ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
"Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
"Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
Weiss net obs nur mir so geht aber es kommt mir jetzt schon zu oft zu brenzligen Situationen im Strassenverkehr. Leute die sich überschätzen, Blindschleichen (aka Hans Maulwurf), Raser, Drängler, den Vorrang nehmen usw usw da ist echt alles dabei, das volle Programm, und das wie gesagt schon zu oft.
vor allem auch die Aggression im Strassenverkehr (road rage ) kommt mir gesteigert vor.
und da ich nicht auf verbale Schreiduelle aus bin und auf Anzeigen wenns denn mal eskalieren sollte wird ne "dashcam" (Kamera am Amaturenbrett/Windschutzscheibe) fürs Auto und vllt ne gopro o.ä. fürs Bike angedacht. Um den ganzen Bockmist den andere da zusammenfahren auch gleich aufzuzeichnen und im Fall der Fälle wird damit gleich Anzeige erstattet wenns zu arg ausartet.
Jetzt meint aber ein mir bekannter Polizist dass in vielen Fällen das gefilmte Material gar net zulässig sein wird. dafuq? er ist sich aber auch net ganz sicher wie was wann
Vllt hat hier jemand mehr Ahnung...?
vor allem auch die Aggression im Strassenverkehr (road rage ) kommt mir gesteigert vor.
und da ich nicht auf verbale Schreiduelle aus bin und auf Anzeigen wenns denn mal eskalieren sollte wird ne "dashcam" (Kamera am Amaturenbrett/Windschutzscheibe) fürs Auto und vllt ne gopro o.ä. fürs Bike angedacht. Um den ganzen Bockmist den andere da zusammenfahren auch gleich aufzuzeichnen und im Fall der Fälle wird damit gleich Anzeige erstattet wenns zu arg ausartet.
Jetzt meint aber ein mir bekannter Polizist dass in vielen Fällen das gefilmte Material gar net zulässig sein wird. dafuq? er ist sich aber auch net ganz sicher wie was wann
Vllt hat hier jemand mehr Ahnung...?
Magnum mag man eben!
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
“Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will.” Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen.
Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss, anhand derer man sich selbst belasten würde. “In Deutschland wollte vor einigen Monaten ein Radfahrer durch Vorlage eines Videos die Klärung einer Schuldfrage in seinem Sinne beeinflussen. Stattdessen hat er sich durch das Video dann aber selbst belastet”, erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Quelle: http://autorevue.at/ratgeber/dashcam-oe ... er-erlaubt
Ich würds ehrlich gesagt lassen. Kameras sind überhaupt ein heikles Thema wenn die Öffentlichkeit gefilmt wird. Siehe Überwachungskameras - da darf auch nur der eigene Grund gefilmt werden.
Tight pants - tight groupings
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
Sicher ist das gefilmte Material im Ernstfall zulässig, ich fahr seit Jahren mit sowas rum. Offiziell für Landschaftsaufnahmen, man sieht sowieso nicht obs eingeschaltet ist sobald sich der Bildschirm abschaltet. Solang nichts bei youtube raufladest und Veröffentlichst kein Problem, selbst mit Verpixelten Kennzeichen und Gesichtern wär das auch noch okay. Bei den ganzen Autotest und Motorradtestberichten auf youtube machens nichtmal das und laden einfach alles unverpixelt rauf, also was solls. In Wirklichkeit hörns uns alle ab und überwachen jeden u nd alles und dann wollns von Datenschutz reden wenn Private sich Technik zu nutze machen? Das ist mir aber sowas von xxxx egal! Wenn dir ein so ein aggressiver Vollidiot reinfährt und es steht klassisch Aussage gegen Aussage, was glaubst wie wird der Richter entscheiden wenn das Video herzeigst? Als Beweissicherung bei Unfällen also ja, zum Vernadern (wenn einem selber nichts passiert ist) würd ichs aber nicht herehmen, da könnte der andere den Graubereich rechtlich zu Gegenklagen nutzen.
- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1320
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
hab seit Jahren eine Dashcam montiert, im Fall des falles ist es als Beweismittel zulässig
(lt Richter: "wenns a Video gibt, zählt es!")
dauerhaft speichern bzw veröffentlichen wo man Gesichter/Kennzeichen sieht darfst halt nicht
nur speichern, wenns was gravierendes is, wo´s als Beweismittel vor Gericht brauchbar wäre
(lt Richter: "wenns a Video gibt, zählt es!")
dauerhaft speichern bzw veröffentlichen wo man Gesichter/Kennzeichen sieht darfst halt nicht
nur speichern, wenns was gravierendes is, wo´s als Beweismittel vor Gericht brauchbar wäre
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
.
Zuletzt geändert von no0ne am Do 17. Mär 2016, 03:58, insgesamt 1-mal geändert.
.
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
.
Zuletzt geändert von no0ne am Do 17. Mär 2016, 04:05, insgesamt 1-mal geändert.
.
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
das mitfilmen der landschaftlichen schoenheiten des zb. zwanzigsten wiener gemeindebezirkes mit einer dashcam ist erlaubt.
das veroeffentlichen dieser filmdaten ist verboten wenn personen darauf identifiziert werden koennen
wie schon vorher gesagt ... beweisnotstand ... gerichtliche vorlage ...
passt
das veroeffentlichen dieser filmdaten ist verboten wenn personen darauf identifiziert werden koennen
wie schon vorher gesagt ... beweisnotstand ... gerichtliche vorlage ...
passt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- JägerausSalzburg
- .308 Win
- Beiträge: 417
- Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:03
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
Die ganze unnedige Panik mit "Darf ich denn da im Auto filmen?"..."darf ich in meinem Revier wirklich eine Wildkamera aufhängen?"...ist sowas von entbehrlich. Filmts das einfach und gut ist. Warum scheisst man sich davor an, das ist dem ganzen staatlichen Kontrollapparat zu verdanken. Wollen wir wirklich so eine Vorschreibebürokratiediktatur wie in der angrenzenden BRD? Ich nicht
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
.
Zuletzt geändert von no0ne am Do 17. Mär 2016, 03:57, insgesamt 1-mal geändert.
.
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
Alles was du per Video in der öffentlichkeit aufzeichnest was ausserhalb des üblichen ist musst du der Datenschutzkommission melden und genemigen lassen.
Du musst "ankündigen das dein Auto Filmt"
Das ein Richter das Mittel zulässt heist noch nicht das es auch von Rechtswegen giltet.Richter entscheiden öfters mal blödsinn der aufgehoben wird,sonst hätten OLG,OGH und VWGH nichts zu tun.
Verkehrsjuristen warnen davor sowas mitlaufen zu lassen,zumal das Video auch zu recht nicht anerkannt wird,und datenschutzrechtlichProbleme bereiten kann.
Du musst "ankündigen das dein Auto Filmt"
Das ein Richter das Mittel zulässt heist noch nicht das es auch von Rechtswegen giltet.Richter entscheiden öfters mal blödsinn der aufgehoben wird,sonst hätten OLG,OGH und VWGH nichts zu tun.
Verkehrsjuristen warnen davor sowas mitlaufen zu lassen,zumal das Video auch zu recht nicht anerkannt wird,und datenschutzrechtlichProbleme bereiten kann.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
-
- 9mm Para
- Beiträge: 34
- Registriert: Mo 18. Jan 2016, 20:40
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
Mein Auto filmt nicht, ich filme die wunderschöne Landschaft, durch die ich fahre. Und das kann ich auch beweisen, weil ich die ganze Zeit schon filme und nicht nur die zwei Minuten vor dem Unfall. Das unterscheidet mich nicht von einem Motorradfahrer, Radfahrer, Schifahrer, Snowboarder, (...) der eine GoPro am Helm hat. Die haben auch nicht die Datenschutzkommission am Hals...
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
.
Zuletzt geändert von Ares am Do 23. Jun 2016, 11:23, insgesamt 2-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis
~~~
Dulce bellum inexpertis
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
Einen Unfall werdens nicht verhindern das ist doch bitte klar. Aber im Streitfall wenn es Aussage gegen Aussage steht wäre es gut nen Videobeweis zu haben dass der andere durch Fahrfehler nen Unfall verursacht hat.
Ich hatte schonmal so eine situation, da wäre ich froh gewesen wenn ich nen unfallzeugen oder ne dashcam gehabt hätte...
Ich hatte schonmal so eine situation, da wäre ich froh gewesen wenn ich nen unfallzeugen oder ne dashcam gehabt hätte...
Magnum mag man eben!
Re: AW: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
Techniker50944 hat geschrieben:Mein Auto filmt nicht, ich filme die wunderschöne Landschaft, durch die ich fahre. Und das kann ich auch beweisen, weil ich die ganze Zeit schon filme und nicht nur die zwei Minuten vor dem Unfall. Das unterscheidet mich nicht von einem Motorradfahrer, Radfahrer, Schifahrer, Snowboarder, (...) der eine GoPro am Helm hat. Die haben auch nicht die Datenschutzkommission am Hals...
Im Prinzip wie wenn man in D einen Pfefferspray zur Tierabwehr mitfühert und dann in Notwehr gegen Menschen einsetzt. Solange man nicht erklärt, dass letzteres der Grund zum Führen war, ist alles okay.
Re: "Dashcam" das gefilmte Material zulässig?
... echt, kein schmäh?
molon labe!
molon labe!
... a bissal mehr Hirn bitte!