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von sandman » So 21. Jul 2013, 21:09
Wenn ein Apotheker rezeptpflichtige Medikamente heraus gibt, dann ist das sehr wohl nicht gesetzlich gedeckt, da gibt es keinerlei Ausnahmen. Wenn wirklich Gefahr in Verzug ist, dann bitte ab ins Spital. Dass die abgabe von ebensolchen Medikamenetn geduldet wird, steht auf einem anderen Blatt, aber Antibiotika abzugeben ist auch außerhalb dieser Duldung. Und die vorspielung von falschen Symptomen und die Täuschung des (gutmütigen) Apothekers ist auch nicht legal.
Daher einfach akzeptieren und bitte wieder BTT!
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89