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Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » Di 30. Aug 2011, 10:11

Wenn man es glaubt, ist ja alles gut. Ein kleiner Tip: § 6(2), 16a, § 17, § 43(4) lesen. Erklären tu ichs nicht.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von rhodium » Di 30. Aug 2011, 12:49

Vintageologist hat geschrieben:Das ist, als ob die Leute, als Kats für Autos Pflicht wurden, dann gesagt hätten: "Ok, aber dafür fallen jetzt die Geschwindigkeitsbeschränkungen!".


Nein ist es nicht! Waffengesetzverschärfungen egal welcher Art haben nämlich noch nie eine positive Auswirkung auf die Kriminalitätsstatistik gehabt. Die Verwendung von Katalysatoren hat hingegen durchaus Sinn.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » Di 30. Aug 2011, 15:01

Philosoph hat geschrieben:Wenn man es glaubt, ist ja alles gut. Ein kleiner Tip: § 6(2), 16a, § 17, § 43(4) lesen. Erklären tu ichs nicht.


15. Der bisherige § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im
Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.“


Das bedeutet so viel wie "Du darft beim Händler die Waffe, die du kaufen willst in die Hand nehmen". Was ist daran jetzt genau eine Verschärfung?

§ 16a. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.“


Ja, diese Stelle ist tatsächlich angesichts Armatix u.ä. ärgerlich, ich bin mir aber gar nicht sicher, ob die aktuell noch drin steht...

25. In § 17 entfallen in Abs. 2 das Wort „neuartigen“ sowie in Abs. 3 die Wortfolgen „nach dem Muster der Anlage 2“ und „nach dem Muster der Anlage 1“ und wird in Abs. 2 das Wort „neuartiger“ durch das Wort „von“ ersetzt.


Da ändert sich im Prinzip nichts. Es wurden auch bisher schon Waffen verboten, die nicht neuartig waren. Damit musst du mit oder ohne diese Stelle leider rechnen. Wenn der politische Wille da ist, wird das passieren.

67. § 43 Abs. 4 lautet:
„(4) Der Antrag eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf Erteilung der Berechtigung oder auf Erweiterung einer bestehenden Berechtigung, die für den Besitz eines gemäß Abs. 1 sichergestellten Gegenstandes erforderlich ist, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung, sofern es sich nicht um Kriegsmaterial oder verbotene Waffen handelt. Die Frist des Abs. 2 Z 1 läuft jedenfalls bis zur Entscheidung über diesen Antrag.“


Ändert sich auch im Endeffekt nichts. Es war bisher auch schon so, dass du ohne besondere Begründung die Berechtigung für KM und verbotene Waffen nicht bekommen hast. Bislang wars ja nur so, dass du ohne Begründung einen Antrag stellen durftest... dass die Entscheidung positiv sein müsse, stand nirgendwo.

rhodium hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Das ist, als ob die Leute, als Kats für Autos Pflicht wurden, dann gesagt hätten: "Ok, aber dafür fallen jetzt die Geschwindigkeitsbeschränkungen!".


Nein ist es nicht! Waffengesetzverschärfungen egal welcher Art haben nämlich noch nie eine positive Auswirkung auf die Kriminalitätsstatistik gehabt.


Das sagst du und andere sagen was anderes. Da haben wir das Dilemma. Soetwas müsste man im Zuge einer groß angelegten politischen Diskussion inkl. wissenschaftlich fundierter Daten bringen. Nur zu sagen "Na, das is eh irrelevant"... das wurde bereits getan. Von der Verband in ihrer offiziellen Stellungnahme. Ohne Erfolg.
Genau das ist das Problem... sowas bekommt man nicht im Vorbeigehen weg, indem man einfach sagt, es wäre unnnötig oder ganz einfach, weil woaders entwas verschärft wurde. Für sowas braucht man eine Stütze, die auch standhält wenn (und das wird passieren) dann die Gegenseite Sturm läuft.
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » Di 30. Aug 2011, 18:54

Ich habe gesagt, ich kommentiere das nicht mehr. Aber vielleicht lesen das auch andere, die juristische Texte verstehen und deuten können. Warum das Verschärfungen sind, wurde schon oft herausgearbeitet.

Und warum mit jemanden diskutieren, der nicht einmal weiß "ob das aktuell noch drin steht".

Es steht drin.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von BigBen » Di 30. Aug 2011, 18:57

Diese waffenrechtliche Arroganz kommt sicher so manchem hier vertraut vor....willst du werter Philosoph nicht offenbaren wer du denn nun wirklich bist?
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von gewo » Di 30. Aug 2011, 19:07

Philosoph hat geschrieben:Und warum mit jemanden diskutieren...



hallo

vielleicht deshalb weil es sonst nach "sprueche klopfen" aussieht
vor allem dann wenn auf konkrete rueckfrage keinerlei ausfuehrungen folgen

keine frage - weder das BMI, das BMLV oder die waffenbehoerde sind unsere freunde die sich vordergruendig darum kuemmern ein gesetzesgefuege zu erstellen welches es uns ermoeglicht moeglichst viel von moeglichst allem kaufen zu koennen

und ja, wenn die geruchte stimmen hat auch der waffenfachhandel ned sonderlich gut gepokert

die jaeger dagegen haben ihre verwahrungssache (leichte maengel "stichwort" kat C + D im auto werden pardoniert) durchgebracht

und wessen idee auch immer die erleichterung bei den antiken kurzwaffen war (ich kenn da wen der auch gerne und viel in einer verbandszeitung darueber schreibt), er hat es auch gestemmt

der rest war
- die umsetzung der EU richtlinie
- ein missverstaendnis ueber deko waffen verbote
- die klarstellung dass waffenarten bzw typen einfach per erlass verboten werden koennen
- die klarstellung das Forum tatsaechlich verboten ist

und weiter?

logisch
ich haette ne menge idee gehabt was man haette erleichtern koennen
ihr alle sicher auch

tatsache, es ist ned passiert
ernsthaft verschaerft hat man auch ned wirklich was

sozusagen eine nullnummer
schade drum
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Lichtgestalt » Di 30. Aug 2011, 19:19

Revierler hat geschrieben:Als Kompensation für die immer strengeren gesetze, die immer wieder ein Stück von der Salami des Waffenhandels abschneiden (wer zB kauft heute noch KK-Halbautomaten, die vor 1996 problemlos waren...) hätte man die Stückzahlbegrenzung abschaffen können.
Wie schon bemerkt wurde, die meisten Kriminellen haben nur eine Puffn, mit der sie ihre Taten begehen, also ist es gefährlichkeitsmäßig wurscht, ob ich 2 oder 123 Pistolen zu Hause habe.
Der Deal wäre gewesen... Waffenhandel macht die Registrierungen, dafür fällt die Begrenzung.


+1
Das wäre sowieso die beste Lösung für alle Beteiligten. Warum soll jemand der grundsätzlich die Berechtigung hat Waffen zu besitzen und sportlich zu nutzen nicht sowiel wie halt die Geldbörse
hergibt kaufen. Die Zuverlässigkeit und Gefährlichkeit ist bei 2 Waffen nicht schlechter als bei 4,8,... Der Waffenhandel macht mehr Umsatz und Gewinn, die Wirtschaft lebt, der BMF kassiert mehr Steuern (USt).

man stelle sich umgekehrt vor jeder Führerschein begrenzt dich auf den Besitz von 2 Fahrzeugen (Auto + Mopi oder Auto+Auto) --> einfach nicht vorstellbar :shifty:

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » Di 30. Aug 2011, 20:08

Philosoph hat geschrieben:Und warum mit jemanden diskutieren, der nicht einmal weiß "ob das aktuell noch drin steht".

Ganz einfach, weil dieser Punkt Reaktionen und Diskussionen ausgelöst hat und das Gesetz, wie dir vielleicht aufgefallen ist, noch nicht in Kraft ist.
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » Di 30. Aug 2011, 20:11

Also das Gesetz ist beschlossen. Diskutieren kann man nur über die möglichen Auswirkungen. Wenn einer nicht gneißt, was uns manche Paragraphen bringen, wird es mühsam. Daher antworte ich nicht mehr darauf.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, aber beschlossen ist es. Was drin ist, ist drin und bleibt auch drin.

Tatsache ist, daß das Gesetz von den Ministerialbeamten an der Politik (Ministerin) vorbeigeschwindelt wurde. Der politische Schaden wird erst dann sichtbar werden, wenn die Sportschützen und die Jäger registrieren müssen. Dann aber kräftig.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » Di 30. Aug 2011, 20:33

Philosoph hat geschrieben:Wenn einer nicht gneißt, was uns manche Paragraphen bringen, wird es mühsam. Daher antworte ich nicht mehr darauf.


Bitte, klär mich doch auf, was die Paragraphen mystischerweise anderes tun als von mir beschrieben.
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » Di 30. Aug 2011, 21:14

Ist schon wirklich allzuoft von recht kompetenter Seite publiziert worden. Nachschauen, z.B. Verband.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » Di 30. Aug 2011, 21:36

Außerhalb der Verband Nachrichten bzw. von Verband Aussendungen auch? Ansonsten kann ich wohl auch weiterhin ruhig schlafen...
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » Di 30. Aug 2011, 21:46

Gute Nacht bis zum Aufwachen.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Kibo » Do 1. Sep 2011, 23:37

Ich hätte hier eine Frage. Werden alle, die irgendwann einmal eine Waffe der Kategorie C gekauft und gemeldet haben, in diesem System erfasst?

Ich frage deshalb, weil das wirklich unvorstellbar viel Arbeit ist.

gewo
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von gewo » Do 1. Sep 2011, 23:41

Kibo hat geschrieben:Ich hätte hier eine Frage. Werden alle, die irgendwann einmal eine Waffe der Kategorie C gekauft und gemeldet haben, in diesem System erfasst?
Ich frage deshalb, weil das wirklich unvorstellbar viel Arbeit ist.


hallo

natuerlich
das ist ja der sinn des systems

sie sollen erfasst werden

ob am ende mal wirklich irgendwer alle meldungen abgleicht die die buema noch bei sich haben oder an ihre waffenbehoerden geschickt haben (falls das unternehmen geschlossen wurde) das ist die frage

keine ahnung
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