ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Pulver, Hülsen, Geschosse, Zündhütchen, Ausrüstung - Alles zum Thema "Wiederladen".
Forumsregeln
ACHTUNG! Es kann keinerlei Haftung für gepostete Ladedaten und sonstige Informationen übernommen werden. Jeder handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von gewo » Mi 3. Jan 2018, 11:28

kingharald hat geschrieben:GEWO hast du was gegen mich?


nein ueberhaupt nicht
womoeglich bist du ja ein kunde, kann man nie wissen

aber deine in die diskussion geworfene aussage war:

kingharald hat geschrieben:
Munitionversand ist nur für Gewerbetreibende verboten.


und das ist schlichtweg falsch
denn es gibt - soweit ich weiss mit ausnahme des suendteuren "bahnexpress" services - keinen paket transporteur in oesterreich der ADR klasse 1 explosivstoffe zum transport annimmt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von DerDaniel » Mi 3. Jan 2018, 11:52

Bell hat geschrieben:ich hab keine gefahrgutschulung, aber gelten die stoffe nicht erst ab einer gewissen MENGE als gefahrgut? wenn ich ein feuerzeug im hosensäckl hab, is mein auto deshalb ja auch kein flüssiggas-transporter.
benzin/diesel kann ich ja auch im kanister mitführen.

gibts da vielleicht auch bei munition eine mindestmenge?

wenn der post-bomber abfackelt, platzen die paar bohnen halt auf; wär vermutlich mit einem amazon-pakl mit 12 deosprays spektakulärer. [emoji848]

bitte um wortmeldung von jemand mit ADR-schein!

Die Ausnahmen gelten für nicht gewerblichen Transport, bzw. für gewerblichen Transport als Selbstverbraucher (Bunsenbrenner vom Sanitärinstallateur etc.). Aber selbst dann sind gewisse Maßnahmen zu treffen und Papiere mitzuführen. Da die Post hier weder das eine noch das andere ist, gelten die Regeln nicht.

Benutzeravatar
Bell
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1385
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 16:35
Wohnort: südl. NÖ

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von Bell » Mi 3. Jan 2018, 12:01

DerDaniel hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:ich hab keine gefahrgutschulung, aber gelten die stoffe nicht erst ab einer gewissen MENGE als gefahrgut? wenn ich ein feuerzeug im hosensäckl hab, is mein auto deshalb ja auch kein flüssiggas-transporter.
benzin/diesel kann ich ja auch im kanister mitführen.

gibts da vielleicht auch bei munition eine mindestmenge?

wenn der post-bomber abfackelt, platzen die paar bohnen halt auf; wär vermutlich mit einem amazon-pakl mit 12 deosprays spektakulärer. [emoji848]

bitte um wortmeldung von jemand mit ADR-schein!

Die Ausnahmen gelten für nicht gewerblichen Transport, bzw. für gewerblichen Transport als Selbstverbraucher (Bunsenbrenner vom Sanitärinstallateur etc.). Aber selbst dann sind gewisse Maßnahmen zu treffen und Papiere mitzuführen. Da die Post hier weder das eine noch das andere ist, gelten die Regeln nicht.

aja. steht auch in dem oben von hari verlinkten folder, dass klasse 1 generell verboten ist; auch bei kleinen mengen.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

kingharald
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 232
Registriert: So 30. Sep 2012, 13:04

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von kingharald » Mi 3. Jan 2018, 13:25

Gewo: Treibladungspulver ist kein Explosivstoff. Bräuchten alle Wiederlader sonst einen Sprengmittelschein.
Hab den Folder jetzt überflogen, Sitz im Auto, aber von Munition steht da nix.
Pulver darfst keines verschicken das ist klar.
Die Aufkleber auf den Munschachteln sind für ADR Transport gedacht.
Übrigens darf man auch 10kg im Auto ohne ADR Schein befördern wenn es zum Eigenbedarf ist und das Pulver abgepackt ist.
Zuletzt geändert von kingharald am Mi 3. Jan 2018, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von gewo » Mi 3. Jan 2018, 13:35

kingharald hat geschrieben:Gewo: Treibladungspulver ist kein Explosivstoff. Bräuchten alle Wiederlader sonst einen Sprengmittelschein.


ADR klasse 1 sind explosivstoffe

wiederladepulver ist ADR 1.3C
man versucht dzt es in bestimmten verpackungen auf ADR 1.4C zu bekommen
das wuerde die lagerung vereinfachen

selbstverstandlich sind wiederladepulver explosivvstoffe
sie haben - im fall von nitropulvern - eine relativ langsame umsetzungsgeschwindigkeit, sie detonieren nicht sondern deflagrieren

nichts desto trotz gelten bei transport und lagerung fuer sie die bestimmungen von sprengmittel, ist alles im sprengmittelgesetz geregelt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Picturesk
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 6
Registriert: Do 27. Jan 2022, 21:00
Wohnort: Gmünd, NÖ

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von Picturesk » Do 21. Jul 2022, 10:41

Hi,

ich hol den Fred wieder mal hoch :D

Ich fange jetzt grad mit dem Wiederladen von 9mm Para an und hab mir schon die Komponenten dazu besorgt. Aufgrund der dzt. Versorgungslage muss man ja nehmen, was es gibt - Ares 9/125 RN BB EPRX und H&N HP HS 125) mit dem Pulver Lovex D032 od. RS12 von Reload Swiss.
Man findet zwar ähnliche Daten im Netz, aber natürlich nie genau die gleichen Komponenten.
Jetzt hab ich mal alles in der GRT Simulation durchgejagt.
Ich würde das dann aber gerne noch beim Beschussamt testen lassen.

Daher meine Frage an euch: Wie geht ihr beim Erstellen einer neuen Laborierung vor?
Welche Laborierungen schickt man am besten beim Beschussamt ein?

Bei 4gr und 28.4mm OAL wirft es zB eine Druckbelastung von 78% des Maximaldruckes aus.
Soll ich damit 5 Patronen zur Messung einschicken?
Fängt man höher an?
Oder schickt ihr jeweils 5 Patronen mit einer hohen Belastung und einer niedrigen Belastung ein und orientiert auch dann am Mittelmaß?
Oder gleich eine ganze Ladeleiter?
CZ Shadow 2 OR 9x19, Hämmerli X-Esse Sport .22lr, Browning BL-22

Grün
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 64
Registriert: Di 19. Jul 2022, 19:58

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von Grün » Do 21. Jul 2022, 20:10

Ich lade seit 15 Jahren nur Bleifrei für Stand und Jagd. Gerade bei vielen kleinen Herstellern gibt es kaum Ladedaten, besonders mit IMR Pulvern.

Ich sende immer Patronen zur Prüfung ein die bei ca. 90% Druck sind laut Quickload. So bekomme ich einen ersten Eindruck wo ich liege. Sollte ich da stark abweichen versuche ich eine neue Ladung die bei 90% liegt. Hab ich dann ein Gefühl dafür mache ich mir Ladeleitern. Meine Ladungen mache ich immer so 10-20% unter Maximaldruck. Schont die Waffen und ist immer sehr genau. Ich schieße sehr lange Läufe und langsame Pulver um auf gute Leistung zu kommen.

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von doc steel » Fr 22. Jul 2022, 09:29

Wenn ich eine Laborierung habe, also eine Komponenten-Kombination (= Pulver + Geschoss + Zünder) zu der mir jegliche Informationen fehlen, dann nehme ich die dieser Kombination am ähnlichsten offiziellen Hersteller-Ladedaten die ich im Netz finden kann.
Davon ausgehend, dass alle offiziellen Herstellerladedaten mit ihren Maximalangaben ca. 90% unter den tatsächlichen Maximaldaten liegen, mache ich eine Ladeleiter.
Wenn dieser Hersteller einen Bereich von z.B. 3,5gr bis 4,9gr angibt, dann beginne ich mit 0,2gr-Schritten bei 3,4gr und gehe in diesem Fall bis 5,0gr.
Von diesen 9 Laborierungen mache ich jeweils 20 Stück. Je 6 Stk sende ich ans Beschussamt. Mit deren Ergebnis kenne ich nun die jeweiligen Gasdrucke.
Was ich aber nicht weiss und das BA auch nicht ermitteln kann, ist wie diese einzelnen Laborierungen treffen.
Ich hab von jeder ja noch 14 Stück übrig.
Davon verschiesse ich je 7 Stück mit aufgelegter Waffe an zwei unterschiedlichen Tagen. An zwei Tagen deswegen, weil es ja auch noch so etwas wie eine Tagesverfassung gibt die nie gleich und wenn nur zufällig gleich ist.
Bei diesen Schusstests verwende ich ausnahmslos auch immer den Labradar.
Wichtig ist auch die Schusstests nur dann durchzuführen wenn man ohne Stress und Zeitdruck an die Sache herangehen kann.

Die verwendeten Hülsen müssen dabei vom selben hersteller und nach Möglichkeit nur einmal abgeschossen sein. Am leichtesten kommt man zu solchen Hülsen indem man sich eine S&B-Schüttpackung 9mm Muni kauft, sie verschiesst und diese Hülsen man verwendet.
Die Zündglocke muss gefräst und das Zündloch egalisiert und entgratet werden bevor man damit seine Testlaborierungen herstellt.

Ich weiss das ist ein Haufen Arbeit, nicht in 1-2 Tagen erledigt und kostet Geld.
Aber man muss sich auch fragen was man will. Willst irgendeinen Wert haben der gefühlmäßig gut ausschaut oder willst reproduzierbare und präzise Ergebnisse haben.

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6744
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von kemira » Fr 22. Jul 2022, 09:56

doc steel hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 09:29
Die Zündglocke muss gefräst und das Zündloch egalisiert und entgratet werden bevor man damit seine Testlaborierungen herstellt.
Ich muss Dich jetzt mal direkt fragen, was Du für Streukreisdifferenzen zwischen Hülsen mit bearbeiteten und unbearbeiteten Zündglocken / löchern gemessen hast.
Ich hab mir nämlich mal den Job angetan und meine 4 .38er Matchladungen mit 1 x abgeschossenen Hülsen aus dem gleichen Los einmal mit und einmal ohne bearbeitete Zündglocken/löcher aus der Ransom Rest geschossen, jeweils 10er Gruppen, und keine signifikanten Unterschiede feststellen können... :think:

sorry fürs thread kapern.

Gruß
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Grün
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 64
Registriert: Di 19. Jul 2022, 19:58

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von Grün » Fr 22. Jul 2022, 10:38

Ich kann nur von Lanwaffen sprechen. Hab mal vor Jahren umfangreiche Tests gemacht. Geschossen auf 200m um größere Unterschiede zu haben die man messen kann. Versuche wurden da recht umfangreich angelegt. Immer Losgrößen von 100 Schuss, täglich nur 5 Schüsse je Los um die persönliche Streuung besser zu verteilen.

Zündglocke bearbeiten brachte unter 1% Verbesserung.
Ähnliches beim Auswiegen der Geschoße und
Längenmesseung der Geschoße
Hülsenhals Außen und innen Abdrehen ca. 3%

Auswiegen der Hülsen 3%

Hülsen gleiches Los leicht über 1%

Am meißten hat es gebracht wenn ich 10 Schüsse gemacht hab und mir da die 5 Hülsen mit dem engsten Streukreis gesucht hab. Da waren es 5%


Alles zusammen hat mir eine verbesserung von gut 10% gebracht.

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von doc steel » Fr 22. Jul 2022, 11:49

Ehrliche Antwort?
Die Ergebnisse insgesamt waren mit bearbeiteten Zündglocken konstanter in den Messergebnissen.
Eine Verbesserung des Streukreises konnte ich durch bearbeiten der Zündglocken alleine nicht feststellen.
Vielmehr ist das eine Arbeit wo ich sagen kann, dass alle Eventualitäten die davon rühren könnten mit Sicherheit ausgeschlossen wurden.

Was bei KW-Muni wirklich was bringt, ist nur die Kombination von drei Arbeiten.
Erstens das ausmessen und aussortieren der Geschosslänge mit einem Komparator, sodaß man danach eine einheitliche Setztiefe erhält.
Und zweitens das bearbeiten der Zündglocke.
Und drittens schaut man dann mit welcher Zündersorte die Angelegenheit am besten funktioniert, immer in Verbindung mit einer begleitenden Labradar-Messung.
Wenn man sich die Arbeit antun will, erhält man danach sensationelle Ergebnisse.

Die Setztiefe alleine variieren bringt kaum etwas, solange man bei den Variationen unter 0,3mm bleibt.
D.h. einmal z.B. 28,2mm und dann 28,4mm und dann 28,6mm, da merkst innerhalb der Sprünge kaum etwas.
Bei 28,2mm und dann 28,5mm und dann 28,8mm, also immer 0,3mm Sprünge, da merkst bald welche OAL optimal ist.
Die kannst dann hernehmen und mit 0,1mm Sprüngen ausvariieren.
Anders wirds nix.
Zuletzt geändert von doc steel am Fr 22. Jul 2022, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6744
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von kemira » Fr 22. Jul 2022, 12:03

Danke!

Dein Beitrag besteht aus 6 Zeichen.
Es müssen mindestens 10 Zeichen verwendet werden.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Picturesk
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 6
Registriert: Do 27. Jan 2022, 21:00
Wohnort: Gmünd, NÖ

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von Picturesk » Mo 25. Jul 2022, 12:29

Also, ich hab dann mal die für mich handhabbare Vorgangsweise so vorgesehen:

1. OAL bestimmen anhand der Anleitung vom DOC
2. Hülsen sortieren - möglichst gleicher Hersteller, gleicher Typ/Alter/usw. - jetzt zumindest mal für die Ladereihe, später dann was da ist
3. Hülsen im Ultraschallreiniger reinigen
4. Zündglocken reinigen, entgraten
5. Geschosse vermessen und für die Ladeleiter möglichst gleiche Längen
6. Ladeleiter erstellen: Ich werde nicht das gesamte Spektrum der Ladeempfehlungen abdecken und ans Beschussamt einschicken, sondern mich eher an den stärkeren Laborierungen orientieren, um so das Druckmaximum besser einordnen zu können. Jeweils 6 Patronen dann zum Beschussamt bringen (ich bring´s im 22. Bezirk vorbei, muss eh mal zu IKEA :lol: ). Darauf aufbauend werd ich dann die weitere Ladeleiter erstellen und am Schießstand testen --> 10/25m aufgelegt, mit Chronograph (hab nur den einfacheren Caldwell) und die Streukreise ermitteln
7. Feinabstimmung: Die Ladungen mit den besten Streukreisen dann ggf. um +/- 0,1 gr ändern.
8. Evtl. noch die Setztiefe etwas in +/- 0,3mm Schritten variieren.

Was meint ihr?
CZ Shadow 2 OR 9x19, Hämmerli X-Esse Sport .22lr, Browning BL-22

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2346
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von McMonkey » Mo 25. Jul 2022, 22:09

Die Methoden eine Patrone wieder zu laden sind vielfältig und im hohen Maße ein „Glaubenskrieg“ unter den Kollegen. Auch wenn an der einen oder anderen Ecke fast wissenschaftliche Ansätze mit einfließen, bleiben diese hohen Anforderungen oft hinter den Erwartungen, wenn es dann um die Analyse der Streukreise vor Ort geht - also an der Scheibe.
Zu wissen, was Fakt ist - Stichwort Beschussamt - kann helfen zu verstehen, warum ein genaues Arbeiten wichtig ist und kann beruhigen, wenn man Experimente in Richtung Druckgrenze macht.

Letztendlich stellen sich doch einige Fragen abseits und in Verbindung mit dem Protokoll …

? Was kann ich und was bringe ich auf die Scheibe
? Hab ich die Fähigkeit die marginalen Einflüsse der „fast wissenschaftlichen Ansätze beim Wiederladen“ auf die Scheibe zu bringen
? Welche Aussagekraft hat das Protokoll, wenn ich diese Fähigkeit nicht habe

Ich stelle die Analyse beim Beschussamt und die aufwendige Bearbeitung der Komponenten NICHT in Frage! Es gibt eine Vielzahl an Messungen die für die Ausübung des Sportes wichtig sind - Faktor, Magnumladungen an der Druckgrenze etc.

Ich stelle mir gerade die Frage (ich habe noch nie eine Ladung messen lassen oder jemals irgend eine Ladung durch einen Chrono laufen lassen), welche Erkenntnis könnte mir das Protokoll meiner IDEALLADUNG bringen ? reload-smile
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Wie funktioniert das mit dem Beschussamt zwecks Messungen ?

Beitrag von doc steel » Di 26. Jul 2022, 08:58

Picturesk hat geschrieben:
Mo 25. Jul 2022, 12:29

7. Feinabstimmung: Die Ladungen mit den besten Streukreisen dann ggf. um +/- 0,1 gr ändern.
8. Evtl. noch die Setztiefe etwas in +/- 0,3mm Schritten variieren.

Was meint ihr?
Wenn du nach Pkt. 7 dann noch mit Pkt. 8 weitermachst annullierst du alle bisherigen Einstellugen und fängst quasi mit einer neuen Patrone von vorne an!!!
Setztiefe-Variationen im 0,3mm Bereich hauen dir alle bisher gemachten Feineinstellungen zamm und im 0,1mm Bereich sind die Auswirkungen nicht merkbar.
D.h. also die Setztiefe bestimmst und legst du bindend vor der Ermittlung der passenden Pulvermenge fest und belässt sie dabei.
Anders wirds nix.

Antworten