ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN
Art. 7 WG, Art. 12 WV
Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen,
Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen
und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten
grundsätzlich verboten:
Erwerb von Waffen
- Albanien
- Algerien
- Sri Lanka
- Kosovo
- Mazedonien
- Bosnien und Herzegowina
- Serbien
- Türkei
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Hallo plus unuebliches Anliegen
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- Beiträge: 5465
- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Re: Hallo plus unuebliches Anliegen
Die Schweizer "scheißen" sich da nix, da ist sogar das Schießen explizit für gewisse Staatsangehörige verboten. Weiß jemand, worauf sich diese Liste mit diesen Ländern beruft? Ich denke in der EU würden innerhalb kürzester Zeit Diskriminierungsvorwürfe laut werden.
Re: Hallo plus unuebliches Anliegen
Balistix hat geschrieben:Abgesehen davon verstehe ich nicht, wo im konkreten Fall das Problem sein soll, wenn ein Drittstaatsangehöriger in Ruhe in Leobersdorf ein paar Murmeln warm delaboriert. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum der Gesetzgeber das verbieten will - ganz im Gegensatz zum eigenen Waffenbesitz.
man haette so eine rasche und fast ueberfallsartige gesetzesanpassung mit nur einem thema wie die 2016er wahrscheinlich dann gemacht wenn in oesterreich in den jahren 2015 und 2016 kombatanten der kriegsparteien des nahen ostens auf schiessplaetzen geschult wurden und dann mit kofferaeumen voller munition wieder am weg zurueck in die kriegsgebiete waren ...
in keinem anderen staat europas waere das moeglich gewesen
es gab auch keine zielfuehrende handhabe dagegen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Hallo plus unuebliches Anliegen
The_Governor hat geschrieben:Die Schweizer "scheißen" sich da nix, da ist sogar das Schießen explizit für gewisse Staatsangehörige verboten. Weiß jemand, worauf sich diese Liste mit diesen Ländern beruft? Ich denke in der EU würden innerhalb kürzester Zeit Diskriminierungsvorwürfe laut werden.ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN
Art. 7 WG, Art. 12 WV
Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen,
Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen
und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten
grundsätzlich verboten:
Erwerb von Waffen
- Albanien
- Algerien
- Sri Lanka
- Kosovo
- Mazedonien
- Bosnien und Herzegowina
- Serbien
- Türkei
Hab einmal gehört, dass das vor allem illegalen Waffenexporten vorbeugen sollte. Keine Ahnung ob's stimmt.
Zur anderen Diskussion: Selbst wenn sich gewo hier einmal geirrt haben sollte (wär auch nur menschlich), ist's auf alle Fälle der richtige Hinweis für die Praxis. Ich würd jedenfalls keine Person schießen lassen, wo der Verdacht naheliegt, dass sie keinen gültigen Aufenthaltstitel hat.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: Hallo plus unuebliches Anliegen
gewo hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Abgesehen davon verstehe ich nicht, wo im konkreten Fall das Problem sein soll, wenn ein Drittstaatsangehöriger in Ruhe in Leobersdorf ein paar Murmeln warm delaboriert. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum der Gesetzgeber das verbieten will - ganz im Gegensatz zum eigenen Waffenbesitz.
man haette so eine rasche und fast ueberfallsartige gesetzesanpassung mit nur einem thema wie die 2016er wahrscheinlich dann gemacht wenn in oesterreich in den jahren 2015 und 2016 kombatanten der kriegsparteien des nahen ostens auf schiessplaetzen geschult wurden und dann mit kofferaeumen voller munition wieder am weg zurueck in die kriegsgebiete waren ...
in keinem anderen staat europas waere das moeglich gewesen
es gab auch keine zielfuehrende handhabe dagegen
Dann hätte man das Gesetz anders aufgezogen bzw aufziehen müssen.
In den Materialien steht außerdem, dass dieses Verbot sich nur auf längerfristig in Österreich aufhältige (bzw sich aufzuhalten beabsichtigende) Personen bezieht. Sozusagen als Bewährungsphase. Denn die Materialien sagen auch explizit dieses: "Im Gegensatz dazu gilt dieses Verbot für Personen, die sich nur vorübergehend im
Bundesgebiet aufhalten (Fremde während ihres visumfreien oder visumpflichtigen Aufenthaltes wie z.B.
Touristen) nicht."
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
Re: Hallo plus unuebliches Anliegen
In Rechtsfragen auf Gewo zu hören ist immer eine gute Idee. Man muss halt dann nur das Gegenteil tun...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Hallo plus unuebliches Anliegen
A. d. M.: Es hat sich zwar schon wieder beruhigt, aber bei der nächsten verbalen Eskalation gibt es Konsequenzen.
Reißt euch mal am Riemen, das Niveau gerade hier im Rechtsbereich ist langsam echt traurig, auch in Anbetracht dessen, das hier einige Juristen rumspringen und man meint denen Unsinn unterstellen zu müssen, während man selber nur Laie ist.
Und nur so nebenbei, wenn die Rechtsmeinung vom BMLVS kommt, wird sie gleich mal von vorneherein als Unsinn abgetan, aber wenns das BMI ist, ist die Rechtsmeinung quasi gesetzesgleich?
Wenn was auffällt, darfs behalten.
Reißt euch mal am Riemen, das Niveau gerade hier im Rechtsbereich ist langsam echt traurig, auch in Anbetracht dessen, das hier einige Juristen rumspringen und man meint denen Unsinn unterstellen zu müssen, während man selber nur Laie ist.
Und nur so nebenbei, wenn die Rechtsmeinung vom BMLVS kommt, wird sie gleich mal von vorneherein als Unsinn abgetan, aber wenns das BMI ist, ist die Rechtsmeinung quasi gesetzesgleich?
Wenn was auffällt, darfs behalten.