Speicherplatz dann doch irgendwann braucht. Täglich treffen wir solche Entscheidungen, jedoch was Essen und Trinken angeht, wurden wir ein bisschen blind weil fast an jeder Ecke ein Supermarkt ist und eigentlich alles immer verfügbar. Ich kenne genug in meinem Alter welche jeden bzw. jeden zweiten 'Tag einkaufen gehen weil sie dann schlicht und einfach nichts mehr daheim haben. Ich will jetzt damit nicht sagen dass man alles immer auf Vorrat kaufen muss jedoch ein kleiner sinnvoll angelegter Vorrat ist weder teuer noch rausgeschmissenes Geld.
Ich für meinen Teil habe einen Vorrat für 10-14 Tage. Wie dieser nun genau aussieht muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe es, was Essen und Trinken betrifft, nach dem Motto "keep it simple" gestaltet.
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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Wiseli » Mi 24. Aug 2016, 19:56

Essen und Trinken ist denke ich nicht das Thema, die Vorräte kann man rasch aufstocken, ich habe testweise meine Hamsterei von 1Monat um 50% erweitert, der Markt frisst das problemlos, der Börse tuts nicht weh.
Widerwillen bekomme ich, wenn ich im Spätsommer zusätzliches Dieselagregat besorgen und Kabel legen überdenke um die Winterheizung für den dritten Stromkreis in der Ausgedingewohnung netzlos mitzuversorgen. Ich mein wozu?
Wenn alles wegfällt, ist halt das halbe Haus kalt, man rückt zusammen.

Bevor ich die Infrastruktur um massives Geld aufmotze schicke ich lieber Oma und Opa zum dritten Schießkurs, dann kann ich auch länger pennen, wenn sie eine Wachschicht übernimmt. Und im stromlosen Winter muss die Oma halt zu uns umziehen, damit sie ein geheiztes Zimmerl hat, gegen Schnarchen helfen Ohrstoppeln, das Ausgedinge wird so oder so erfüllt.

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Hane » Mi 24. Aug 2016, 20:48

wer kennt sich da aus?:
Bei einer Photovoltaikanlage, die nicht im Inselbetrieb läuft, braucht man ja Strom aus dem Netz, damit die funktioniert.
Also wenn Stromausfall ist, stellt die PV auch ab, da es sonst zu einer Phasenverschiebung oder so kommen kann.
Kann man eine solche Anlage auch irgendwie (relativ einfach) umrüsten, so dass man sie vom Netz trennt und man nur über die PV läuft?

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von sauersigi » Mi 24. Aug 2016, 20:57

Servus Hane,
Die PV schaltet ohne Rückmeldung vom Netz aus, damit, sollte jemand Arbeiten im Netz durchführen, dieser keinen Stromschlag bekommt!
Es gibt aber so Netzsimulatoren die der Pv vorgaukeln es wäre noch das Netz vorhanden und liefert ins Haus. Wie diese Regelung aber im Detail funktioniert bin ich auch noch am recherchieren.
Mit einem Speicher ginge es, der würde das alles übernehmen. Mein Angebot war einer von Varta mit 5kW Speicher um 9000.- ....
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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Lindenwirt » Mi 24. Aug 2016, 22:09

Bin jetzt kein Techniker, meine HTL Matura hab ich verdrängt und ist auch schon 15 Jahre her, aber mal blöd gesagt, wäre da nicht ein externes System einfacher. Ich habe auf der Jagdhütte einfach ein paar LKW Batterien am Dachboden, die Photovoltaik speist diese Batterien, ein vernünftiger Gleichrichter liefert 230V. Damit hat man zumindest die Möglichkeit Akkus zu laden (z.b. kann ich in der Hütte das Notebook laden und habe auch Ladeschalen für Funkgeräte, Handys, etc.) Auf Fernseher etc. kann man ja verzichten, Kaffemaschinen, Teekocher ziehen auch extrem viel, die verwende ich auch nicht aber für Licht (LED) und die Laderei, etc. reichts ewig. Und das Ganze hat mich keine 500€ gekostet, habe das aber auch günstig gebraucht bekommen.
Das dann nicht aus jeder Steckdose im Haus noch Strom kommt bei der Variante ist klar, aber wenn man etwas improvisiert reichts für die wichtigsten Dinge. Die HighEnd Lösung mit Notstromaggregat und Akkus und so weiter kommt wahrscheinlich auf mehrere Tausend Euro.

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Dextera » Mi 24. Aug 2016, 22:25

Also Lichter mit LED, Handyakku usw hättest auch billiger laden können ... ^^
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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von Lindenwirt » Mi 24. Aug 2016, 22:31

Waren ja nur Beispiele, es hängen ein paar Lampenschirme am Strom und ein paar Geräte, nur halt keine großen Stromfresser. Kaffeemaschine funktioniert sogar aber alles was mit Strom heizt zieht halt auch viel.
Edit: Gerade die Ladegeräte finde ich extrem praktisch. Ich habe z.b. haufenweise Makitageräte, die arbeiten alle mit den 18V Akkus die ich dort laden kann. (oder auch das Makita Radio :) ) Stirnlampen lade ich auch dort. Eigentlich halt alles was mit Akkus läuft...

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von gewo » Mi 24. Aug 2016, 22:46

Hane hat geschrieben:wer kennt sich da aus?:
Bei einer Photovoltaikanlage, die nicht im Inselbetrieb läuft, braucht man ja Strom aus dem Netz, damit die funktioniert.
Also wenn Stromausfall ist, stellt die PV auch ab, da es sonst zu einer Phasenverschiebung oder so kommen kann.
Kann man eine solche Anlage auch irgendwie (relativ einfach) umrüsten, so dass man sie vom Netz trennt und man nur über die PV läuft?


Nur wenn man von Haus aus eine kauft die das kann

Varta zB kanns nicht
Netzsimulator dazu hängen dann geht es auch mit der Varta
Der Kostet aber viele 1000,- Euro ....
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

DerDaniel
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Re: AW: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tag

Beitrag von DerDaniel » Do 25. Aug 2016, 00:40

Das Problem mit Netzsynchronen PV ist, dass diese sehr zickig auf Frequenz Änderungen im Netz reagieren (müssen). Eine Frequenzänderung kommt aber immer dann zu Stande wenn ein Verbraucher zu- oder weggeschaltet wird. D.h. man braucht ein Gerät was ein stabiles Netz simuliert, also schnell- und stark genug auf Änderungen reagiert was ordentlich ins Geld geht. Und selbst dann steht man öfter im Dunklen.
Sinnvoller (und meistens billiger) ist es eine alternative Verkablung und Speisung zu installierten, auf die einfach umgeschaltet werden kann. Das beinhaltet meistens eine 12V Ladereglung am Ausgang der PV, eine passende Speicherbank, möglichst viele Geräte bereits auf 12V Betrieb und einen zweiten Satz kabel in den Wänden, bzw. eine Möglichkeit sicher das bestehende Hausnetz zwischen 12V und 230V umschalten zu können.

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von rubylaser694 » Do 25. Aug 2016, 10:31

Chips....check
Bier...check
Himberkracherl...Check
Lachgummi...check
21Jahre alter Glengoyne, falls die westliche Welt wirklich untergeht...check

Notfälle: Wiener sollen Zwieback und Marmelade lagern

http://diepresse.com/home/panorama/wien ... ade-lagern
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

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Re: 21.08.2016 ntv.de Bürger sollen Vorräte für zehn Tage an

Beitrag von YWN » Do 25. Aug 2016, 10:42

Techniker50944 hat geschrieben:Herrlich, die Spritdiskussion, ich liebe es:

Sicherlich, ab der 1. Sekunde ohne Strom gibts an der Tanke keinen Sprit mehr....

Nur ist man in Tirol gerade dabei, pro Bezirk eine Tankstelle umzurüsten, um auch im Blackout-Fall arbeiten zu können.

Und ich schreibe jetzt das selbe wie im Feuerwehrforum: Wenn man nicht wartet, bis das letzte Aggregat keinen Sprit mehr hat, bekomme ich (als offizieller Sicht) aus jeder Tanke innerhalb 30 min meinen Sprudel raus.


"Man ist dabei" sagt man mir auch schon seit Jahren, passiert ist in Österreich im Gegensatz zu Deutschland zB. noch nicht viel, aber es tut sich ja auch was, obwohl es eine EU Verordnung gibt die es bereits 2012 vorschreibt!
Es scheint so als ob man in der Politik nur gewisse Gesetze sofort umsetzt...

http://www.power-blackout.info/download ... rztext.pdf

http://www.bundesfeuerwehrverband.at/up ... ACKOUT.pdf

Noch etwas zum lesen:

http://www.bundesheer.at/truppendienst/ ... ckout1.pdf

Und eine Ergänzung zur Tragweite des Wahnwitzes: Weil die modernen Zählwerke der Zapfsäulen eine phasenstabiliserte Notversorgung benötigen würden, ist die Einspeisung idR entfallen, dh auch mit dem Aggregat kann ich eine zivile Tankstelle nicht wieder anwerfen (ohne massiven Elektrikereingriff).

Und in solchen Notfällen werden auch mittels dem "Militärleistungsgesetz bzw. dem Leistungsbescheid" "gewisse Dinge in eurem Besitz" konfisziert bzw. eingezogen:

Leistungsbescheide nach dem Militärleistungsgesetz. Und ja die die heißen nach wie vor so:




Heute läuft es über den 3. Teil des Militärbefugnisgesetzes, das Leistungsrecht:

    Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz - MBG)



    Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz - MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden


      Regierungsvorlage

      Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden


      6. Im Bereich der militärischen Landesverteidigung kann ein Staat in Notlagen geraten, in denen er Leistungen seiner Bürger unmittelbar in Anspruch nehmen muss, weil das vorhandene Potential staatlicher, insbesondere militärischer, Einrichtungen nicht ausreicht, um einer solchen Notlage begegnen zu können. In keinem Staat ist nämlich das der militärischen Landesverteidigung primär dienende Heer, speziell auch aus wirtschaftlichen Erwägungen, so ausgerüstet, dass es jederzeit in allen Anlassfällen und zur Gänze auf die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen der Staatsbürger verzichten kann. Dies gilt sowohl für unmittelbare militärische Dienstleistungen als auch für die Erbringung von Sachleistungen. Derartige Überlegungen treffen insbesondere auf Staaten mit einer milizartig strukturierten Landesverteidigung zu. In solchen Ländern sind nämlich die ständig vorhandenen militärischen Organisationsstrukturen in personeller wie in materieller Hinsicht knapp bemessen. Die volle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte wird erst in den jeweiligen konkreten Anlassfällen der militärischen Landesverteidigung durch eine Heranziehung zusätzlichen zivilen Potentials erreicht. Die personelle Ergänzung des Heeres erfolgt dabei regelmäßig durch eine "Aufbietung" militärisch ausgebildeter Zivilpersonen ("Milizangehörige") zum Wehrdienst. Die zusätzlichen materiellen Bedürfnisse der Streitkräfte werden durch eine Inanspruchnahme ziviler Sachleistungen im Wege eines "Leistungsrechtes" gedeckt.

      In Österreich bestanden bereits in der monarchischen Wehrverfassung auf dem Gebiete des Leistungswesens verschiedene Rechtsvorschriften (zB Pferdemobilisierungsgesetz, RGBl. Nr. 77/1873, Einquartierungsgesetz, RGBl. Nr. 93/1879, Militärvorspanngesetz, RGBl. Nr. 86/1905, sowie insbesondere das umfassende Kriegsleistungsgesetz, RGBl. Nr. 236/1912). Nach dem Untergang der österreichisch-ungarischen Monarchie wurden diese Rechtsvorschriften im wesentlichen in die republikanische Rechtsordnung übernommen und teilweise modifiziert bzw. durch neue Regelungen ersetzt (zB Militärvorspanngesetz, BGBl. Nr. 369/1935). Während der deutschen Okkupation wurden diese Rechtsvorschriften – wie das gesamte österreichische Wehrrecht – im Kundmachungsweg durch die entsprechenden reichsdeutschen Regelungen ersetzt (siehe hiezu speziell die Kundmachungen GBlfdLÖ Nrn. 291 und 292/1938). Auf diese Weise trat zunächst das Gesetz über Leistungen für Wehrzwecke (Wehrleistungsgesetz), dRGBl. I, S 887 ff, in Kraft, das in weiterer Folge zu einem auch anderen staatlichen Leistungsbedürfnissen umfassend dienenden Gesetz über Sachleistungen für Reichsaufgaben (Reichsleistungsgesetz), dRGBl. I, S 1639 ff, erweitert wurde.

      In der Zweiten Republik wurde zunächst mit der 9. Kundmachung über die Aufhebung deutscher Rechtsvorschriften, StGBl. Nr. 50/1945, im Sinne des § 1 Abs. 2 des Rechts-Überleitungsgesetzes festgestellt, dass das deutsche Wehrrecht für den Bereich der Republik Österreich mit 27. April 1945 außer Kraft getreten ist. Damit hatten jene Bestimmungen des – im übrigen grundsätzlich in die österreichische Rechtsordnung übernommenen – Reichsleistungsgesetzes ihre Geltung verloren, die eine Inanspruchnahme von Leistungen für militärische Zwecke regeln. Einer Entschließung des Nationalrates vom 9. März 1949 entsprechend brachte die Bundesregierung den Entwurf eines Bundesgesetzes über die umfassende Inanspruchnahme von Leistungen für öffentliche Zwecke (Leistungsanforderungs-Gesetz) als Regierungsvorlage in den Nationalrat ein (850 BlgNR, V. GP). Auf Grund der Beendigung der Legislaturperiode im Jahre 1949 wurde diese Regierungsvorlage jedoch nicht mehr als Gesetz beschlossen. Auch in weiterer Folge wurde ein derartiger Gesetzentwurf nicht mehr in Behandlung genommen.

      Da somit für die Befriedigung des militärischen Leistungsbedarfes keinerlei gesetzliche Grundlage bestand, legte die Bundesregierung im Jahre 1967 dem Nationalrat die Regierungsvorlage eines Militärleistungsgesetzes zur "Deckung des vordringlichsten militärischen Bedarfes" vor. Die Schaffung einer darüber hinausgehenden gesetzlichen Regelung für sämtliche staatlichen Leistungsbedürfnisse im Wege eines allgemeinen Leistungsgesetzes sollte nach dem Willen des Gesetzgebers durch diese spezielle Regelung jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Das Militärleistungsgesetz wurde mit verschiedenen aus der parlamentarischen Behandlung resultierenden Änderungen unter der BGBl. Nr. 174/1968 kundgemacht und trat am 31. Mai 1968 in Kraft. Dieses Gesetz sieht im wesentlichen eine Inanspruchnahme von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Luftfahrzeugen, Schiffen und Baumaschinen, jeweils samt Zubehör und Ersatzteilen, im Wege eines (ursprünglich in mittelbarer Bundesverwaltung durchzuführenden) Verwaltungsverfahrens sowie entsprechende administrative Vorbereitungsmaßnahmen vor. Derartige Leistungsanforderungen dürfen ausschließlich für die Fälle eines Einsatzes des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes (heute "militärische Landesverteidigung") vorgesehen werden. Das Militärleistungsgesetz steht bis heute weitgehend unverändert in Geltung. Es wurden lediglich mit einer Novelle BGBl. Nr. 869/1992 eine Ermächtigung zur Datenübermittlung eingefügt sowie mit einer weiteren Novelle BGBl. Nr. 259/1995 die ursprüngliche Vollziehung in mittelbarer Bundesverwaltung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in eine Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung durch Militärbehörden umgewandelt.

      Im Rahmen der militärischen Einsatzplanungen stellte sich regelmäßig heraus, dass die Möglichkeiten des Militärleistungsgesetzes zur Inanspruchnahme ziviler Leistungen den Bedürfnissen des Bundesheeres nicht in ausreichendem Umfang Rechnung tragen. Insbesondere werden dabei Art und Umfang der als Leistungsobjekte in Frage kommenden Gegenstände als wesentlich zu gering erachtet. Weiters erscheint auch die Verpflichtung, Leistungen ausschließlich im Wege eines Verwaltungsverfahrens in Anspruch nehmen zu können, im Hinblick auf die in einem militärischen Einsatz oft unabdingbare Raschheit einer Heranziehung ziviler Gegenstände als nicht praxisgerecht. Schließlich wird auch die mangelnde Verpflichtungsmöglichkeit von Wirtschaftsunternehmen zur Erbringung von Werkleistungen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes als erhebliche Beeinträchtigung einer effizienten Erfüllung militärischer Einsatzaufgaben erachtet. Da mehrfache Anregungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, den zusätzlichen militärischen Leistungsbedarf umfassend in einem allgemeinen Leistungsgesetz für alle staatlichen Bedarfsträger zu regeln, bisher nicht aufgegriffen wurden, sollen die erwähnten (zusätzlichen) Leistungsbedürfnisse nunmehr im Wege einer entsprechenden Erweiterung des eigenständigen militärischen Leistungsrechtes erfolgen. Hiezu wurde ursprünglich die Neuerlassung eines eigenen Militärleistungsgesetzes in Erwägung gezogen. Aus rechtssystematischen Erwägungen erscheint es jedoch nunmehr zweckmäßig, das gesamte militärische Leistungsrecht im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes zu regeln, insbesondere im Hinblick auf die grundsätzliche inhaltliche Zusammengehörigkeit sämtlicher militärischer Eingriffsbefugnisse in den zivilen Bereich. Das derzeit geltende Militärleistungsgesetz kann daher ersatzlos entfallen.

      Im gegenständlichen Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von der ursprünglich ebenfalls erwogenen Aufnahme einer Ermächtigung zur Anforderung ziviler persönlicher Dienstleistungen im Rahmen des militärischen Leistungsrechtes im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken Abstand genommen wurde. Diese Bedenken gründen sich im wesentlichen auf den Umstand, dass eine solche Inanspruchnahme persönlicher Leistungen für unmittelbare militärische Zwecke in einem Spannungsverhältnis zum Art. 9a Abs. 3 in Verbindung mit Art. 79 B-VG steht. Diese Bestimmungen beschränken nämlich die für Dienstleistungen im Bundesheer unmittelbar maßgebliche allgemeine Wehrpflicht (lediglich) auf männliche österreichische Staatsbürger, sodass eine direkte Heranziehung anderer Personen zu den in Rede stehenden Dienstleistungen problematisch erscheint. Im übrigen sieht auch das dem gegenständlichen Entwurf inhaltlich weitgehend entsprechende deutsche Bundesleistungsgesetz, BGBl. I S 1769, keine Möglichkeit zur Anforderung derartiger persönlicher Dienstleistungen im Wege des militärischen Leistungsrechtes vor.

      Ungeachtet der im vorliegenden Gesetzesentwurf beabsichtigten Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Deckung des dringendsten militärischen Leistungsbedarfes erscheinen darüber hinaus nach wie vor legislative Vorkehrungen zur umfassenden Befriedigung der diesbezüglichen Bedürfnisse aller Träger der – als Gesamtstaatsaufgabe verfassungsrechtlich verankerten – umfassenden Landesverteidigung notwendig. Diese Regelungen könnten sowohl aus rechtssystematischen als auch aus praktischen Erwägungen entsprechend den seinerzeitigen Konzeptionen am zweckmäßigsten geschlossen in einem allgemeinen Leistungsgesetz getroffen werden. Durch eine derartige Rechtstechnik wären insbesondere auch Regelungsabläufe für einen koordinierten Ausgleich allenfalls konkurrierender Leistungsbedürfnisse einzelner Rechtsträger (zB Heer, Sicherheitsorgane, Rettungsorgane usw.) möglich.


      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/I/I_00076/fnameorig_000000.html


Liest sich ja recht aufregend, aber da man ja weiss wie entscheidungsfreudig unsere Politiker sind, darf man getrost darauf wetten dass man euch alle im längeren Ernstfall ganz einfach alleine stehen und krepieren lässt.

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