Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Do 18. Feb 2021, 11:25
Vor allem wegen den ganzen extra Kat.A Plätzchencombatmiles hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:22aba so a 30iger Vorderlader wär sicher cool...
Madmax lässt grüßen..
Vor allem wegen den ganzen extra Kat.A Plätzchencombatmiles hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:22aba so a 30iger Vorderlader wär sicher cool...
Madmax lässt grüßen..
Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:07Eben. Also nix mit definitiv Kat.B oder seid ihr euch alle sicher, dass das Teil nach 1871 erzeugt worden ist?
Ich bin nicht versiert was so alte Waffen angeht, aber wenn sie unter 1. fallen, fallen sie nicht unter 2., da es hier um "andere Schusswaffen" geht.§45 WaffG 1996:
Auf 1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
Richtig, wenn sie unter Z1 fällt kann sie auch nicht unter Z2 fallen, und umgekehrt.RcL hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:29Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:07Eben. Also nix mit definitiv Kat.B oder seid ihr euch alle sicher, dass das Teil nach 1871 erzeugt worden ist?Ich bin nicht versiert was so alte Waffen angeht, aber wenn sie unter 1. fallen, fallen sie nicht unter 2., da es hier um "andere Schusswaffen" geht.§45 WaffG 1996:
Auf 1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung..zweischüssig...Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:40Richtig, wenn sie unter Z1 fällt kann sie auch nicht unter Z2 fallen, und umgekehrt.RcL hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:29Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 11:07Eben. Also nix mit definitiv Kat.B oder seid ihr euch alle sicher, dass das Teil nach 1871 erzeugt worden ist?Ich bin nicht versiert was so alte Waffen angeht, aber wenn sie unter 1. fallen, fallen sie nicht unter 2., da es hier um "andere Schusswaffen" geht.§45 WaffG 1996:
Auf 1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
Also entweder ist eine mehrschüssige Perkussionswaffe anders als eine einschüssige, dann kann sie unter Z2 fallen. Oder sie ist es nicht, dann fällt sie immer unter Z1.
In beiden Fällen ist eine vor 1871 erzeugte Waffe keine Kat.B.
Da aber bei Perkussionswaffen, im Gegensatz zu z.B. Steinschlossfeuerwaffen, explizit das Merkmal einschüssig hervorgehoben wird, ist davon auszugehen, dass bei Perkussionswaffen das Merkmal mehrschüssig "anders" ist, da allein aufgrund diesem Merkmal in Z1 unterschieden wird.
Exakt. Wenn Du belegen kannst daß der (Original-) Revolver vor 1871 gebaut wurde ist der Besitz frei ab 18Jahren - unter den Voraussetzungen die im §45 WaffG beschrieben sind. Eh ganz klar, warum hier wieder ruminterpretiert wird ist mir schleierhaft...
Kleines Detail am Rande: Die Dinger sind sogar in England frei ab 18...Salem hat geschrieben: ↑Do 18. Feb 2021, 16:18Exakt. Wenn Du belegen kannst daß der (Original-) Revolver vor 1871 gebaut wurde ist der Besitz frei ab 18Jahren - unter den Voraussetzungen die im §45 WaffG beschrieben sind. Eh ganz klar, warum hier wieder ruminterpretiert wird ist mir schleierhaft...
Verwunderlich?
Wenn du 30er 7,62 AK Magazine von Arsenal Bulgarien loswerden willst - die nehm ich dir sofort ab Erwerbserlaubnis vorhanden.
Grüne Spitze 7,62 x 39 - die leuchtetgmiasbauer hat geschrieben: ↑Mi 24. Feb 2021, 17:05https://www.waffengebraucht.at/munition ... 39--347039