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Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 22:09
von glockler
Hallo,

Wollte mich mal erkundigen wie das mit dem Beschussamt funktioniert ?

Muss man die Muni persönlich vorbei bringen oder ?

Was kostet das ?

Danke

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Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 22:23
von DerHerr
Sollte schon mehrfach wo stehen.

Packst von deiner Laborierung 6-7Stk. in an Umschlag , machst auf an Zetterl dazu Angaben über Geschossgewicht , Pulvermenge und Art usw.... und schickst des an des Beschussamt in Wien mit der Bitte um Druckmessung. Do gibts a Formular zum download. Du brauchst für jede Ladung die 6-7Stk.

Kosten hmm , 20-30 Euro oder so , pro Testreihe.

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 22:58
von Comanche
Wielange dauert das ca bis man Antwort erhält ?

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 23:01
von approach_lowg
Schießtechnische Untersuchung die Stunde 40.- Euro, eine halbe wird meißt gebraucht also 20.- und pro Schuss ( Quarzanteile ) 2.- wenn es nicht ein Kal 50 BMG ist und die müssen was umbauen, dann kostet es mehr.
Also bei 5 Patronen zahlst 5x 2.- + 20.- = ges 30.-
Persönlich hingehen oder jemanden mitgeben der die Pat hinbringt ;-)

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 23:51
von kingharald
Oder normal mit der Post schicken.
Mache das auch schon X-Jahre wie viele andere.
Munitionversand ist nur für Gewerbetreibende verboten.

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 00:05
von gewo
kingharald hat geschrieben:Munitionversand ist nur für Gewerbetreibende verboten.


bloedsinn
ich kenne keinen paketdienst der 1.4s zulaesst .... und die post schon garned ....

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 00:13
von HS911
gewo hat geschrieben:
kingharald hat geschrieben:Munitionversand ist nur für Gewerbetreibende verboten.


bloedsinn
ich kenne keinen paketdienst der 1.4s zulaesst .... und die post schon garned ....


Rein theoretisch, was wären die Konsequenzen wenn man die AGB der Post bricht und trotzdem Mun versendet? (Eingeschrieben oder als Packerl natürlich).

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 00:15
von gewo
HS911 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
kingharald hat geschrieben:Munitionversand ist nur für Gewerbetreibende verboten.


bloedsinn
ich kenne keinen paketdienst der 1.4s zulaesst .... und die post schon garned ....


Rein theoretisch, was wären die Konsequenzen wenn man die AGB der Post bricht und trotzdem Mun versendet? (Eingeschrieben oder als Packerl natürlich).


solang nix passiert interessierts vermutlich keine s..

wenn was passiert kanns blutig werden von wegen haftung und schadenersatz
da zahlst du alles was anfaellt

ich hab aber offenbar nicht ausreichend phantasie um mir vorzustellen was passieren koennte ehrlich gesagt .... keine idee ...

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 04:42
von kingharald
Immer diese Angst vorm verschicken.
Ich hab die Herren vom Beschussamt gefragt, und die sagten normal mit der Post schicken.
Möchte nicht wissen wie viele Patronen die mit der Post bekommen.
Von mir haben sie sicher schon über hundert Patronen bekommen.
Es ist sicher gefährlicher mit Überdruckpatronen zu Schiessen, als einmal 5 Patronen nach Wien zu schicken.
Warum steht in den Katalogen immer der Versandhandel mit Waffen und Munition ist verboten ist laut Gewerbeordnung verboten?
Soll jeder machen was er glaubt.

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 10:26
von gewo
kingharald hat geschrieben:Immer diese Angst vorm verschicken.

ich seh niemand der angst hat ...

kingharald hat geschrieben:Ich hab die Herren vom Beschussamt gefragt, und die sagten normal mit der Post schicken.

na no na ned ...

kingharald hat geschrieben:Warum steht in den Katalogen immer der Versandhandel mit Waffen und Munition ist verboten ist laut Gewerbeordnung verboten?

weil es so ist. das waffengewerbe ist standortgebunden. der verkauf ist nur im geschaeftslokal erlaubt.
das hat aber jetzt nix zu tun mit patronen zum beschuss schicken ...

kingharald hat geschrieben:Soll jeder machen was er glaubt.

sowieso
aber dein statement dass man explosivstoffe per post schicken darf ist halt schlichtweg falsch

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 11:03
von kingharald
I glaub das Thema hatten wir schon mal.
Trotzdem werden sicher 90% Patronen mit der Post zum BA geschickt.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich stell mir das lustig vor. Wie MA2412.
Ein Beschussamtmitarbeiter zum anderen. He! Ruf in Entminungsdienst an, da ist a verdächtiges Paket. Da hat sicher wieder ein Trottel Patronen geschickt!!
GEWO hast du was gegen mich?

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 11:06
von Myon
Hier gehts nicht drum ob jemand was gegen jemanden anderen hat..... sicher hast du recht das wohl die meisten Patronen mit der Post dorthin gesendet werden. Aber Legal ist das nicht und mehr lese ich aus den Posts nicht raus.

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 11:10
von hari
Also wenn man diesem Folder glauben schenken darf hat Gewo durchaus recht was die oesterr. Post betrifft:
https://www.post.at/downloads/Gefahrgutfolder_2011.pdf

verbotene güter im Postversand
Generell vom Postversand ausgeschlossen sind alle Güter der Klassen 1, 4.2, 4.3 und 7 ADR, Abfälle, sowie ungereinigte Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klassen 1 bis 9 ADR enthalten oder enthalten haben!


und:
Strafe bei Verstößen
Ungeachtet der Haftungsbestimmungen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Post (AGB) riskieren Sie zusätzlich
schon bei geringen Verstößen gegen die Gefahrgut-Transportvorschriften empfind- liche Verwaltungsstrafen in der Höhe von mindestens Euro 726,- je Verstoß bzw. bei grober Fahrlässigkeit eine Höchststrafe von Euro 43.603,- nach dem Gefahrgutbeför- derungsgesetz (GGBG).


Ein Kumpel hat schon mehrfach Briefe mit ein paar gut verpackten Patronen hingeschickt, aber er hatte Glück und der Verstoss wurde nicht bemerkt..

Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 11:20
von Bell
ich hab keine gefahrgutschulung, aber gelten die stoffe nicht erst ab einer gewissen MENGE als gefahrgut? wenn ich ein feuerzeug im hosensäckl hab, is mein auto deshalb ja auch kein flüssiggas-transporter.
benzin/diesel kann ich ja auch im kanister mitführen.

gibts da vielleicht auch bei munition eine mindestmenge?

wenn der post-bomber abfackelt, platzen die paar bohnen halt auf; wär vermutlich mit einem amazon-pakl mit 12 deosprays spektakulärer. [emoji848]

bitte um wortmeldung von jemand mit ADR-schein!


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Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 11:23
von maggus
Ihr könnt euch auch beim Gefahrengutservice der Post erkundigen...

Österreichische Post AG – Gefahrgutservice
Mail: post@g-mayer.at