Kann man. Bei mir kommt z.B. die Nachricht "Der Absender hat eine Lesebestätigung angefordert. Wollen Sie diese versenden?"combatmiles hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 09:03mWn kann man bei .gv emailadressen das gar nicht verneinen
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Waffengebraucht Slapstick
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Re: Waffengebraucht Slapstick
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Re: Waffengebraucht Slapstick
bei mir nicht, ich bekam ohne Nachfrage eine Lesebestätigung...
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Re: Waffengebraucht Slapstick
muss gehencombatmiles hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 09:03mWn kann man bei .gv emailadressen das gar nicht verneinen... muss i glei mal testen..
wir ham die emailbestaetigung vom dienstleister direkt am exchange abschalten lassen bei einem teil unserer mailadressen
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Re: Waffengebraucht Slapstick
?combatmiles hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 09:37bei mir nicht, ich bekam ohne Nachfrage eine Lesebestätigung...
Es ging ja darum, ob man als Empfänger einer Mail eine Lesebestätigung an den Absender ergehen lassen kann oder nicht - und das können .gv-Empfänger meist auswählen.
Zuletzt geändert von ronhan am Di 1. Feb 2022, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Ronald
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Re: Waffengebraucht Slapstick
Ich glaub, er meint eher, ob eine Dienststelle eine angeforderte Lesebestätigung ablehnen darf.ronhan hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 09:13Kann man. Bei mir kommt z.B. die Nachricht "Der Absender hat eine Lesebestätigung angefordert. Wollen Sie diese versenden?"combatmiles hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 09:03mWn kann man bei .gv emailadressen das gar nicht verneinen
Benachrichtigungsfunktionen bei Mail gibts im Übrigen zwei. Übermittlungsbestätigung und Lesebestätigung. Die Übermittlungsbestätigung bestätigt den Eingang am Server, das geht natürlich nur automatisch. Das haben Behörden soweit ich es weiß oftmals abgeschaltet.
Bei der Lesebestätigung mach ich es aber ohnehin ohne „technische Anforderung“. Einfach ins Mail reinschreiben, dass ersucht wird, den Empfang kurz zu bestätigen. Klappt zB bei der LPD Wien ohne Probleme. Hab erst vor einem Monat so eine Bestätigung umgehend bei einer Kat B Ummeldung bekommen.
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Re: Waffengebraucht Slapstick
Ist wahrscheinlich die gescheiteste Idee!John Connor hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 10:02Einfach ins Mail reinschreiben, dass ersucht wird, den Empfang kurz zu bestätigen.
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Re: Waffengebraucht Slapstick
also, mein testmail von der privaten Adresse an meine dienstliche .gv adresse.
Im Mail ausgewählt Lesebestätigung..
Ping am Dienstrechner, Mail da, geöffnet, keine Nachfrage nach Lesebestätigung...
Ping am privaten: Email wurde gelesen am um..
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Re: Waffengebraucht Slapstick
Ok, alles klar!
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Re: Waffengebraucht Slapstick
Und gibts auf WG auch was neues, oder wollts das hier umbenennen?
Geh bitte...
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Re: Waffengebraucht Slapstick
Schaust halt ob du was findest...
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Re: Waffengebraucht Slapstick
Wurde mir in Wien vor Jahren verweigert. Sie schreiben auch nicht zurück, dass sie es erhalten haben.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Mo 31. Jan 2022, 17:33Empfangsbestätigung. As simple as that.mikonis hat geschrieben: ↑Mo 31. Jan 2022, 16:10Nein. Das hast du schon richtig verstanden. Ich bevorzuge halt nach Uraltschema eher schriftliche Dokumentation. Email können bei mir leicht in Verstoß geraten bzw. sie werden einfach nicht versand, weil irgendein Teil meines Geräts zB. meint, nur ein besonderer account darf versenden.
Der Diskurs ist a bissi slapstick, ganz im Sinne des TO.
Im Endeffekt wurscht. Ich habe ja das Mail, dass ich es geschickt habe.
Re: Waffengebraucht Slapstick
Ich bekomme in Wien immer sofort Empfangsbestätigung.raptor hat geschrieben: ↑Do 3. Feb 2022, 14:57Wurde mir in Wien vor Jahren verweigert. Sie schreiben auch nicht zurück, dass sie es erhalten haben.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Mo 31. Jan 2022, 17:33Empfangsbestätigung. As simple as that.mikonis hat geschrieben: ↑Mo 31. Jan 2022, 16:10Nein. Das hast du schon richtig verstanden. Ich bevorzuge halt nach Uraltschema eher schriftliche Dokumentation. Email können bei mir leicht in Verstoß geraten bzw. sie werden einfach nicht versand, weil irgendein Teil meines Geräts zB. meint, nur ein besonderer account darf versenden.
Der Diskurs ist a bissi slapstick, ganz im Sinne des TO.
Im Endeffekt wurscht. Ich habe ja das Mail, dass ich es geschickt habe.
Sieht so aus:
Das Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten der LPD Wien bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail.
Re: Waffengebraucht Slapstick
Habe hier aufgeraeumt
Das thema meldungs uebermittlung sollte ja jetzt geklärt sein
Gewo
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Re: Waffengebraucht Slapstick
Leute, das ist alles völlig überzogen. Wir haben die Verpflichtung, die Überlassung Kat B zu melden. Mit einem Mail hat man das gemacht und kann es immer nachweisen. Wenn das nicht ankommt oder verschlampt wird, liegt das außerhalb unseres Bereichs und wir können deshalb auch keine Ordnungsstrafe ausfassen.
Wie gesagt, ich hatte diesbezüglich eine Auseinandersetzung mit dem Waffenreferat Wien und habe mich beschwert. AW: Sie versenden weder Lesebestägigungen, noch überhaupt e-mails, und basta! Na dann, nicht mein Problem und nicht meine Sorge.
Bei der 5-jährigen Kontrolle gab es einmal "Inventurdifferenzen". Zeigen des Mails am Bildschirm und Ausdruck des angehängten Formulars mit den Daten hat dem Polizisten mehr als gereicht.
Wie gesagt, ich hatte diesbezüglich eine Auseinandersetzung mit dem Waffenreferat Wien und habe mich beschwert. AW: Sie versenden weder Lesebestägigungen, noch überhaupt e-mails, und basta! Na dann, nicht mein Problem und nicht meine Sorge.
Bei der 5-jährigen Kontrolle gab es einmal "Inventurdifferenzen". Zeigen des Mails am Bildschirm und Ausdruck des angehängten Formulars mit den Daten hat dem Polizisten mehr als gereicht.
Re: Waffengebraucht Slapstick
Ist aus verwaltungsrechtlicher Sicht (keine Ahnung, aber ich nehme an WaffG unterliegt dem VerwaltungsverfahrensG, oder wie auch immer das heißt) der Versand einer Mail mit einem Brief gleichzusetzen? Weil ich glaube, die Bestimmung verlangt eine schriftliche Meldung.