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Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

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Grashopper
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Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von Grashopper » Mo 14. Feb 2022, 23:16

Hallo liebe PD-Community, ich bitte um Rat!

Vorneweg, ich konnte leider keinen Anfänger oder Einsteiger Bereich finden daher poste ich es in Just for Fun, hoffe das geht so in Ordnung.

Ich interresiere mich schon lange für das Thema Waffen und das aus den unterschiedlichsten Gründen.
Bis jetzt war es mir aber nie so wichtig bzw. standen andere Hobbys, Ziele oder Verpflichtungen im Wege. Nun musste ich 40 werden um das Thema wirklich ernsthaft anzugehen und möchte eine WBK beantragen. Dieser Entschluß kam nicht spontan sondern ich dachte schon länger darüber nach. Gleichzeitig hab ich permanent alles Wissenswerte zu dem Thema Waffen und WBK aufgesaugt. Natürlich bin ich hier schon seit geraumer Zeit auch ein stiller Mitleser :)

Es geht mir um folgendes: Ich habe jetzt den WFS und das Psy.Gutachten gemacht. D.h. ich könnte jederzeit die WBK beantragen. Allerdings bin ich sehr unschlüssig welchen "Bedarf" ich bei meinem Antrag angeben soll und wie wichtig dieser Bedarf auch in weiterer Folge ist.
Grundsätzlich möchte ich mit dem Schießen beginnen weil es in erster Linie Spaß macht. Das war schon beim BH so (STG & PAR66/79) als auch beim eher seltenen Luftgewehrschießen. Das fokusieren und konzentrieren beim Zielen hat fast schon etwas meditatives und ist für mich sicher auch ein wichtiger Grund.

Mein erster Gedanke beim Bedarf ist also: "Hobby zum Spaß und Ausgleich"

Ich weiß das mir das ganze Spaß machen wird und daher würde ich in naher Zukunft auch gerne einem Verein beitreten. Ich würde gerne Teil einer Community sein die das selbe Hobby pflegt nicht nur wegen der sozialen Komponente sondern auch weil ich noch sehr viel zu diesem Thema zu lernen habe und in einem Verein dadurch nur Vorteile sehe.
Des weiteren ist mein Großvater leidenschaftlicher & sehr erfolgreicher Sportschütze der mich auch schon seit längerem das Schießen schmackhaft machen möchte.
Der Wettkampf als Ehrgeiz und Motivation für mich schon immer eine Super Sache und nach dazu hat es ja scheinbar auch noch andere "Vorteile" ein Sportschütze zu sein.
Auch wenn ich jetzt noch nicht weiß ob ich das Zeug dazu habe wäre der Bedarf "Sportschütze" für mich auch legitim, zumindestens wäre das sportliche Schießen die Richtung die ich gerne mal einschlagen würde.

Wie ich eben erähnte ist mein Großvater Sportschütze (& WP Besitzer) und nun stand mal das Tema im Raum: Was mit seinen Waffen passiert wenn er mal nicht mehr ist, Stichwort erben.
Er hat eine ganz schöne Sammlung, die im Laufe von vielen Jahren auch gewachsen ist. Soweit ich das verstanden habe darf ich als frischer WBK Besitzer keine Waffen bekommen/erben die über die 2 KatB Plätze darüber hinaus gehen.
Ich habe keine Ahnung wieviele Plätze/Waffen er jetzt ganz genau hat (oder erweitern hat lassen). Das meiste ist sowieso KK und Luftgewehr, es dürften nur ein Paar wenige GK sein.
Es sind auch einige sehr alte aber gut gepflegte Gewehre dabei, jedenfalls hab ich mit dem Gedanken gespielt ob hier nicht sogar der Bedarf als Sammler gegeben ist. Dazu hab ich im Internet leider weniger gefunden als mir lieb ist, scheinbar ist das gar nicht so einfach bzw. sind Sammlungen an sich klar definiert. Zum "Sammler" Bedarf fehlt mir also definitiv noch einiges an Wissen, vorstellen könnte ich mir das aber schon auch....

Zu guter letzt hab ich natürlich den Bedarf der "Selbstverteidigung" fast schon als Tipp gefühlte 100mal gelesen oder auch in persönlichen Gesprächen gehört. Dies sei definitiv der beste Grund da man hier nicht weitere Rechenschaft ablegen muß bzw braucht man keine Schießlisten, Vereinsbestätigungen u.d.g. angeben, quasi ein Vorteil bei zukünftigen Polizeilichen Überprüfungen.
Nun dass klingt ja schön und gut allerdings würde ich diesen Grund nicht unbedingt favorisieren da ich mir eher nicht so vorstellen kann mit einer Waffe auf Menschen zu schießen, selbst wenn es ein Einbecher ist....

Tja, jetzt hab ich das Dillema das ich theoretisch 3 verschiedene Bedarfsgründe angeben kann (SV, Sport, Sammler) und nicht weiß welchen ich nehmen soll.
Hab gehört als Sportschütze darf man schon vor den 5 Jahren die Plätze erweitern und zB auch andere Munition kaufen aber ich denke ich habe keinen Streß bzw weiß ja noch nicht mal ob ich überhaupt gut genug fürs sportliche Schießen bin...

Nach diesem Background zusammengefasst also folgende Fragen:

Welchen Bedarf sollte ich wählen und spielt das überhaupt eine große Rolle?
Kann man seinen Bedarf im Nachhinein ändern lassen?
Ist der Bedarf "SV" wirklich die unkomplizierteste Wahl?
Was sind beim Bedarf "Sammler" die Vor und Nachteile?

Ich bitte vielmals um eure Tipps und Ratschläge!

Verzeiht mir bitte etwaige Rechtschreibfehler oder einfach mögliche Unwissenheit :)
Vielen Dank !

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Steppenwolf
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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von Steppenwolf » Mo 14. Feb 2022, 23:32

Servus,

Ich habe damals „SV“ angegeben eben auch aus dem Grund keinen Zwang unterlegen zu sein. Hängt bei mir aber hauptsächlich beruflich zusammen.
Thema Waffensammeln ist ebenso anzuwenden da du ja erst damit beginnst. Was du dann aus dir machst liegt ganz bei dir.

Ob das oder das einfacher ist weiß ich nicht, Fakt ist, als legaler Waffenbesitzer trägst du mehr Verantwortung mit WBK als ohne. (Verlässlichkeit § 8.).
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Justin88
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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von Justin88 » Di 15. Feb 2022, 00:42

Grashopper hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 23:16

Zu guter letzt hab ich natürlich den Bedarf der "Selbstverteidigung" fast schon als Tipp gefühlte 100mal gelesen oder auch in persönlichen Gesprächen gehört. Dies sei definitiv der beste Grund da man hier nicht weitere Rechenschaft ablegen muß bzw braucht man keine Schießlisten, Vereinsbestätigungen u.d.g. angeben, quasi ein Vorteil bei zukünftigen Polizeilichen Überprüfungen.
Das Wichtigste zuerst! (die hervorhebung durch mich).

Das stimmt definitiv nicht.

Denn du mußt (spätestens) alle 5 Jahre (zB bei der Verwahrungskontrolle) den sachgemäßen Umgang mit der Waffe der Behörde nachweisen.
Dazu dient:
1. Der Waffenführerschein (nicht älter als 6 Monate)
oder 2. Ergebnislisten von Bewerben (wieviel ist von BH zu BH unterschiedlich, ebenso von wann)
oder 3. eine gültige Jagdkarte mit Zahlungsbeleg

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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von Huck_Finn » Di 15. Feb 2022, 01:06

Erstmal willkommen Grashopper :)

Wann hast du den WFS gemacht? Dieser ist nur 6 Monate gültig - wurde schon erwähnt - also nicht zu lange warten mit dem Antrag. Beim Antrag selber gibst du SV UND Sport an um auch 2 Plätze zu bekommen. Es ist zwar jetzt so das beim Erstantrag 2 Plätze zu genehmigen sind aber um sicher zu gehen gib beides wie oben angeführt an. Sammeln ist ein ganz eigenes Gebiet und muss genau definiert sein mit dem Gebiet, Literatur, Zugang zu entsprechenden Exponaten, Berufliches Umfeld usw. Eine willkürliche Ansammlung von Waffen also haben wollen, ist keine Sammlung. Die Frage ob Sammler oder nicht ist somit obsolet die ersten Jahre. Den Bedarf kannst du im Nachhinein nicht Ändern da die WBK ein "Bescheid" ist der dich zum Besitz, Kauf usw. von Waffen und Munition berechtigt. Sogenannte Hohlspitzmunition für Kurzwaffen allerdings nur als Sportschütze. Ausführungen sind stark gekürzt und im R-IS genau nachzulesen.

Schützenvereine gibt es auch als Onlinevariante wie den PDSV, Verein ua. Um Bewerbslisten zu sammeln und den Status als §11 Sportschütze nachzuweisen gibt es auch "Online" Bewerbe mit freier Zeiteinteilung und die beschossenen Scheiben werden als Foto oder per Post eingereicht. Als Trainingsnachweis gilt auch ein Schiessbuch oder Liste mit Datum wann und was du geschossen hast und Bestätigung vom beh. gen. Schießstand.

Deinem Großvater wünsche ich noch viele Jahrzehnte als Sportschütze und wenn er dir eines Tages seine Waffen vererben möchte/wird dann am Besten per Testament. Betreffend Kategorie "B" Plätze musst du dir in dem Fall keine Gedanken machen da diese entsprechend dem Erbe erweitert werden. Sollte er einer der wenigen sein mit einer Genehmigung für eine Kat. A Vorderschaftrepetierflinte - eine sogenannte Pump Gun, dann wird diese leider von der Behörde entschädigungslos eingezogen da es das Erbenprivileg seit einiger Zeit nicht mehr gibt. Für Kategorie C, Repetierbüchse und Schrotflinte, ehemals Kategorie D, brauchst du keine WBK Plätze.

Damit viel Spaß als angehender Schützenkönig und wenn du noch Fragen hast, immer nur her damit. ; )

P.S: Wenn du noch angibst aus welcher Ecke du kommst kann dir der eine andere praktische Hilfestellung geben.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von gewo » Di 15. Feb 2022, 07:01

Huck_Finn hat geschrieben:
Di 15. Feb 2022, 01:06

Wann hast du den WFS gemacht? Dieser ist nur 6 Monate gültig - wurde schon erwähnt - also nicht zu lange warten mit dem Antrag. Beim Antrag selber gibst du SV UND Sport an um auch 2 Plätze zu bekommen.
Soweit mir bekannt ist nach wie vor nur EINE rechtfertigung moeglich
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Mille
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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von Mille » Di 15. Feb 2022, 07:26

Guten Morgen,

Ich stand damals vor der selben Frage. Habe es mit meinem Bh-Sachbearbeiter besprochen und der erwähnte auch das es von BH zu BH sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Er emphahl mir anfangs als SV zu Beantragen, und ja, zumindest damals, durfte man nur 1 Grund angeben. Sportschütze fiel für mich weg, da man, anscheinend bei uns, die ersten Jahre min. 3 Bewerbsnachweise bringen muss. Ob das noch immer so ist, KA. -> BH fragen
Sammler ist beim Erstantrag sehr schwer, weil man das Thema Glaubhaft machen muss.

Egal, habe 2 Plätze bekommen im Jänner. Im Herbst selben Jahres wurde es mir zu Blöd und ich erweiterte auf Sammler mit 10 Plätzen. Musste aber eine Überprüfung durch einen Gutachter zahlen der mein "Sammelthema" überprüft. Bzw. auch meine bisher im Besitz befindlichen Waffen waren ein Thema. (alles Alteisen vor 1950) Das Gespräch mit dem Gutachter war sehr interessant aber auch viel Wissen wurde gefragt.

Nun warte ich auf die Überprüfung damit ich endlich weiter erweitern kann. :lol: :roll:

Ich persönlich würde am Anfang SV nehmen, aber das nochmals mit der BH klären.

LG Mille
Alte Waffen sind wie schöne Instrumente. :violin:

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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von milu » Di 15. Feb 2022, 07:43

moin.
du kannst auf den antrag soviele gründe schreiben, wie du willst.
es gibt nur ein dropdownfeld, das der sb auswählen kann.

2 plätze kriegst immer, den wfs oder listen musst alle 5 jahre bei der kontrolle vorweisen.

ich hab damals sv genommen, weil mir zugemunkelt wurde, dass es da keine verweigerung geben dürfte.
schlussendlich war es wurscht.

ich wünsch dir viel spass beim neuen hobby und geh so oft wie möglich mitm opa zum training und saug alles auf, was er dir zeigt.
besser kannst es nicht haben.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von TheWayOfTheGun » Di 15. Feb 2022, 09:12

Ich hatte Sportschiessen angegeben, erledigt.
Meine Freundin hat angegeben sie wolle mit mir gemeinsam schießen gehn, weils ihr Spaß macht.
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"

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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von Grashopper » Di 15. Feb 2022, 20:41

Guten Abend und vielen Dank für eure Antworten,

@Justin88: Du hast natürlich Recht, ich hab mich da ein bisschen blöd ausgedrückt. Selbstverständlich wird der Sachkundenachweis alle 5 Jahre aufs neue verlangt, EGAL welchen Bedarf man wählt. Danke dass du darauf richtig hinweist!

Nun habe ich aus euren Antworten doch einiges rauslesen können. Ich werde also SV als Bedarf angeben.
Theoretisch könnte ich danach immer noch Sportschütze oder Sammler werden solange ich eben alle Vorraussetzungen dafür erfülle.

@Huck_Finn: Weil du gefragt hast woher ich komme - Nähe Neunkirchen, NÖ
Einen Online Schützenclub finde ich zwar eine sehr gute Idee, zumindest auch um einen Sportschüztennachweis zu ermöglichen.
Dennoch würde ich für mich lieber einen klassischen Verein wählen da kann man dann auch anderen beim schießen zusehen oder Waffen von Schützenkollegen ausprobieren usw...

Die Frage nach dem Verein ist ja das nächste Thema das mir unter den Fingernägeln brennt, ich würd dazu gerne einige Sachen wissen aber ich weiß nicht ob das hier erwünscht ist wegen offtopic...

Vielen Dank & lg

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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von trenck » Mi 16. Feb 2022, 09:39

Grashopper hat geschrieben:
Di 15. Feb 2022, 20:41
Die Frage nach dem Verein ist ja das nächste Thema das mir unter den Fingernägeln brennt, ich würd dazu gerne einige Sachen wissen aber ich weiß nicht ob das hier erwünscht ist wegen offtopic...
Einfach einen neuen Thread aufmachen im Bereich "Sportschießen".

trenck
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Re: Anfänger Fragen zur "Bedarfswahl" beim WBK Antrag

Beitrag von Grashopper » Mi 16. Feb 2022, 10:35

Alles klar, Danke!

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